Anwalt Erbrecht Berlin – Ihre Experten rund ums Erben

Wir helfen u.a. beim Pflichtteil, Testament und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Ihre Kanzlei in Berlin für Erbrecht

Erbrecht ist mehr als nur ein juristisches Fach­gebiet – es betrifft das Persönlichste im Leben: Familie, Vermögen und die Frage, was nach dem Tod geschieht. Als Anwalt für Erbrecht in Berlin stehen wir Ihnen mit fachlicher Kompetenz, lang­jähriger Erfahrung und dem nötigen Feingefühl zur Seite. Ob Testament, Pflichtteil, Erbschein oder Erb­aus­einander­setzung – wir vertreten Ihre Interessen engagiert und diskret.

Unsere Berliner Kanzlei bietet Ihnen dabei eine umfassende Beratung im Erbrecht.

Inhalt

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    Anwalt Erbrecht Berlin

    Unsere Leistungen im Erbrecht – Ihr starker Partner in Berlin

    Erbrechtliche Fragen sind oft mit Un­sicher­heiten, Konflikten und hohem Infor­mations­bedarf verbunden. Wir begleiten Sie in allen Phasen – von der Vorsorge über den Todesfall bis zur gerichtlichen Durch­setzung Ihrer Ansprüche. Unser Ziel: klare Antworten, rechts­sichere Lösungen und ein fairer Umgang mit allen Beteiligten.

    Als spezialisierter Anwalt für Erbrecht in Berlin wissen wir, worauf es ankommt – auch in komplexen Situationen.

    Unsere Schwerpunkte im Erbrecht
    Angelegen­heiten im Erbrecht erfordern einen präzisen juris­tischen Umgang und eine strate­gisch kluge Vorgehens­weise. Gleichzeitig ist uns bewusst, dass erbrecht­liche Themen oft in einem per­sönlichen und sensiblen Umfeld stattfinden – dem begegnen wir mit der nötigen Sorgfalt und Erfahrung.
    Bild von Dr. Henning Leitz

    So läuft die Beratung in unserer Kanzlei in Berlin ab

    • 1
      Anfrage stellen

      Füllen Sie unser interaktives Anfrage­formular aus und sichern Sie sich in weniger als 2 Minuten eine erste kurze Einschätzung zu Ihrem Fall.

    • 2
      Sichtung der Unterlagen

      Nachdem Sie uns beauftragt haben, besprechen wir Ihre Situation im Detail und sichten die verfügbaren Dokumente, wie Testamente, Erbscheine, Vollmachten oder Schrift­wechsel mit anderen Beteiligten.

    • 3
      Juristische Prüfung

      Wir analysieren die rechtliche Ausgangs­lage, bewerten Ihre Ansprüche und erklären Ihnen alle Handlungs­optionen – verständlich und ohne juris­tisches Kauderwelsch.

    • 4
      Empfehlung zum weiteren Vorgehen

      Ob Mediation, außer­ge­richt­liche Einigung oder Klage – wir zeigen Ihnen alle Wege auf und begleiten Sie konsequent, diskret und zielorientiert.

    Ihr Anwalt für Erbrecht in Berlin – persönlich & kompetent

    Unsere spezialisierten Anwälte für Erbrecht in Berlin verfügen über fundiertes Spezial­wissen, das regelmäßig durch Fort­bildungen aktualisiert wird. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl vor Gericht als auch bei außer­gericht­lichen Einigungen mit Nachdruck – und stets mit Blick auf Ihre in­divi­duellen Bedürfnisse. Vertrauen, Diskretion und Verlässlichkeit stehen für uns an erster Stelle.

    Zögern Sie nicht, sich frühzeitig beraten zu lassen. Eine fundierte juristische Ein­schätzung kann oft langwierige Konflikte vermeiden oder lösen.

    Schaffen Sie Klarheit in Ihrer Erbangelegenheit
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    Häufige Fragen im Erbrecht

    Sobald erbrechtliche Fragen oder Unsicherheiten auftreten – etwa beim Tod eines Angehörigen, bei Streit in der Erbengemeinschaft oder zur Gestaltung eines Testaments.

