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Venture Plus Fonds: Erste Erfolge für Schadensersatzansprüche und Ausstiegsmöglichkeiten für Anleger
CLLB Rechtsanwälte unterstützen Anleger der Venture Plus Fonds (V + Fonds) beim Ausstieg aus dem jeweiligen Fonds sowie bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Fondsverantwortliche und/oder Anlageberater. Als auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei sind die CLLB Rechtsanwälte der perfekte Partner für Ihr Anliegen rund um den Venture Plus Fonds. Für Anleger konnten wir bereits die ersten Erfolge erzielen.
Bei den Venture Plus _Fonds (V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG, V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG, V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG sowie V+ GmbH & Co. Fonds 4 KG) handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen mit zahlreichen Risiken, bis hin zum kompletten Verlust der von den Anlegern einbezahlten Gelder. Geschäftszweck der Venture Plus Fonds ist der Erwerb von Erstmarktbeteiligungen (Direktbeteiligungen an anderen Unternehmen) sowie teilweise auch der Erwerb von Zweitmarktbeteiligungen (d.h. der Erwerb von anderen bereits bestehenden Fondsbeteiligungen). Das Schicksal der Fonds hängt also wesentlich vom Erfolg oder Misserfolg dieser erworbenen Fonds bzw. Unternehmensbeteiligungen ab.
Anleger der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG erhalten Zahlungsaufforderung samt Klageentwurf
Immer mehr Anleger der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG berichten, dass sie eine Zahlungsaufforderung samt Klageentwurf erhalten haben, sofern sie eine Ratenzahlungsverpflichtung eingegangen sind. Jedoch werden in der Aufforderung nicht nur die fällig gewordenen Raten verlangt, sondern die gesamte Zeichnungssumme auf einmal. Die Schreiben werden im Auftrag der Kanzlei Pforr versendet. Diese wurde von der Fondsgesellschaft beauftragt, gegen die Anleger vorzugehen. CLLB Rechtsanwälte raten dringend dazu, sich nun rechtlichen Rat einzuholen, sofern Sie ein solches Schreiben erhalten haben.
Es drohen Verluste bei der V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG
Update 30.1.2023: Mehrere Anleger der V + GmbH & Co. Fonds 3 KG haben kürzlich Klagen zugestellt bekommen. Bleiben Sie hier nicht untätig!
In der Vergangenheit haben Anleger der V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG eine Nachricht der Xolaris Service KVAG erhalten, die die aufsichtsrechtliche Verwaltung der V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG übernommen hat. In deren Schreiben an die Anleger werden Missstände aufgezeigt, insbesondere dass sich im Zusammenhang mit dem Jahresbeschluss gezeigt habe, dass „teilweise bilanzieller Korrekturbedarf in Form der Totalwertabschreibung bestehen könnte“ . Dies bedeutet, dass Verluste bei der V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG nicht ausgeschlossen werden.
Fehlerhafte Beratung – Keine Hinweise auf Risiken des Venture Plus Fonds
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt Anleger, die sich von ihren Beratern nicht richtig über die Risiken der jeweiligen Venture Plus Fonds aufgeklärt fühlen. So tragen z.B. zahlreiche Anleger des V Plus 3 Fonds folgende Missstände vor:
- Kein Hinweis auf die Risiken des Fonds, wie z.B. Totalverlustrisiko
- Kein Hinweis auf die Weichkostenquote von 24,6 %
- Kein Hinweis auf die extrem lange Laufzeit
- Kein Hinweis auf eingeschränkte Handelbarkeit
Äußerst problematisch ist nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte dabei auch, dass den Anlegern die V Plus Fonds teilweise als sichere Altersvorsorge empfohlen worden waren und den Anlegern zum Teil von den Beratern dazu geraten wurde, bestehende Lebensversicherungen zu kündigen und stattdessen in die risikoreichen V Plus Fonds zu investieren.
Falschberatung durch fehlerhafte Prospekte
Nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte enthalten die Prospekte der V Plus Fonds zudem Fehler. Auf Prospektfehler müssen die Berater die Anleger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch hinweisen; tun sie dies nicht liegt eine Falschberatung vor.
Schadensersatz bei Falschberatung
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben Anlageberater erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten. So müssen die Anleger „anleger- und objektgerecht“ beraten werden. Im Rahmen einer anlegergerechten Beratung darf z.B. gegenüber einem konservativen Anleger ohne Fachwissen nur eine Anlage empfohlen werden, bei der Risiken weitgehend ausgeschlossen sind. Im Rahmen der objektgerechten Beratung muss der Anleger ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden. Unterbleibt eine derartige Aufklärung können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Anlage und Auszahlung ihres Anlagebetrages geltend machen, sondern weiter die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
Auf einen Blick – Ihre Situation im Fall Venture Plus?
- Es fand keine Aufklärung über das Totalverlustrisiko statt
- Es fand keine Aufklärung über die hohe Weichkostenquote statt
- Es wurde nicht auf die lange Laufzeit des Fonds hingewiesen
- Es wurde nicht auf die eingeschränkte Handelbarkeit hingewiesen.
- Es wurde nicht auf Prospektfehler hingewiesen
Ihre Chancen im Fall Venture Plus:
- Rückabwicklung Ihrer Anlage (Auszahlung des Anlagebetrages abzüglich erhaltener Ausschüttungen zzgl. Zinsen – Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung)
- Kündigung oder anderweitige Beendigung des Fonds
Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen!
Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte ist die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte der zuverlässige Partner an Ihrer Seite, der auf mehr als 10 Jahre Erfahrung in der Vertretung von Mandanten im Kapitalanlagerecht verweisen kann. Mit Standorten in München und Berlin sind CLLB Rechtsanwälte deutschlandweit gut aufgestellt und decken den gesamten deutschsprachigen Raum ab. Auch Anleger aus den Nachbarländern Österreich und der Schweiz sind bei der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte in guten Händen und werden kompetent vertreten.