Bitcoin & Block­chain: Rechts­beratung zu Krypto­währ­ungen

Als eine der ersten Kanzleien in Deutschland hat sich die CLLB als Experte positioniert, wenn es um Rechtsfragen rund um die Themen Kryptowährungen, Blockchain Co. geht. Anwalt István Cocron als Teil unseres Expertenteams ist zudem von der DGI Akademie als Zertifizierter Kryptographie-Practitioner ausgezeichnet worden, verfügt fachlich über ein besonders großes Know-how und kann auf zahlreiche Erfahrungen in diesem Bereich auch als Speaker auf diversen nationalen und internationalen Blockchain- und ICO-/STO-Events zurückgreifen.

Unser CLLB-Expertenteam steht Unternehmen in allen rechtlichen Frage­stellungen zur Seite. Wir helfen Ihnen zudem beim daten­schutz­konformen Einsatz der Blockchain und beraten Sie umfassend bei rechtlichen Fragen zu den neuen Zahlungs­mitteln Bitcoin, Ether, Onecoin, Litecoin, Monero, Ripple, Dash etc.

Inhalt

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    Steuerliche Betrachtung von Kryptowährungen

    Wer mit Krypto­währungen Handel betreibt, muss etwaige Gewinne oder Verluste dem Finanzamt mitteilen, um nicht versehentlich wegen Steuerhinterziehung angeklagt zu werden. Das Bundes­ministerium für Finanzen hat bereits klargestellt, dass jede Krypto­währung als privates Geld deklariert und somit mit Wirtschafts­gütern, wie dem eigenen Goldbarren oder Oldtimer, beim Verkauf steuerlich gleichgestellt ist. Einkünfte, die mit Kryptowährungen erzielt werden, gelten damit als sonstige Einkünfte, die in der Steuererklärung in der Anlage SO eingetragen werden müssen. Aber nicht nur der reine Verkauf der Kryptowährung muss steuerlich berücksichtigt werden. Folgende Transaktionen sind steuerpflichtig:

    • Wenn die Kryptowährung verkauft oder in ein gesetzliches Zahlungsmittel, z. B. Euro oder Dollar, zurückgetauscht wird
    • Wenn die Kryptowährung in eine andere Kryptowährung getauscht wird
    • Wenn eine reale Ware oder eine reale Dienstleistung mit der Kryptowährung bezahlt wird

    Als Nachweis für das Finanzamt sollte vom Investor ein Transaktions-Tagebuch geführt werden, welches u. a. den Zeitpunkt und die Menge der Krypto­währung-An­schaffung protokolliert. Als Rechts­experte auf dem Gebiet der Krypto­währungen können wir Ihnen eine umfassende Beratung zu den gesetzlich steuerlichen Pflichten beim Handel mit Krypto­währungen anbieten und unterstützen Sie gerne bei der Aufsetzung Ihrer Steuererklärung

    Münze mit dem Bitcoin-Logo

    Wie Sie die CLLB bei rechtlichen Fragen zu Kryptowährungen, Blockchain & Co. unterstützt

    Kryptowährungen sind in der Finanzwelt ein heiß diskutiertes Thema. In Deutschland fehlt es noch an Regulierungen und Unternehmen stoßen schnell auf eine Vielzahl ungeklärter Fragen:

    • Wie kann ich in Deutschland den Handel mit Kryptowährungen rechtssicher umsetzen?
    • Was muss ich beim Verkauf von Tokens steuerlich beachten?
    • Welche Rechte haben Anleger & Investoren nach einem Token-Kauf?

    Wir raten Unternehmen, sich umfassend über rechtliche Fragen zu informieren, sofern sie in Erwägung ziehen in das Geschäft mit Kryptowährungen einzusteigen.

    DGI Kryptographie-Practitioner Zertifikat

    CLLB Rechtsanwälte hat hierzu ein Experten-Team gegründet, welches sich u. a. mit der Erstellung einer eigenen Kryptowährung, bzw. Token, bestens auskennt. Eine stetige Weiterbildung in diesem Bereich ist für uns selbstverständlich, weshalb wir zahlreiche Messen & Konferenzen dazu nutzen, die aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich zu beobachten und unser Know-how zu erweitern. Rechtsanwalt István Cocron, Teil des Expertenteams und Gründungspartner der Kanzlei CLLB, ist zudem von der DGI Akademie als Zertifizierter Kryptographie-Practitioner ausgezeichnet worden.

