Unter Unternehmensbeteiligungen verstehen wir unternehmerische Beteiligungen, die nicht in Wertpapieren verbrieft sind. Oftmals handelt es sich um atypische Beteiligungen oder Beteiligungen an Kommanditgesellschaften. Die rechtliche Struktur ist häufig kompliziert und löst für sich genommen besondere Aufklärungspflichten des Beraters oder Vermittlers aus. Darüber hinaus werden in Zusammenhang mit derartigen Beteiligungen oftmals auch Nachschuss- und Haftungspflichten relevant. Hinzu kommen im Einzelfall besondere Umstände, wie etwa Rückvergütungen, über welche ebenfalls aufzuklären ist. Wir prüfen das Bestehen von Ansprüchen gegen sämtliche in Betracht kommenden Personen und Gesellschaften, setzen sie gegebenenfalls auch gerichtlich durch und/oder verteidigen die Anleger gegen eine Inanspruchnahme.
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