Wirecard AG: Ansprüche auf Schadensersatz für Aktionäre

OLG München hält Schaden­ersatz­ansprüche gegen Wirtschafts­prüfer für möglich
Die Chancen für Anleger auf Schadenersatz haben sich deutlich verbessert. Dies ergibt sich aus einer Verfügung vom 09.Dezember 2021, die das OLG München in einem unserer geführten Verfahren erlassen hat.

Einer der größten Finanzskandale am Aktienmarkt: Die Wirecard AG zeichnet knapp 2 Milliarden Euro in ihrer Bilanz aus – doch diese existieren überhaupt nicht. Was genau passiert ist und was Aktionäre jetzt tun sollten, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Inhalt

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    Das Wichtigste im Überblick
    • Wirecard und Ernst & Young gestehen: Rund 2 Milliarden Euro sind ver­schwund­en bzw. haben nie existiert
    • Offenlegung der Bilanz­manipulation lässt Wirecard Aktien um bis zu 99% abstürzen
    • Wirecard Skandal führt zu massiven Verlusten bei Aktionären – Investoren sollten Ansprüche auf Schadens­ersatz geltend machen
    • Als Experten im Bank- und Kapital­­markt­recht vertritt CLLB Rechts­anwälte betroffene Aktionäre aus Deutschland, Österreich und Schweiz

    Worum geht es im Fall Wirecard?

    Als Zahlungsdienstleistungsunternehmen aus Aschheim bei München hat sich die Wirecard international einen großen Namen im Finanzsektor gemacht. Als Bezahldienstleister, welcher bargeldlose Zahlungen an Ladenkassen und online abwickelt, fungiert Wirecard als wichtige Schnittstelle zwischen den angeschlossenen Händlern und den Banken und Kreditkartenfirmen. Einen Teil dieser Geschäfte übertrug die Wirecard AG an Drittfirmen, die ihren Sitz im mittleren Osten wie Singapur, den Vereinigten Arabischen Emiraten und den Philippinen haben.

    Seit Anfang 2019 war Wirecard bereits häufiger in Kritik geraten. Die britische Tageszeitung Financial Times warf Wirecard eine Vielzahl von Vergehen vor, darunter falsch ausgewiesene Kredite Kreislaufbuchungen (sog. Round-Tripping) und überhöhte Kaufpreise von Gesellschaften zur wissentlichen Bereicherung von Managern. Wirecard selbst stritt diese Vorwürfe immer wieder ab.

    • falsch ausgewiesene Kredite
    • Kreislaufbuchungen (sog. Round-Tripping)
    • und überhöhte Kaufpreise von Gesellschaften zur wissentlichen Bereicherung von Managern.

    Wirecard selbst stritt diese Vorwürfe immer wieder ab.

    Unabhängige Untersuchung sollte Vorwürfe widerlegen

    Wegen der anhaltenden Kritik beauftragte die Wirecard AG die unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG mit einer Untersuchung, um die erhobenen Vorwürfe zu widerlegen. Im April 2020 veröffentlichte KPMG das Ergebnis, woraufhin die Wirecard-Aktie um ca. 40% einbrach. Das Gutachten von KPMG legte offen, dass nicht alle Vorwürfe gegen die Wirecard AG ausgeräumt werden konnten. Zudem berichteten die Prüfer von “Untersuchungshemmnissen”, da sie nicht alle notwendigen Unterlagen einsehen konnten.

    Rund 2 Milliarden Euro sind spurlos verschwunden

    Ende Mai hätte schon längst der Jahres- und Konzernabschluss 2019 der Wirecard AG veröffentlicht werden sollen. Dieser wurde bereits mehrfach verschoben. Grund für die Verschiebung seitens der Wirtschaftsprüfer Ernst & Young (EY) war, dass noch nicht alle Prüfungshandlungen abgeschlossen werden konnten.

    Am 18. Juni 2020 dann der Schock: Statt einer Veröffentlichung des Jahresabschlusses gestehen Wirecard und EY, dass 1,9 Milliarden Euro und damit etwa ein Viertel der Konzernbilanzsumme spurlos verschwunden sind bzw. wohl nie existiert haben. Bei den rund 2 Milliarden Euro handelte es sich um Geldbeträge, die durch die Drittfirmen im asiatischen Raum erwirtschaftet wurden – dies aber nie der Fall und damit mutmaßlich frei erfunden war. Die EY-Prüfer konnten keinen Nachweis für die fehlende Geldsumme ausfindig machen.

    Sie haben durch den Wirecard Skandal erhebliche Verluste erlitten?
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    Fragwürdiges Vorgehen durch Ernst & Young

    Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young war bereits seit mehreren Jahren mit der Prüfung der Jahresabschlüsse der Wirecard AG betraut. Bis zuletzt bestätigte sie stets, dass die ausgewiesene Bilanz der Realität und damit der Richtigkeit entspricht. Warum also fällt EY jetzt erst das Fehlen einer immensen Geldsumme von rund 2 Milliarden Euro auf? Laut Presseberichten verteidigt sich EY damit, dass der nun aufgedeckte, mutmaßliche Betrug früher nicht hätte aufgedeckt werden können. „Das kann ich nicht nachvollziehen.“ sagt unser Rechtsanwalt Franz Braun. “Schon seit 2008 gab es immer wieder gravierende Vorwürfe in Zusammenhang mit der Bilanzierung durch Wirecard. EY ging auf viele der Vorwürfe zwar ein, segnete die bilanzierten Zahlen aber stets Jahr für Jahr ab.”

    Was bedeutet der Skandal für Aktionäre?

    Die Nachricht vom 18. Juni 2020 hatte katastrophale Auswirkungen für die Aktionäre.

    Von zwischenzeitlich 200€ fiel die Aktie auf unter zwei Euro und machte damit einen Verlust von rund 99%. Aktionäre haben durch den Wirecard Skandal erhebliche Verluste erlitten.

    Mittels einer Klage auf Schadensersatz können Aktionäre zumindest einen Teil Ihrer Verluste wieder zurückholen.

    Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Wirecard AG

    Ansprüche auf Schadensersatz für Aktionäre

    Im Fall Wirecard lassen sich mehrere schwerwiegende Pflichtverletzungen feststellen:

    • ein mangelhaftes Compliance-System
    • falsche Bilanzierung bzw. Bilanzmanipulation
    • Risiken einer Pandemie sind bei den meisten Versicherungen ausgeschlossen
    • unvollständige Kapitalmarktinformationen

    Diese Verletzungen sind für uns Grund genug, dass geschädigte Aktionäre Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber der Wirecard AG bzw. der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young geltend machen können.

    Dabei ist es egal, ob Sie noch im Besitz Ihrer Aktien sind oder diese bereits veräußert haben.

    Kostenfreie Prüfung für Aktionäre auf Schadensersatzansprüche gegen die Wirecard AG

    Seit über 15 Jahren gehört die CLLB zu einer der erfahrensten Kanzleien im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts. Unsere kompetenten und hochspezialisierten Anwälte prüfen gerne kostenfrei Ihren Fall. Wir teilen Ihnen mit, welche Ansprüche auf Schadensersatz Sie gegen die Wirecard AG bzw. der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young geltend machen können. Nutzen Sie hierzu einfach unser Kontaktformular.

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