Festgeldanlagen-Betrug auf zinsbund.de & weiteren Plattformen

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Festgeldanlagen-Betrug entwickelt sich derzeit zu einer der gefährlichsten Betrugsformen im Finanzsektor. Schätzungen zufolge verursachen Betrugsplattformen im Festgeldanlagen Segment jährlich einen Schaden von 100 Milliarden Euro. Eine von nur vielen solcher Plattformen ist zinsbund.de.

Lesen Sie hier alle Infos zum Festgeld Betrug durch zinsbund.de und weiteren Anbietern und welche rechtlichen Möglichkeiten Betroffene haben.

Inhalt

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    Das Wichtigste im Überblick
    • Viele Festgeldanlage-Plattformen wie zinsbund.de werden von Betrügern betrieben und locken mit vermeintlich attraktiven Zinsangeboten.
    • Die Betroffenen merken von dem Betrug oft viel zu spät und haben dann bereits ihren Anlagebetrag auf das Bankkonto überwiesen auf welches die Betrüger aber auch Zugriff haben.
    • Durch mangelnde Sicherheitsvorkehrungen seitens der Banken lassen sich oftmals Schadensersatzansprüche geltend machen, da die Banken gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen haben.
    • CLLB Rechtsanwälte als spezialisierte Kanzlei auf Kapitalmarktrecht und Anlegerschutz unterstützt Betroffene und prüft die rechtlichen Möglichkeiten, um das Geld wieder zurückzuholen.

    Der Fall zinsbund.de

    Internetangebote von Festgeldanlagen, die Top Zinsen versprechen, gibt es Viele. Oft handelt es sich aber um Betrugsplattformen. Eine dieser Plattformen war auch zinsbund.de (mittlerweile offline genommen), vor der bereits die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) offiziell gewarnt hatte. Die Plattform agierte ohne erforderliche Lizenzen und täuschte die Anleger durch einen Identitätsdiebstahl. Mit verlockenden Zinssätzen von beispielsweise 4,3% pro Jahr lockten die Betrüger arglose Investoren an.

    Die Methodik hinter der Betrugsmasche mit Festgeldanlagen wie zinsbund.de

    Bei der Betrugsform mit einer Festgeldanlage gründen die Täter ein Unternehmen, das als vermeintlicher „Finanzvermittler“ auftritt. Im Impressum kann sogar eine echte Geschäftsadresse angegeben sein, um Seriosität zu vermitteln. Diese Firmen werben dann beispielsweise über Vergleichsportale oder andere Online-Kanäle mit Festgeldanlagen, die attraktive, aber realistisch erscheinende Zinssätze versprechen.

    Der gesamte Auftritt wirkt in der Regel professionell und vertrauenswürdig, sodass Anleger zunächst keinen Verdacht schöpfen. Tatsächlich gibt es jedoch keine echte Bank im Hintergrund, kein Festgeldkonto und auch keine versprochenen Zinsen.

    Genau dieses Vorgehen fand sich auch auf der Plattform zinsbund.de wieder, die darüber hinaus Identitätsdiebstahl betrieb, in dem sie den Namen der Jansen Kapitalanlagenkontor GmbH nutzte, welche jedoch in keiner Verbindung zur Website stand.

    Aktueller Fall: Wie zinsbund.de unseren Mandanten in die Falle lockte

    Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bearbeitet derzeit einen Fall von Festgeldanlagen-Betrug durch die mittlerweile nicht mehr erreichbare Plattform zinsbund.de. Ein Anleger wurde durch eine täuschend echte Festgeldanlage der ING mit einem Zinssatz von 4,3% pro Jahr angelockt. Unser Mandant wurde von einem vermeintlichen Bankmitarbeiter kontaktiert. Dieser sprach dialektfrei und fließend Deutsch, wirkte vertrauenswürdig und hielt sich vornehm zurück. Die übermittelten Unterlagen enthielten eine Übersicht zur Anlage mit Kontoeröffnungsantrag und Post-ID-Code und ergaben keinerlei Hinweise auf einen möglichen Betrug.

