Ihre Kanzlei in Berlin für Erbrecht
Erbrecht ist mehr als nur ein juristisches Fachgebiet – es betrifft das Persönlichste im Leben: Familie, Vermögen und die Frage, was nach dem Tod geschieht. Als Anwalt für Erbrecht in Berlin stehen wir Ihnen mit fachlicher Kompetenz, langjähriger Erfahrung und dem nötigen Feingefühl zur Seite. Ob Testament, Pflichtteil, Erbschein oder Erbauseinandersetzung – wir vertreten Ihre Interessen engagiert und diskret.
Unsere Berliner Kanzlei bietet Ihnen dabei eine umfassende Beratung im Erbrecht.
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Unsere Leistungen im Erbrecht – Ihr starker Partner in Berlin
Erbrechtliche Fragen sind oft mit Unsicherheiten, Konflikten und hohem Informationsbedarf verbunden. Wir begleiten Sie in allen Phasen – von der Vorsorge über den Todesfall bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Unser Ziel: klare Antworten, rechtssichere Lösungen und ein fairer Umgang mit allen Beteiligten.
Als spezialisierter Anwalt für Erbrecht in Berlin wissen wir, worauf es ankommt – auch in komplexen Situationen.
- Erbauseinandersetzung
- » Pflichtteilsansprüche
- Testament & Berliner Testament (Gestaltung & Auslegung)
- » Anfechtbarkeit von Testamenten
- Auskunftsansprüche
- Gesetzliche Erbfolge
- Erbenhaftung
- » Erbschein
- Vorsorgeregelungen
- Mediation bei Erbstreitigkeiten
- Erbschaftssteuer
- Erbengemeinschaft
So läuft die Beratung in unserer Kanzlei in Berlin ab
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1Anfrage stellen
Füllen Sie unser interaktives Anfrageformular aus und sichern Sie sich in weniger als 2 Minuten eine erste kurze Einschätzung zu Ihrem Fall.
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2Sichtung der Unterlagen
Nachdem Sie uns beauftragt haben, besprechen wir Ihre Situation im Detail und sichten die verfügbaren Dokumente, wie Testamente, Erbscheine, Vollmachten oder Schriftwechsel mit anderen Beteiligten.
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3Juristische Prüfung
Wir analysieren die rechtliche Ausgangslage, bewerten Ihre Ansprüche und erklären Ihnen alle Handlungsoptionen – verständlich und ohne juristisches Kauderwelsch.
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4Empfehlung zum weiteren Vorgehen
Ob Mediation, außergerichtliche Einigung oder Klage – wir zeigen Ihnen alle Wege auf und begleiten Sie konsequent, diskret und zielorientiert.
Ihr Anwalt für Erbrecht in Berlin – persönlich & kompetent
Unsere spezialisierten Anwälte für Erbrecht in Berlin verfügen über fundiertes Spezialwissen, das regelmäßig durch Fortbildungen aktualisiert wird. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl vor Gericht als auch bei außergerichtlichen Einigungen mit Nachdruck – und stets mit Blick auf Ihre individuellen Bedürfnisse. Vertrauen, Diskretion und Verlässlichkeit stehen für uns an erster Stelle.
Zögern Sie nicht, sich frühzeitig beraten zu lassen. Eine fundierte juristische Einschätzung kann oft langwierige Konflikte vermeiden oder lösen.
Häufige Fragen im Erbrecht
- Erbausschlagung: innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis vom Erbfall und der Erbenstellung (bei Auslandsbezug: 6 Monate)
- Pflichtteilsanspruch: Verjährung nach 3 Jahren zum Jahresende ab Kenntnis vom Erbfall und der Enterbung
- Testamentsanfechtung: innerhalb von 1 Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes (z. B. Irrtum, Täuschung)
- Erbschaftsteuererklärung: innerhalb von 3 Monaten nach dem Todesfall muss das Finanzamt informiert werden
- Geltendmachung von Auskunftsansprüchen: keine gesetzliche Frist, aber Verjährung grundsätzlich nach 3 Jahren
Anwalt für Erbrecht: Unsere Schwerpunkte im Detail
Erbauseinandersetzung
Wenn mehrere Personen erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Die gerechte Verteilung des Nachlasses ist oft konfliktbehaftet und juristisch komplex. Wir unterstützen Sie bei der Erbauseinandersetzung – von der Bewertung einzelner Nachlasswerte über Teilungsverfahren bis hin zur notariellen Einigung oder gerichtlichen Auseinandersetzung. Ziel ist stets eine faire und rechtskonforme Lösung, die auch familiäre Spannungen berücksichtigt.