    Foto der Bühne vom Malta Blockchain Summit 2019
    CLLB als Sponsor und Jurymitglied beim STO Battle auf dem Malta AI & Blockchain Summit 2019

    Unsere Spezialisten stehen Ihnen bei rechtlichen Fragen rund um die Themen Blockchain und Cryptocurrencies jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Bereits jetzt verfügt das Team über einen großen und wertvollen Erfahrungsschatz und berät zahlreiche Unternehmen und Start-ups, die das Thema Blockchain in ihr Geschäftsmodell mit aufnehmen wollen bzw. den Einsatz dieser erweitern möchten.

    Sie benötigen rechtliche Unterstützung beim Thema Kryptowährungen, Blockchain & Co. oder haben andere Fragen?
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    Übrigens: Sollten Sie auf der Suche nach einer Software für Steuerreports für Bitcoin und andere Kryptowährungen sein, empfehlen wir Ihnen unseren Kooperationspartner CryptoTax. Mit dem folgenden Link gelangen Sie zur Registrierungsseite: Registrieren für CryptoTax.io

    CryptoTax: Steuerreports für Bitcoin und andere Kryptowährungen

    Cryptocurrency Experte & Anwalt István Cocron im Podcast-Interview

    Für Folge Nr. 6 des Podcast Block52 – Blockchain mit Prof. Dr. Philipp Sandner von der Frankfurt School wurde CLLB Rechtsanwalt István Cocron als Experte interviewt.

    Konkret thematisiert werden zahlreiche Aspekte im Bereich der Initial Coin Offerings (ICOs):

    • Grundlagen dieser Art des Crowdfundings
    • vergangene Abstrusitäten
    • die nun steigende Seriosität in diesem Bereich
    • aktuelle Entwicklungen, wie STOs
    • das aktuelle Standing Deutschlands innerhalb Europas

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    Weitere Informationen

    István Cocron in den Medien

    17. /18. April 2020 – Teilnahme am MUC United Hackathon

    26. bis 27. Februar 2020 – Teilnahme am Berlin Legal Tech Hackathon

    18. bis 20. Februar 2020 – Teilnahme an der General Police Equipment Exhibition & Conference

    4./5. Februar 2020 – Teilnahme am Europäischen Polizeikongress

    11. September 2019 – Teilnahme an der BaFin-Tech 2019

    23./24. Mai 2019 – Jurymitglied beim STO Battle auf dem Malta AI & Blockchain Summit (zum Video bei YouTube)

    25. März 2019 – Speaker beim Seminar Crypto Currencies, Security Tokens and Euro-on-Blockchain: What’s the Future?⁩

    24. Januar 2019 – Speaker auf der Crypto42 Watchdog 2019

    21. Januar 2019 – Speaker auf dem Investorenkongress Kryptowährungen und Blockchain

    4. bis 5. Dezember 2018 – Teilnahme an der Slush 2018

    30. September bis 2. Oktober 2018 – Teilnahme an der Bits & Pretzels 2018

    27./28. Juni 2018 – Teilnahme an der Blockchain Expo Europe 2018

    25./26. Mai 2018 – Speaker auf der Blockchainhotel-Konferenz 2018

    14. bis 16. Mai 2018 – Teilnahme an der consensus 2018

    26. April 2018 – Teilnahme am Blockchain Summit Frankfurt 2018

    17. April 2018 – Speaker beim Workshop „Blockchain – next digital Disruption?“

    Mit Token-basierten Wertpapieren mehr Kreativität in der Finanzierung wagen
    Zeitschrift Corporate Finance, Ausgabe 1/2020, Dr. Stefan Michaelsen / István Cocron

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    Grundlagen

    Was sind Kryptowährungen und welche gibt es?

    Eine Kryptowährung, auch virtuelles Geld genannt, ist eine digitale Währung, deren Zahlungssystem meist dezentral und kryptografisch abgesichert ist. Damit stellen Kryptowährungen eine Alternative zum klassischen Bankensystem dar, die unabhängig von staatlichen Regulierungen und überaus transparent ist. Der dezentrale Aufbau von Kryptowährungen beruht auf einem weltweiten Netzwerk, in dem jede erfolgte Transaktion gespeichert und öffentlich zugänglich gemacht wird.

