Augenheilkunde: CLLB Rechtsanwälte erstreiten weiteres Urteil für Patienten

Private Krankenversicherung muss Kosten für Augen-OP (refraktiver Linsentausch) übernehmen

München, Berlin 07.02.2022. CLLB Rechtsanwälte berichteten bereits, dass viele Krankenversicherer die Kostenübernahme bei geringgradigen Fehlsichtigkeiten gerne unter Verweis auf allgemeine Risiken der Operation ablehnen. Dem erteilte das Landgericht Augsburg mit Urteil vom 21.01.2022 nunmehr eine klare Absage.

Der Fall dürfte sich als exemplarisch für viele Versicherungsnehmer erweisen, welche sich in Verhandlungen zu Kostenübernahmen mit ihren privaten Krankenversicherern befinden. Denn auch in dem vom LG Augsburg entschiedenen Verfahren wies die Versicherung die Ansprüche zunächst unter Verweis auf die vermeintlich fehlende medizinische Notwendigkeit ab. Das mögliche Kalkül der Versicherung: Viele Versicherungsnehmer akzeptieren die Entscheidung über die Ablehnung der Kosten und vertrauen auf die Richtigkeit der Ausführungen der Versicherung – nicht jedoch der von der Kanzlei CLLB vertretene Mandant.

Im Gerichtsprozess präzisierte die Versicherung ihre Entscheidung zur Ablehnung der Kostenübernahme damit, dass es sich bei einem refraktiven Linsenaustausch zur Behebung der Fehlsichtigkeit des Patienten, um eine „risikobehaftete Life-Style OP“ handeln würde. Ein Privatgutachten der Versicherung würde dies bestätigen. Durch die Vorlage von der Kanzlei CLLB aus parallelen Rechtsstreitigkeiten vorliegenden Sachverständigengutachten konnte dieser Einwand jedoch vollständig widerlegt werden, was zur Einholung eines unabhängigen Gutachtens führte. Der gerichtlich bestellte Gutachter bestätigte sodann die medizinische Notwendigkeit. In der Folge verurteilte das Landgericht die Versicherung auf Übernahme der für die Operation angefallenen Kosten. Weiter wurde die Versicherung dazu verurteilt, dem Patienten die ihm entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten in voller Höhe zu erstatten.

In der Urteilsbegründung führten die Augsburger Richter weiter aus, dass der vor der Behandlung durch den Arzt aufgeklärte Versicherungsnehmer keiner Bevormundung durch seinen Krankenversicherer bedürfe, welcher ihm vorgibt, welche Risiken er eingehen dürfe und welche nicht. Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve von der Kanzlei CLLB, welche das Urteil erstritt, ist überzeugt, dass auch diese Entscheidung  eine positive Signalwirkung entfalten und private Krankenversicherer dazu motivieren wird, berechtigte Ansprüche nicht mehr mit pauschalen Verweisen auf allgemeine Risken abzulehnen.

CLLB-Rechtsanwälte welche auf derartige Rechtsfälle spezialisiert sind und daher auf eine umfassende Expertise zurückgreifen können, werden sich auch weiterhin für die Rechte der Versicherungsnehmer stark machen. Oftmals führt bereits ein außergerichtliches Anwaltsanschreiben zum Erfolg, sodass ein gerichtlicher Prozess vermieden werden kann.

 

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