– Feststellungsklage des Fonds gegen Anleger wegen offener Raten – CLLB Rechtsanwälte unterstützen Betroffene –
Mehrere Anleger der V + GmbH & Co. Fonds 3 KG haben kürzlich Klagen zugestellt bekommen. Der Fonds befindet sich in der Liquidationsphase und geht nun gerichtlich gegen die Anleger vor, die noch offene Ratenzahlungsverpflichtungen haben. Mit dieser Klage der V + GmbH & Co. Fonds 3 KG, welche durch die Kanzlei Ammersbach Unzicker Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB vertreten wird, soll festgestellt werden, dass die offene Einlagenforderung des Fonds gegen den Anleger in der Fondsliquidation zu berücksichtigen ist. Sofern diese Klage für den Fonds erfolgreich verlaufen sollte, könnte dies Nachzahlungspflichten für den einzelnen Anleger auslösen.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits zahlreiche V + Anleger vertreten hat und sich seit dem Jahr 2016 mit diesen Fonds intensiv befasst, rät dazu, keinesfalls untätig zu bleiben und die Forderung somit anzuerkennen.
Denn nach Ansicht der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bestehen für den Anleger begründete Ansatzpunkte, sich gegen die Klage zu wehren. Insbesondere ist es dabei wichtig, schnell zu handeln und die Fristen einzuhalten. Die Frist zur Anzeige der Verteidigung bei Gericht beträgt zwei Wochen ab Zustellung der Klageschrift. Wird diese Frist versäumt, könnte ein sogenanntes Versäumnisurteil ergehen. Sofern bereits ein Versäumnisurteil ergangen sein sollte, ist ebenfalls unverzügliches Handeln erforderlich, um dessen Rechtskraft zu verhindern.
CLLB Rechtsanwälte raten daher Anlegern von V Plus Fonds, die mit einer Klage konfrontiert sind, sich von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei anwaltlich beraten zu lassen.