    Es gibt derzeit weit über 840 Kryptowährungen. Die seit 2009 erste offiziell gehandelte und wohl bekannteste ist Bitcoin mit einem Marktanteil von etwa 45% (Stand Juni 2017). Seit April 2017 erreicht der aktuelle Kurs immer neue Höhenflüge und knackte im November 2017 die 8.000 Dollar-Marke – Tendenz steigend. Neben Bitcoin sind Ether, Onecoin, Litecoin, Monero, Ripple und Dash weitere bekannte Vertreter der Kryptowährungen.

    Was genau ist die Blockchain?

    Die Blockchain ist eine Art dezentrales digitales “Buch”, welches alle jemals erfolgten Transaktionen in chronologischer Reihenfolge listet. Jede Kryptowährung hat ihre eigene Blockchain. Man kann sie sich auch als einen endlos langen Güterzug vorstellen, der mit jedem neuen Eintrag immer weiter verlängert wird. Mit seiner chronologischen Dokumentation aller Transaktionen kann dieser “Blockchainzug” in einzelne “Waggons”, den sogenannten Blöcken, unterteilt werden. Jeder dieser Blöcke besteht wiederum aus einer Liste, die die Transaktionen dieses einen “Waggons” beinhaltet. Ein Block verweist durch einen “Hashwert”, welcher aus dem Inhalt des sich davor befindenden Blocks berechnet, auf den hinter ihm liegenden “Waggon”. Dank dieser Methodik kann keiner unbemerkt einen “Waggon” bzw. Block entfernen, hinzufügen oder verändern – die Sicherheit der Blockchain ist dadurch gewährleistet.

    Die Blockchain ist damit eine moderne und sichere Technologie zum digitalen Austausch von Geld- und Vermögenswerten und dient als technische Basis für Kryptowährungen, wie Bitcoin und Co. Aufgrund vieler offener Fragen birgt der Handel und Einsatz mit den digitalen Währungen jedoch auch (rechtliche) Risiken für Privatpersonen und Unternehmen!

    Was bedeutet ICO?

    ICO ist die Abkürzung für „Initial Coin Offering“ und leitet sich vom englischen Initial Public Offering (IPO) ab. Letzteres beschreibt das Anbieten von Aktien an der Börse aus dem Bestand von Altaktionären oder aus einer Kapitalerhöhung. Während in der „physischen“ Welt dadurch Firmenanteile verkauft werden, wird bei den virtuellen Kryptowährungen im Rahmen des ICO mit den sogenannten Tokens gehandelt. ICO stellt damit ein elementares Finanzierungsmodell in der Welt der Cryptocurrencies dar.

    Aufgrund von fehlenden Regulierungen ist ein ICO jedoch mit Vorsicht zu genießen und kann viele Risiken mit sich bringen. Im Zweifelsfall sollten sich Interessierte ausführlich beraten lassen.

    Was bedeutet STO?

    STO ist die Abkürzung für „Security Token Offering“. Der STO hat sich aus dem ICO entwickelt und kann daher als künftiger Nachfolger dieser Finanzierungsform angesehen werden. Aufgrund zahlreicher ICO-Betrugsfälle und daraus resultierenden ersten Verboten und Untersagungsverfügungen von ICOs durch die BaFin, sind ICOs verstärkt in Kritik geraten. Aus diesem Grunde entwickeln sich derzeit die STOs als Untergruppe des Oberbegriffs ICO als sichere Alternative. Während beim ICO die Investoren nichts „Handfestes“ in der Hand haben und nicht exakt wissen, was mit ihrem Geld passiert, ist dies beim STO nicht der Fall. Bei der Investition im Rahmen eines STO handelt es sich begrifflich um ein tokenisiertes Recht, ähnlich einem Wertpapier, wie Aktien, Anleihen oder Gewinnbeteiligungen in Form von Genussrechten,– nur eben in digitaler Form und in Verbindung mit der Blockchain Technologie. Die BaFiN spricht in diesem Zusammenhang daher auch von Wertpapierähnlichen Token (WPÄ). Derzeit wird in vielen Ländern parallel auch am Aufbau von entsprechenden STO Exchanges gearbeitet, da an den bisherigen Kryptobörsen fast ausschließlich Utility Token und Kryptowährungen gehandelt werden können.

    Wie führe ich einen ICO bzw. STO durch?

