Schlafapnoeoperation: Gutachter bestätigen medizinische Notwendigkeit

Berlin, München 22.01.2025 – CLLB-Rechtsanwälte setzten erneut Ansprüche auf Kostenübernahme von Schlafapnoeoperationen zugunsten ihrer Mandanten gegenüber privaten Krankenversicherern außergerichtlich durch.  

Der Kanzlei CLLB liegen zudem mittlerweile sechs Gutachten aus verschiedenen Gerichtsprozessen vor, welche die medizinische Notwendigkeit einer Schlafapnoeoperation belegen. Die Operation führt zu einer Erweiterung der oberen Atemwege, wodurch die Patienten wieder Luft zum Atmen bekommen und ein erholsamer Schlaf gewährleistet wird. Demgegenüber stehen eine Reihe von minimalinvasiven Methoden, wie z.B. eine Beatmungstherapie, welche Patienten jedoch bis ins hohe Alter des Nachts anzuwenden haben.

Mit einem Schlauch verbunden und einer Maske im Gesicht, werden die Patienten jede Nacht therapiert. Während diese Art der Therapie nur eine Hilfsbehandlung mit einem medizinischen Hilfsmittel in Form einer CPAP-Maske darstellt, ermöglicht die Operation eine ursächliche Heilung.

Viele unserer Mandanten sind daher zu Recht frustriert über den ständigen Verweis privater Versicherer, auf eine solche Therapie als sog. „Goldstandard“, wie Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve zu berichten weiß. Unserer Rechtsansicht nach ist dieser Verweis bereits aus Rechtsgründen unzulässig, da sich der Bundesgerichtshof bereits in einem vergleichbaren Verfahren zu der Rechtsfrage, ob eine private Krankenversicherung ihren Versicherungsnehmer auf das Tragen eines Hilfsmittels verweisen darf, ablehnend geäußert hat. Die Übertragbarkeit der Rechtsprechung wurde vom kanzleiintern erstrittenen Urteil des Landgerichtes Frankfurt Oder bejaht, wie RA Ruigrok van de Werve erklärt.

Die der Kanzlei CLLB vorliegenden Gutachten bestätigten zudem die medizinische Notwendigkeit der Operation und erteilten teilweise dem Verweis auf die Notwendigkeit, eine Maske zu tragen, auch aus medizinischen Gründen eine Absage.

Denn gemäß den Leitlinien sei es nicht zwingend vorgeschrieben, dass zunächst eine Beatmungstherapie erfolgt.  Die Operation ist vielmehr eine primär auszulotende operative und hocheffektive ursächliche heilende Behandlung.

Dies erkennen aktuell immer mehr private Krankenversicherer und erteilen bereits außergerichtlich eine Zusage zur Übernahme der Operationskosten.

CLLB-Rechtsanwälte sind daher zuversichtlich, auch weitere Verfahren zugunsten der Mandaten erfolgreich abzuschließen.

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