    Nach einer lokalen Post-ID Überprüfung wurde ein Anlagekonto (bei der C24 Bank) eröffnet und der Anlagebetrag überwiesen. Die Täter hatten jedoch den vollen Zugriff auf das Konto und überwiesen die Gelder weiter.

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    Der aktuelle Fall zeigt, welche Schwachstellen das Post-ID-Verfahren aufweist und welchen Pflichten die Banken nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind. Denn:

    • Die Betrüger nutzten die mangelnde Überprüfung zwischen Post-ID-Verifizierung und tatsächlicher Kontoinhaberschaft
    • Die Banken führten keinen vollständigen Datenabgleich durch
    • Die Überweisungen erfolgten ohne zusätzliche Identitätsprüfung

    Im vorliegenden Fall lassen sich dadurch mögliche zivielrechtliche Ansprüche geltend machen, die Betroffene zwingend prüfen lassen sollten. Immerhin sind die Banken gemäß gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, sich Gewissheit über die Person und Anschrift des Kontoinhabers zu verschaffen. Ein vollständiger Datenabgleich zwischen Kontoinhaber und den von Betrügern angegebenen Informationen hätte den Betrug erkennen und verhindern können.

    „Wir sehen hier ganz klar einen Sorgfaltspflichtenverstoß der Banken, der Schadensersatzansprüche begründen kann. Zudem wurden unautorisierte Abbuchungen getätigt, für welche Banken grundsätzlich zu haften haben.“
    Bild von Dr. Henning Leitz

    Weitere unseriöse Anbieter von Festgeldanlagen

    Neben zinsbund.de gibt und gab es bereits viele weitere unseriöse Anbieter von Festgeldanlagen. Hier ein Auszug solcher Anbieter:

    • armandia-finanz.de
    • Bel-Finanz
    • bnp-fi­nance.de
    • CleverZins
    • e-fb.de & e-fb.net
    • Eurocheck
    • famc-group.de
    • fest­geld-aif.de
    • fest­gel­der-eu.com
    • festgeldpilot.de
    • fest­geld­zin­se­non­li­ne.de
    • fi­nan­z­welt.pro
    • florentinaswiss.com
    • genfer-vw.com
    • Globus Invest
    • gm-fi­nanz.com
    • gol­den­mi­le-fi­nanz.de
    • hop­pe-und-schultz.com
    • investgurus.de/Investguru
    • Klever Sparen
    • li­ber­ty­ka­pi­tal­part­ner.com
    • Monobank
    • nexuscap.net
    • pre­mi­um­fest­geld.com
    • Private Equity Group
    • q-fest­geld.de
    • Rolas Finanz AG
    • smbcgroup.asia
    • SparAllianz AG
    • spar-in­vest­ment.com
    • Sparkasa
    • Sparunion
    • ta­ges­geld­ver­gleich24.com
    • ta­go-fest­geld.news
    • ter­ri-fi­nance.ch
    • Umbrella Capital Partners
    • van-der-moo­len.com
    • zins-fox.com
    • zinsify.de
    • Zinsvergleich24

    Dennoch ist die Liste nicht vollständig, da ständig neue betrügerische Plattformen entstehen. Allerdings zeigt sich der Betrug meist erst, wenn Anleger ihr Geld zurückfordern möchten.

    Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind oder Zweifel an der Seriosität eines Anbieters haben, sollten Sie umgehend rechtliche Unterstützung suchen.

    Wie Verbraucher getäuscht werden

    Die psychologische Manipulation steht im Zentrum des Festgeldanlagen-Betrugs. Betrüger nutzen ausgeklügelte Methoden, um das Vertrauen der Anleger zu gewinnen.

    Die Täter investieren zudem erhebliche Ressourcen in ihr professionelles Erscheinungsbild. Zunächst erstellen sie aufwändig gestaltete Vergleichsportale oder fälschen bekannte Plattformen. Darüber hinaus setzen sie verschiedene Täuschungsmethoden ein.