    Die Kosten richten sich entweder nach dem Umfang der Beratung, dem Gegenstandswert und dem Rechts­anwalts­vergütungsgesetz (RVG) oder auf Basis eines im Vorfeld der Beauftragung dargelegten Zeithonorars. Bei Bedarf bieten wir Ihnen auch die Prozesskostenfinanzeirung an. Dadurch haben Sie keinerlei Kostenrisiko.

    Unser Anwalt für Erbrecht prüft zunächst, ob Sie pflichtteils­berechtigt sind, und berechnet den konkreten Anspruch auf Basis des Nachlass­werts. Anschließend fordert er die nötigen Auskünfte ein und setzt Ihre Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durch – professionell, rechtssicher und mit Blick auf eine zügige Klärung.

    Ja. Ein erfahrener Anwalt moderiert zwischen den Beteiligten, schafft rechtliche Klarheit und entwickelt Lösungen zur einvernehmlichen Auseinander­setzung. Ziel ist es, teure und langwierige Gerichts­verfahren zu vermeiden und die Erben­gemeinschaft geordnet aufzulösen.

    Ja, z. B. bei Formfehlern, Irrtum, Täuschung oder fehlender Testierfähigkeit. Eine Anfechtung muss jedoch fristgerecht erfolgen.

    Im Erbrecht gelten mehrere wichtige Fristen, die Sie unbedingt einhalten sollten:

    • Erbausschlagung: innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis vom Erbfall und der Erbenstellung (bei Auslandsbezug: 6 Monate)
    • Pflichtteilsanspruch: Verjährung nach 3 Jahren zum Jahresende ab Kenntnis vom Erbfall und der Enterbung
    • Testamentsanfechtung: innerhalb von 1 Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes (z. B. Irrtum, Täuschung)
    • Erbschaftsteuererklärung: innerhalb von 3 Monaten nach dem Todesfall muss das Finanzamt informiert werden
    • Geltendmachung von Auskunftsansprüchen: keine gesetzliche Frist, aber Verjährung grundsätzlich nach 3 Jahren
    Unsere Anwälte helfen Ihnen, keine Fristen zu versäumen und rechtzeitig die richtigen Schritte einzuleiten.

    Dann gelten Sie rechtlich als nicht Erbe. Dies kann sinnvoll sein, wenn der Nachlass überschuldet ist – die Frist zur Ausschlagung beträgt sechs Wochen.

    Wichtig sind z. B. Testamente, Erbscheine, Nachlass­ver­zeichnisse, Schriftwechsel oder Vollmachten – wir beraten Sie im Einzelfall konkret.

    Die Erben haften grundsätzlich für alle Nachlass­verbindlich­keiten – es sei denn, sie schlagen das Erbe aus oder begrenzen die Haftung.

    Anwalt für Erbrecht: Unsere Schwerpunkte im Detail

    Erbauseinandersetzung

    Wenn mehrere Personen erben, entsteht automatisch eine Erben­gemeinschaft. Die gerechte Verteilung des Nachlasses ist oft konfliktbehaftet und juristisch komplex. Wir unterstützen Sie bei der Erb­auseinander­setzung – von der Bewertung einzelner Nachlass­werte über Teilungs­verfahren bis hin zur notariellen Einigung oder gerichtlichen Aus­einander­setzung. Ziel ist stets eine faire und rechtskonforme Lösung, die auch familiäre Spannungen berücksichtigt.

    Auskunftsansprüche

    Wer erbt oder enterbt wurde, hat häufig Anspruch auf umfassende Auskunft über den Nachlass. Dazu zählen z. B. Informationen zu Konten, Vermögens­werten oder Schenkungen zu Lebzeiten. Wir prüfen Ihre Auskunfts­ansprüche, setzen diese durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab. Gerade bei Pflichtteils­ansprüchen ist die lückenlose Auskunft entscheidend für die korrekte Berechnung.