    Wer sich für die Ausführung eines ICOs oder STOs entscheidet, muss dabei einige Aspekte berücksichtigen, die es vorher zu klären gilt. Im Folgenden erläutern wir Ihnen grob, was Sie bei einem ICO bzw. STO beachten müssen:

    Da die Investoren bei einem ICO/STO als „Gegenleistung“ Token für ihr Investment erhalten, müssen Sie sich vorab für eine Token-Variante entscheiden. Die verschiedenen Token-Arten zeichnen sich durch verschiedene Eigenschaften und die späteren Rechten für den Investor aus. Am häufigsten werden dabei die folgenden Tokens eingesetzt:

    • Security-Tokens
    • Utility-Tokens
    • Asset-Tokens
    • Currency-Tokens
    Häufig fällt dabei die Wahl auf die Utility-Tokens, da diese für die Gründer einfacher zu handhaben sind und vorab keiner aufsichtsrechtlichen Genehmigung und Erlaubnis der deutschen Finanzaufsichtsbehörde BaFin bedürfen.

    Durch den Hype rund um Kryptowährungen sind mittlerweile viele Plattformen entstanden, auf denen ein ICO/STO durchgeführt werden kann. Die Wahl der Plattform entscheidet auch über die dahinterliegende eingesetzte Blockchain und die damit verbundene Transaktionsgeschwindigkeit, die Transaktionskosten und die Datensicherheit. Die richtige Plattform auszuwählen ist demnach von entscheidender Wichtigkeit. Aktuell werden verstärkt Plattformen auf Basis von Ethereum für ICOs/STOs genutzt, da hier die technischen Hürden recht gering ausfallen. Jedoch sind dort stattfindende Transaktionen mit einer längeren Dauer verbunden, was je nach Situation zum Problem werden kann.

    Falls nicht vorher schon erfolgt, ist die Erstellung eines Whitepapers notwendig. Dies stellt einen zentralen Bestandteil des ICO/STO dar, da im Whitepaper das Finanzierungsprojekt detailliert dargestellt und erläutert wird. Ein Whitepaper kann mit einem Business Plan verglichen werden und sollte folgende Informationen beinhalten: :

    • Beschreibung der zum Einsatz kommenden Technologie
    • Beschreibung & Vorstellung des Konzept-Teams
    • Projektbeschreibung & Lösungen
    • Aufzeigen & Umgang mit Risikofaktoren
    • Angaben zur technischen Systemarchitektur
    • Aktuelle Marktdaten & Einschätzungen für das Marktwachstum
    • Voraussetzungen zur Herausgabe der Tokens und deren anschließenden Nutzungsrechte
    • Roadmap
    • Auflistung der Teammitglieder, Berater und Partnerunternehmen
    • Haftungsausschluss

    Die Planung & letztendlich auch die Durchführung des ICO bzw. STO ist mit vielen rechtlichen Hürden verbunden. Je nach Projekt müssen die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Zudem muss rechtlich geregelt sein, ob sich nur private oder auch institutionelle Anleger am ICO bzw. STO beteiligen dürfen. Entscheiden Sie sich für diese Art der Finanzierung, empfiehlt sich daher die Beratung eines Anwalts, der im Bereich Kryptowährung, ICO & STO spezialisiert ist. Für Gründer & Start-ups ist dieser ein wichtiger Kooperationspartner und Ansprechpartner, wenn es um die rechtlichen Belange bei einem ICO/STO geht.

    Bei der Erstellung eines ICO/STO, hängt dessen Erfolg im Wesentlichen von einem kompetenten Team ab. Dieses sollte sich vielfältig zusammensetzen und neben Unternehmern auch Entwickler aufweisen. So vermitteln Sie den potentiellen Anlegern bereits, dass im Stande sind, einen eigenen ICO/STO ausführen zu können. Sind einzelne Komeptenzen im Team nicht vorhanden (z. B. Rechtsberatung oder Marketing), sollten externe Dienstleister damit beauftragt werden, die das Team vervollständigen.

    Sie können von Ihrem geplanten Projekt vorab einen Prototypen entwickeln und diesen im Rahmen des ICO vorstellen? Dann steigen Ihre Chancen auf einen erfolgreichen ICO immens. Mit einem Prototypen schaffen Sie das nötige Vertrauen bei den Anlegern und vermitteln deutlicher die Funktionsweise Ihres Produkts oder Ihrer geplanten Dienstleistung.

