Unter­nehmens­be­teili­gungen

Unter Unternehmensbeteiligungen verstehen wir unternehmerische Beteiligungen, die nicht in Wertpapieren verbrieft sind. Oftmals handelt es sich um atypische Beteiligungen oder Be­teili­gung­en an Kom­mandit­gesell­schaften. Die rechtliche Struktur ist häufig kompliziert und löst für sich genommen besondere Auf­klärungs­pflichten des Beraters oder Vermittlers aus. Darüber hinaus werden in Zusammenhang mit derartigen Beteiligungen oftmals auch Nachschuss- und Haftungspflichten relevant. Hinzu kommen im Einzelfall besondere Umstände, wie etwa Rück­ver­gütungen, über welche ebenfalls aufzuklären ist. Wir prüfen das Bestehen von Ansprüchen gegen sämtliche in Betracht kommenden Personen und Gesellschaften, setzen sie gegebenenfalls auch gerichtlich durch und/oder verteidigen die Anleger gegen eine Inanspruchnahme.

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