    Testament & Berliner Testament

    Ein Testament ist ein wichtiges Instrument, um den eigenen Nachlass nach Wunsch zu regeln. Wir beraten Sie bei der Erstellung eines rechts­sicheren Einzel­testaments oder Berliner Testaments – einer Sonderform für Ehepaare, die sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Dabei klären wir steuerliche Folgen, Pflichtteils­ansprüche und Gestaltungs­möglichkeiten. Auch bestehende Testamente prüfen wir auf Wirksamkeit und beraten bei Änderungs­wünschen oder Nachträgen.

    Testamentsvollstreckung

    Die Testaments­vollstreckung sorgt für eine reibungs­lose Umsetzung des letzten Willens. Als neutrale Instanz übernehmen wir die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses gemäß Testament. Das verhindert Streitigkeiten unter Erben, schützt minder­jährige Begünstigte und entlastet Angehörige. Wir beraten Testierende bei der Anordnung einer Vollstreckung und übernehmen auf Wunsch selbst diese verantwortungs­volle Aufgabe.

    Pflichtteilsansprüche

    Wurden Sie im Testament übergangen oder erhalten weniger als gesetzlich vorgesehen? Pflichtteils­berechtigte – wie Kinder, Ehepartner oder Eltern – haben Anspruch auf einen bestimmten Anteil des Nachlasses. Wir berechnen diesen Anspruch, fordern ihn außer­gerichtlich ein oder vertreten Sie bei gerichtlichen Aus­einander­setzungen.

    Erbschein

    Ein Erbschein dient als amtlicher Nachweis der Erbenstellung – z. B. gegenüber Banken, Grundbuchamt oder Versicherungen. Wir prüfen, ob ein Erbschein erforderlich ist, stellen den Antrag beim Nachlass­gericht und begleiten Sie im Verfahren. Auch bei komplizierten Erbfolgen oder Streitigkeiten um die Berechtigung vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck. Alternativen wie notarielle Testamente oder das Europäische Nachlasszeugnis beziehen wir stets in die Beratung ein.

    Erbenhaftung

    Mit dem Erbe übernehmen Sie nicht nur Vermögen, sondern auch mögliche Schulden des Verstorbenen. Wir beraten Sie zur Erbenhaftung und zeigen Wege auf, wie Sie Ihre persönliche Haftung begrenzen – etwa durch Nachlass­verwaltung, Nachlass­insolvenz oder rechtzeitige Ausschlagung. Besonders bei unklarer Vermögenslage ist schnelles Handeln entscheidend. Unsere Kanzlei schützt Sie vor ungewollten finanziellen Risiken und rechtlichen Fallstricken.

    Gesetzliche Erbfolge

    Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, greift die gesetzliche Erbfolge. Sie bestimmt, wer in welcher Reihenfolge erbt – etwa Ehepartner, Kinder, Eltern oder Geschwister. Wir helfen Ihnen, Ihre Stellung im Erbfall zu klären und beraten zu Ihren Rechten und Pflichten als gesetzlicher Erbe.

    Vorsorgeregelungen

    Wer rechtzeitig vorsorgt, schützt sich und seine Angehörigen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patienten­verfügungen und Betreuungs­verfügungen. Zudem beraten wir zu lebzeitigen Schenkungen, um Vermögen gezielt zu übertragen und spätere Erbstreitigkeiten zu vermeiden.

    Mediation bei Erbstreitigkeiten

    Nicht jeder Erbstreit muss vor Gericht enden. In vielen Fällen hilft eine Mediation, familiäre Konflikte einvernehmlich zu lösen. Als erfahrene Kanzlei im Erbrecht bieten wir Ihnen professionelle Unterstützung bei der außergerichtlichen Streitbeilegung. Ziel ist eine Lösung, die rechtlich tragfähig und für alle Beteiligten tragbar ist. Wir moderieren Gespräche, strukturieren Inhalte und entwickeln gemeinsam mit Ihnen faire Kompromisse.

    Erbschaftssteuer

    Erbschaften unterliegen je nach Höhe und Verwandtschaftsv­erhältnis der Erbschafts­steuer. Wir beraten Sie zu Freibeträgen, Steuerklassen und Gestaltungs­optionen, um steuerliche Belastungen zu minimieren. Auch bei lebzeitigen Schenkungen prüfen wir steuerliche Konsequenzen.

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