    Wenn Sie einen ICO/STO durchführen möchten, sollte Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung auf einer Website ansprechend und qualitativ präsentiert werden. Ein sauberer Online-Auftritt vermittelt informativ und verständlich potentiellen Investoren die wichtigsten Daten & Fakten zum Projekt und kann dabei helfen, das nötige Vertrauen zu Ihrem Start-up oder Projekt aufzubauen. Grundsätzlich sollte die Website folgende Informationen beinhalten:

    • Produkt- oder Projektbeschreibung
    • Beschreibung des Tokens und der eingesetzen Plattform
    • Vorstellung des Teams und der Partner
    • Erläuterung der Roadmap

    Ein ausgereifter Marketingplan dient zur Bekanntmachung Ihres Projekts und hilft, die nötigen Kunden und Investoren an Land zu ziehen. Sofern Ihrem Team kein Marketingexperte beigetreten ist, eignen sich hier entsprechende Marketingagenturen. Diese stellen sicher, dass Ihre Website die nötigen Kontaktformulare enthält, mit denen Interessenten in Kontakt mit Ihnen treten können. Diese Daten können später für Marketingzwecke genutzt werden und helfen, Ihr Projekt langristig erfolgreicher und bekannter zu machen.

    Was ist ein Token?

    Im Rahmen des Initial Coin Offering (ICO) oder Security Token Offering (STO) spielen die sogenannten Tokens eine wichtige Rolle. Im Rahmen eines Token Generating Events (TGE) werden solche Tokens erschaffen, die sich mit den Anteilen an einer Firma an der Börse vergleichen lassen. Mit dem Kauf von Tokens können diese genutzt werden, um z. B. bei einer Art Crowd-Funding-Aktion Anteile an künftigen Währungen zu erwerben und in diese zu investieren, um im Idealfall den Wert des Tokens nachhaltig zu steigern. Je nach Art des Tokens können diese aber darüber hinaus auch als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Welche Funktionen ein Token letztendlich alles übernehmen kann, kann von ICO zu ICO bzw. von STO zu STO variieren.

    Im Vergleich zum IPO, dem Gang eines physischen Unternehmens an die Börse, haben Besitzer eines Tokens im Rahmen des ICO jedoch kein Eigentum am Unternehmen, welches über Tokens abgebildet wird. Solche Tokens werden auch als Utility Token bezeichnet. Der Besitz eines Utility Tokens ist mit keinerlei Rechten am Projekt bzw. dem Unternehmen verbunden (Dividende oder Stimmrecht). Vielmehr werden erworbene Utility Tokens später als Zahlungsmittel für das Projekt eingesetzt.

    Wofür wird das KYC-Verfahren gebraucht?

    KYC ist die Abkürzung für „Know Your Customer“ (deutsch: Kenne deinen Kunden). Das Know Your Customer-Verfahren ist schon seit jeher ein Standardverfahren bei Banken und beim Abschluss von Versicherungsverträgen. Mittlerweile ist es auch ein wichtiger Teil der Kryptowährungen.

    KYC ist eine vorgeschriebene Legitimationsprüfung von neuen Kunden und dient der Vorbeugung von Geldwäsche und anderen kriminellen Aktivitäten. Dank des KYC-Verfahrens lernen Finanzinstitute den potentiellen Neukunden z. B. anhand des Abgleichs seines Reisepasses, einer Wohnbescheinigung oder eines Kontoauszuges besser kennen und können so überprüfen, ob die Person als Neukunde akzeptiert wird. Das Verfahren schließt dabei auch mit ein, woher das Kryptogeld stammt, welches der Kunde mit einbringen möchte.

    Über István Cocron

    István Cocron ist Spezialist im Bereich der Beratung von Start-Ups und Unternehmen, im Gesellschafts- und Kapitalanlagerecht sowie der Vertretung von Versicherungsnehmern. Er besitzt umfangreiche forensische Erfahrung und hat bereits etliche Großverfahren für Anleger und Verbraucher aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.

    Rechtsanwalt Cocron beschäftigt sich zudem seit mehren Jahren mit den neuesten Entwicklungen aus dem Bereich der IT. Insbesondere in den Themenbereichen Blockchain & Cryptocurrencies verfügt er über ein besonders großes Know-how und ist im Zuge dessen von der DGI Akademie als Zertifizierter Kryptographie-Practitioner ausgezeichnet worden.

    Er besitzt langjährige Erfahrung im Bereich der nationalen und internationalen Zwangsvollstreckung, ist Mitglied mehrerer Gläubigerausschüsse sowie nationaler und internationaler Vereinigungen von Juristen. Rechtsanwalt Cocron ist Gründungspartner der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

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