Schlafapnoe-Operation Kostenübernahme

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    Kostenübernahme bei Schlafapnoe-Operation (Einleitung)

    Eine Schlafapnoe-Operation ist beim Schlafapnoe-Syndrom (SAS) die einzige Therapiemöglichkeit, die nicht nur Besserung, sondern vielmehr eine Heilung verspricht. Dennoch weigern sich viele private Krankenkassen, die Kosten für diese Operation zu übernehmen und verweisen auf weitere Therapiemöglichkeiten. Dies ist jedoch nicht die Lösung, da die privaten Krankenversicherungen eigentlich zur Kostenübernahme der Heilbehandlung verpflichtet sind. Mit Hilfe rechtskundiger Beratung kann das Recht auf ebendiese Kostenerstattung durchgesetzt werden.

    Warum eine Schlafapnoe-Operation?

    Menschen mit dem Schlafapnoe-Syndrom (SAS) leiden unter periodischen Atemstörungen (Atemstillstände sowie Minderbelüftung der Lunge) und dies vor allem während des Schlafens. Bei einer Schlafapnoe-Operation wird der Kiefer bei gleichzeitiger Drehung gegen den Uhrzeigersinn vorverlagert (Maxillomandibuläres Advancement mit Counter Clockwise Rotation). Dadurch wird nicht nur eine Besserung, sondern meist sogar eine Heilung der (nächtlichen) Atmungsdysfunktionen erreicht.

    Im Gegensatz zur Schlafapnoe-Operation stehen Therapiemöglichkeiten wie

    • die Überdruckbeatmung (CPAP-Therapie)
    • oder die Zahnschienentherapie (Unterkieferprotrusionsschiene)

    Bei diesen handelt es sich allerdings nur um Symptombehandlungen und nicht um eine Heilbehandlung.

    Auch klinische Studien belegen die medizinische Notwendigkeit einer Schlafapnoe-Heilbehandlung mittels Operation. An der Universität Neusüdwales in Sidney untersuchten Dr. Yu, Dr. Zhou und Dr. Neal über 7.000 Patienten mit der Erkenntnis, dass die Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines kardiovaskulären Ereignisses (Herzinfarkt, Schlaganfall) bei Apnoe-Patienten mit und ohne CPAP-Therapie gleich ist. Nur eine Operation schaffe also Abhilfe.

    Kostenübernahme bei Schlafapnoe-Operationen
    Links: CPAP-Therapie, Rechts: nach der Schlafapnoe Operation

    Schlafapnoe-Operation und private Krankenversicherungen

    Private Krankenversicherungen sind grundsätzlich verpflichtet, medizinisch notwendige Heilbehandlungen zu erstatten. Bestärkt wird dies durch das LASIK-Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.03.2017 (IV ZR 533/15): Bei diesem wurde entschieden, dass Fehlsichtigkeit eine Krankheit ist und der Privatversicherte das Recht auf eine vollständige Heilung seiner Fehlsichtigkeit hat. Die Kosten für eine damit verbundene Augenlaser-Operation musste die private Krankenversicherung daraufhin übernehmen.

    Auch das Schlafapnoe-Syndrom ist unstreitig als Krankheit zu erkennen.

    Zunächst: Der Schweregrad der Schlafapnoe spielt keine Rolle. Egal in welchem Stadium – Schlafapnoe ist unstreitig als Krankheit einzustufen. Und doch weigern sich viele private Krankenversicherungen, die Kosten einer Schlafapnoe-Operation zu übernehmen, da bei der Operation höhere Kosten entstehen als bei der CPAP- oder der Zahnschienentherapie. Dieses Argument ist jedoch nicht ausreichend, da die privaten Krankenversicherungen zur Kostenübernahme einer Heilbehandlung verpflichtet sind und einzig die Schlafapnoe-Operation als solche angesehen werden kann.

    Was kann ich tun, wenn meine private Krankenversicherung die Kostenübernahme einer Schlafapnoe-Operation ablehnt?

    Viele Patienten, die sich für eine Schlafapnoe-Operation entscheiden, müssen feststellen, dass ihre private Krankenversicherung die Kosten nicht übernehmen will. Privatversicherte haben jedoch ein Recht auf die Kostenübernahme!

    Patienten, die rechtliche Unterstützung bei der Frage nach einer Kostenerstattungspflicht durch ihre Krankenversicherungen haben, sollten sich daher fachkundig beraten lassen, um keine Rechtsnachteile zu erleiden. Nach Prüfung des Einzelfalls kann dann mit Hilfe des fachkundigen Rechtsrats eine Leistungsklage gegen die Versicherung eingereicht werden. In der Regel übernehmen Rechtschutzversicherungen die Kosten eines solchen Verfahrens, sodass für den Versicherungsnehmer keine weiteren Kosten entstehen.

    Kostenübernahme bei Schlafapnoe-Operationen

    Wie kann mir CLLB weiterhelfen, wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Schlafapnoe-Operation ablehnt?

    Als Experten für Versicherungsrecht prüfen wir Ihre Erstattungsansprüche einer Schlafapnoe-Operation, wenn sie privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt sind. Unser Ziel ist die Durchsetzung und Wahrung Ihrer Rechte gegen ihre private Krankenversicherung.

    Welche Erfolgsaussichten habe ich bei der Kostenübernahme für eine Schlafapnoe-Operation?

    Die Erfolgschancen werden momentan als sehr gut bewertet. Grund hierfür ist vor allem das LASIK-Urteil vom 29.03.2017 (IV ZR 533/15). Es kann also von einer Kostenübernahme der privaten Krankenversicherung bei einer Schlafapnoe-Operation ausgegangen werden. Zur genauen Einschätzung Ihrer persönlichen Erfolgsaussichten ist natürlich die individuelle Prüfung Ihres Falls erforderlich.

    Was benötige ich für eine individuelle Prüfung meines Falles?

    • Versicherungsschein Ihrer Privaten Krankenversicherung oder sonstige Versicherungsdaten

    Sofern vorhanden:

    • Schriftverkehr mit der Versicherung bezüglich der Kostenübernahme der Schlafapnoe-Operation oder deren Ablehnung
    • Arztrechnung(en) und Operationsbericht(e)
    • Rechtsschutzversicherungsschein

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