Wirecard AG: Zum 31.12.2023 droht Verjährung

München, 11. Oktober 2023. Das Oberlandesgericht München hatte am 09.12.2021 in einem von CLLB Rechtsanwälte geführten Verfahren (Az.: 8 U 6063/21) signalisiert, dass Schadensersatzansprüche der Wirecard-Anleger gegen Ernst & Young (EY) in Betracht kommen. EY war seit vielen Jahren mit der Prüfung der Jahresabschlüsse der Wirecard AG betraut und hatte bis zuletzt stets bestätigt, dass die bilanzierten Zahlen zutreffend sind. Tatsächlich „fehlte“ jedoch rund ein Viertel der Bilanzsumme, d.h. 1,9 Mrd. Euro.

Die Anlegerklagen gegen EY waren vom Landgericht München zunächst abgewiesen worden. Nach der „Korrektur“ durch das Oberlandesgericht München wurde ein so genanntes Kapitalanlegermusterverfahren eingeleitet – Das Bayerische Oberste Landesgericht wird nun in einem Musterverfahren die grundsätzlichen Haftungsfragen in Zusammenhang mit Ansprüchen der Wirecard-Anleger gegen EY klären.

Solch ein Musterverfahren kann sich unter Umständen allerdings viele Jahre hinziehen. „Ein vergleichbares Verfahren i.S. Deutsche Telekom wurde in den Zweitausenderjahren eingeleitet und erst letztes Jahr abgeschlossen.“ meint Rechtsanwalt Franz Braun, Partner in der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB. Das bedeutet, dass die Verjährungsfrist von Ansprüchen gegen EY in jedem Fall vor dem Abschluss des Musterverfahrens enden wird. „Nämlich zum 31.12.2023. Nach diesem Zeitpunkt macht es unabhängig vom Ausgang des Musterverfahrens m.E. keinen Sinn mehr, irgendwelche Ansprüche gegen EY zu verfolgen. Wenn sie die Chance auf Schadensersatz nutzen möchten, sind Wirecard-Anleger deshalb gezwungen, bis zum Jahresende rechtliche Schritte einzuleiten.“ sagt Rechtsanwalt Braun.

Nachdem aufgrund des Musterverfahrens damit zu rechnen ist, dass neu eingeleitete Klageverfahren unmittelbar ausgesetzt werden, haben die Anleger auch ohne Rechtsschutzversicherung faktisch nur ein begrenztes Kostenrisiko. Denn die einzelnen Verfahren müssen voraussichtlich nicht durch sämtliche Instanzen geführt werden. CLLB Rechtsanwälte rät deshalb allen Wirecard-Anlegern, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen EY von einem spezialisierten Rechtsanwalt kurzfristig prüfen und zur Verjährungshemmung gegebenenfalls gerichtlich geltend machen zu lassen.

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