Auskunftsansprüche
Wer erbt oder enterbt wurde, hat häufig Anspruch auf umfassende Auskunft über den Nachlass. Dazu zählen z. B. Informationen zu Konten, Vermögenswerten oder Schenkungen zu Lebzeiten. Wir prüfen Ihre Auskunftsansprüche, setzen diese durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab. Gerade bei Pflichtteilsansprüchen ist die lückenlose Auskunft entscheidend für die korrekte Berechnung.
Testament & Berliner Testament
Ein Testament ist ein wichtiges Instrument, um den eigenen Nachlass nach Wunsch zu regeln. Wir beraten Sie bei der Erstellung eines rechtssicheren Einzeltestaments oder Berliner Testaments – einer Sonderform für Ehepaare, die sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Dabei klären wir steuerliche Folgen, Pflichtteilsansprüche und Gestaltungsmöglichkeiten. Auch bestehende Testamente prüfen wir auf Wirksamkeit und beraten bei Änderungswünschen oder Nachträgen.
Testamentsvollstreckung
Die Testamentsvollstreckung sorgt für eine reibungslose Umsetzung des letzten Willens. Als neutrale Instanz übernehmen wir die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses gemäß Testament. Das verhindert Streitigkeiten unter Erben, schützt minderjährige Begünstigte und entlastet Angehörige. Wir beraten Testierende bei der Anordnung einer Vollstreckung und übernehmen auf Wunsch selbst diese verantwortungsvolle Aufgabe.
Pflichtteilsansprüche
Wurden Sie im Testament übergangen oder erhalten weniger als gesetzlich vorgesehen? Pflichtteilsberechtigte – wie Kinder, Ehepartner oder Eltern – haben Anspruch auf einen bestimmten Anteil des Nachlasses. Wir berechnen diesen Anspruch, fordern ihn außergerichtlich ein oder vertreten Sie bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Erbschein
Ein Erbschein dient als amtlicher Nachweis der Erbenstellung – z. B. gegenüber Banken, Grundbuchamt oder Versicherungen. Wir prüfen, ob ein Erbschein erforderlich ist, stellen den Antrag beim Nachlassgericht und begleiten Sie im Verfahren. Auch bei komplizierten Erbfolgen oder Streitigkeiten um die Berechtigung vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck. Alternativen wie notarielle Testamente oder das Europäische Nachlasszeugnis beziehen wir stets in die Beratung ein.
Erbenhaftung
Mit dem Erbe übernehmen Sie nicht nur Vermögen, sondern auch mögliche Schulden des Verstorbenen. Wir beraten Sie zur Erbenhaftung und zeigen Wege auf, wie Sie Ihre persönliche Haftung begrenzen – etwa durch Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz oder rechtzeitige Ausschlagung. Besonders bei unklarer Vermögenslage ist schnelles Handeln entscheidend. Unsere Kanzlei schützt Sie vor ungewollten finanziellen Risiken und rechtlichen Fallstricken.
Gesetzliche Erbfolge
Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, greift die gesetzliche Erbfolge. Sie bestimmt, wer in welcher Reihenfolge erbt – etwa Ehepartner, Kinder, Eltern oder Geschwister. Wir helfen Ihnen, Ihre Stellung im Erbfall zu klären und beraten zu Ihren Rechten und Pflichten als gesetzlicher Erbe.
Vorsorgeregelungen
Wer rechtzeitig vorsorgt, schützt sich und seine Angehörigen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen. Zudem beraten wir zu lebzeitigen Schenkungen, um Vermögen gezielt zu übertragen und spätere Erbstreitigkeiten zu vermeiden.
Mediation bei Erbstreitigkeiten
Nicht jeder Erbstreit muss vor Gericht enden. In vielen Fällen hilft eine Mediation, familiäre Konflikte einvernehmlich zu lösen. Als erfahrene Kanzlei im Erbrecht bieten wir Ihnen professionelle Unterstützung bei der außergerichtlichen Streitbeilegung. Ziel ist eine Lösung, die rechtlich tragfähig und für alle Beteiligten tragbar ist. Wir moderieren Gespräche, strukturieren Inhalte und entwickeln gemeinsam mit Ihnen faire Kompromisse.
Erbschaftssteuer
Erbschaften unterliegen je nach Höhe und Verwandtschaftsverhältnis der Erbschaftssteuer. Wir beraten Sie zu Freibeträgen, Steuerklassen und Gestaltungsoptionen, um steuerliche Belastungen zu minimieren. Auch bei lebzeitigen Schenkungen prüfen wir steuerliche Konsequenzen.




