Sie haben sich einer Augenlaser Operation unterzogen, aber Ihre Versicherung will die Kosten nicht übernehmen? Wir zeigen Ihnen, warum eine Ablehnung der Kostenübernahme rechtswidrig ist und wie Sie Ihr Geld für die Operationskosten wieder zurück bekommen.
Navigieren Sie hier direkt zum gewünschten Bereich.
Kostenübernahme bei Augenlaser-Operationen (Einleitung)
Der Anteil an Menschen mit einer Sehschwäche in Deutschland ist nach wie vor hoch: Laut der KGS-Allensbach-Studie „Sehbewusstsein der Deutschen“ nutzten im Jahr 2015 allein 40,1 Millionen der Erwachsenen ab 16 Jahren eine Brille zur Korrektur von Sehschwächen. Das sind rund 63,5 % der gesamten erwachsenen Bevölkerung in Deutschland. Auffällig ist, dass sich innerhalb der letzten 60 Jahre bei den 19-29-Jährigen die Anzahl der Brillenträger fast verdreifacht hat.
Aus diesem Grund steigt auch die Anzahl der Menschen, die eine Augenlaser-Operation vornehmen möchten, um ihre Sehschwäche zu korrigieren. Viele von ihnen, vor allem junge Leute, empfinden ihre Brille zudem als umständlich und störend im Alltag, oder finden die Brille optisch nicht ansprechend. Eine Operation zur Korrektur einer Fehlsichtigkeit ist jedoch meist mit hohen Kosten für den Patienten verbunden. Doch auch, wenn die meisten Krankenkassen zunächst angeben, dass sie diese Kosten nicht übernehmen, gibt es einige Möglichkeiten für Betroffene eine Kostenübernahme bei einem operativen Augenlasereingriff von der Krankenkasse zu verlangen.
Was bedeutet eine Augenlaser-Operation?
Operationen, die eine Korrektur von Fehlsichtigkeit zum Ziel haben, werden in der Fachsprache auch „refraktive Chirugie“ genannt. Laut des Berufsverband der Augenärzte Deutschland e.V. ist die Methode LASIK/ Femto-LASIK im Bereich Augenlaser die zurzeit am häufigsten angewendete Methode und hat eine hohe Steigerungsrate.
Anders als beim reinen LASIK-Verfahren, ist es bei der Femto-LASIK laut des Berufsverbandes der Augenärzte möglich, bei dem Eingriff auf mechanische Hilfsmittel zu verzichten und nur mit zwei Augenlasern zu arbeiten. Der Begriff „Femto“ bedeutet Infrarot und meint einen der beiden Laser innerhalb des Verfahrens.
Welche Rolle spielen die Krankenkassen bei Augenlaser-Operationen?
Augenlasern und private Krankenversicherungen
Viele private Krankenversicherungen lehnen die Übernahme von Kosten für Augenoperationen ab. Die privaten Krankenversicherungen sind jedoch ähnlich wie die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, die Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlungen wegen Krankheit zu erstatten.
Private Krankenversicherungen müssen im Regelfall die Kosten übernehmen
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Auffassung der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte im März 2017 in einem Urteil zur Kostenerstattung bei Augenlaser-Operationen:
Mit diesem Urteil wurden die Rechte der Patienten extrem gestärkt! Die Kosten einer Augenoperation zur Beseitigung der Fehlsichtigkeit ist nun also in vielen Fällen von der Privaten Krankenversicherung zu tragen, da eine Fehlsichtigkeit als Krankheit gilt. Dies gilt auch für den Femtosekundenlaser, wie in einem jüngsten Urteil des BGH bestätigt wurde.
Die Voraussetzung für die Kostenübernahme bei Augenoperationen zur Behebung der Sehschwäche durch die privaten Krankenversicherungen ist insbesondere die Definition der Fehlsichtigkeit als Krankheit und die Besserung dieser Krankheit bei der gewünschten Augenlaser-Behandlung. Augenlaserfreundliche private Krankenkassen sind z.B. die AXA, die Allianz oder die Barmenia.
- CLLB Rechtsanwälte erstreiten weiteres Urteil für Patienten
Februar 2022 – Landgericht Augsburg
Details zum Urteil » - BGH: Kosten des Femtosekundenlasers erstattungsfähig
Dezember 2021 – Bundesgerichtshof
Details zum Urteil » - Private Krankenversicherung lehnt Kostenerstattung zu Unrecht ab
Februar 2020 – Amtsgericht Velbert
Details zum Urteil » - Privat Krankenversicherte gewinnt vor dem AG Köln ab
März 2019 – Amtsgericht Köln
Details zum Urteil » - BGH bestätigt Fehlsichtigkeit als Krankheit
März 2017 – Bundesgerichtshof
Details zum Urteil »
Was kann ich tun, wenn meine private Krankenversicherung die Kostenübernahme einer Augenlaser-Operation ablehnt?
Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass Fehlsichtigkeit als Krankheit anzuerkennen ist. Um eine Fehlsichtigkeit als Krankheit zu bezeichnen und anzuerkennen, spielt es keine Rolle wie stark die Sehschwäche ist. Das bedeutet, dass sowohl Kurz- als auch Weitsichtigkeit eine Abweichung von der normalen Sehfähigkeit darstellen. Eine Augenlaser-Operation kann also als eine Heilbehandlung bezeichnet werden. Brillen und Kontaktlinsen stellen in diesem Zusammenhang nur Hilfsmittel dar, durch die jedoch die volle Funktionsfähigkeit der Augen nicht wiederhergestellt werden kann.
Möchte die private Krankenversicherung trotz dieser Argumentation trotzdem nicht die Kostenübernahme für eine Augenlaser-Operation tragen, lohnt es sich, den Weg zum Anwalt zu gehen. Ein Beispiel: Ein Patient mit einer Sehschwäche bekam bei einem vor dem Amtsgericht Köln beendeten Verfahren mehr als 70% der Kosten für eine Augenlaser-Operation von seiner privaten Krankenkasse zurückerstattet.
Wie kann mir CLLB weiterhelfen, wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Augenlaser-Operation ablehnt?
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt bereits mehrere Patienten im Bereich der Kostenübernahme bei Augenoperationen. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung und Wahrung Ihrer Rechte gegen Ihre Private Krankenversicherung. Lassen Sie uns Ihre Erstattungsansprüche prüfen und profitieren Sie von unserer Erfahrung bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Versicherungsunternehmen.
Nehmen Sie’s selbst in die Hand – jetzt Musterschreiben herunterladen
Musterschreiben (docx – ab Word 2007)
Ein Beispiel-Fall
Ein Versicherungsnehmer reichte Klage wegen fehlender Kostenübernahme der Augenlaser-Operation ein. In diesem Fall hatte der Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung diese wegen der Kostenübernahme für eine LASIK-Operation (Augenlasern) in Anspruch genommen. Bei ihm war zuvor an den Augen eine Kurzsichtigkeit von -0,5 bzw. -0,75 Dioptrien diagnostiziert worden. Die behandelnden Ärzte empfahlen ihm daraufhin eine LASIK-Operation. Den Antrag auf Kostenerstattung lehnte die Versicherung allerdings ab. Trotzdem unterzog sich der Versicherungsnehmer der LASIK-Operation und stellte die Kosten der Versicherung in Rechnung. Nachdem diese die Übernahme ablehnte, reichte der Versicherungsnehmer eine Klage gegen die Versicherung ein.
Die Versicherung verteidigte sich gegen die Forderung mit dem Argument, dass bei dem Kläger überhaupt keine Krankheit vorläge. Denn die Kurzsichtigkeit sei so gering, dass die Beeinträchtigung der Sehqualität nur eine Unannehmlichkeit und keine Krankheit darstelle.
Dieser Argumentation hat das Amtsgericht widersprochen: Der Kläger sei krank gewesen, weil die Fehlsichtigkeit eine Abweichung von der Normalsichtigkeit darstelle und einer Korrektur durch eine Brille bedurfte. Die LASIK-Operation stelle auch eine Heilbehandlung dar, weil die Fehlsichtigkeit durch die Operation zumindest eine Linderung der Kurzsichtigkeit zur Folge hatte. Das Amtsgericht Schwabach verurteilte die Versicherung dazu, dem Patienten den Versicherungsschutz zu gewähren. (2 C 1428/13)
Welche Erfolgsaussichten habe ich bei der Kostenübernahme für Augenlaser-Eingriffe?
Die Erfolgsaussichten für eine Kostenübernahme für eine Augenlaser-Operation sind immer individuell abhängig. Das bedeutet, dass jeder Fall einer Prüfung unterzogen werden muss. Dabei werden insbesondere die Voraussetzungen für eine Augenlaser-Behandlung überprüft.
Grundsätzlich kann man jedoch feststellen, dass gerade jüngste Gerichtsentscheidungen darauf hindeuten, dass von einer Kostenübernahme der privaten Krankenkassen bei Augenlaser-Operationen aufgrund von einer Sehschwäche auszugehen ist. Die Erfolgsaussichten beim Vorgehen gegen die private Krankenkasse können von unserer Seite als gut bewertet werden.
Jetzt sind Sie an der Reihe! Gerne prüfen wir auch Ihren individuellen Fall!
Was benötige ich für eine individuelle Prüfung meines Falles?
- Versicherungsschein Ihrer Privaten Krankenversicherung oder sonstige Versicherungsdaten
Sofern vorhanden:
- Schriftverkehr mit der Versicherung bezüglich der Kostenübernahme oder deren Ablehnung
- Arztrechnung(en) und Operationsbericht(e)
- Rechtsschutzversicherungsschein