    Täuschungsmethoden
    • Täuschend echte Antragsformulare von vermeintlichen Partnerbanken
    • Gefälschte Auszeichnungen und Siegel
    • Professionelle Kundenberater am Telefon
    • Manipulierte Kontoauszüge und Dokumentationen
    • Verweis auf vermeintliche Partnerbanken, bei denen das Geld angeblich durch Einlagensicherung geschützt sei

    Wie Anleger ihr Geld zurückbekommen können

    Für Opfer von Festgeld Betrug gibt es konkrete rechtliche Wege zur Rückforderung ihres Geldes. Zunächst sollten Betroffene unverzüglich handeln, um ihre Chancen auf Rückerstattung zu maximieren. Die folgenden Sofortmaßnahmen sollten ergriffen werden:

    • Sämtliche elektronische Kommunikation mit den Tatverdächtigen sichern
    • Kontoauszüge der letzten 6-12 Monate überprüfen
    • Rufnummern und Kontaktdaten der Betrüger dokumentieren
    • Screenshots der betrügerischen Webseiten anfertigen
    • Vertragsdokumente, Überweisungsbelege und Zahlungsnachweise sicherstellen

    Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn Anbieter ihre Informationspflichten verletzt haben. Allerdings müssen die Beweise gerichtsfest gesichert werden. Die Banken tragen hierbei eine besondere Verantwortung. Sie sind gesetzlich verpflichtet, sich Gewissheit über die Person und Anschrift des Kontoinhabers zu verschaffen. Ein Sorgfaltspflichtenverstoß kann Schadensersatzansprüche begründen.

    CLLB Rechtsanwälte unterstützt Betroffene

    Die auf Kapitalmarktrecht und Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei CLLB sieht bei Festgeldanlagen-Betrug je nach Situation insbesondere die Banken in der Haftung. Vor allem unautorisierte Abbuchungen müssen von den Banken grundsätzlich erstattet werden.

    Wenn Sie Opfer eines Festgeldanlagen-Betrugs geworden sind, kontaktieren Sie uns noch heute. Die rechtliche Verfolgung kann komplex sein, weshalb eine anwaltliche Beratung dringend empfohlen wird. Unsere Experten prüfen Ihren Fall und leiten notwendige rechtliche Schritte ein, um Ihr Geld zurückzufordern.

    • 1
      Kostenlose Erstberatung

      Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, in der wir Ihre Situation prüfen und Ihnen mögliche rechtliche Optionen aufzeigen.

    • 2
      Mandatsverhältnis

      Erst, wenn Sie sich aktiv für eine Zusammenarbeit mit uns entscheiden, kommt es zu einem Mandatsverhältnis. Gerne prüfen wir vorab die Kostendeckung durch Ihre Rechtsschutzversicherung.

    • 3
      Durchsetzung Ihrer Rechte

      Wir kümmern uns um Ihr Anliegen und halten Sie über den Status Ihres Falls regelmäßig auf dem Laufenden.

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    Häufige Fragen

    Achten Sie auf realistische Zinssätze, offizielle Banklizenzen und standardisierte Sicherheitsverfahren wie Post-Ident oder Video-Ident. Seien Sie vorsichtig bei überdurchschnittlich hohen Zinsen und minimalen Sicherheitschecks.

    Handeln Sie schnell: Sichern Sie alle Kommunikation und Dokumente, informieren Sie Ihre Bank und die Polizei. Kontaktieren Sie umgehend einen spezialisierten Rechtsanwalt, um Ihre Chancen auf Rückerstattung zu maximieren.

    Die BaFin verschärft Kontrollen für Banken, warnt vor unseriösen Anbietern und betrügerischen Praktiken. Sie prüft jedoch nicht einzelne Festgeldangebote oder Vertragsbedingungen.

    Betrüger locken mit attraktiven Zinsen, nutzen gefälschte Unterlagen und professionelle Auftritte. Sie missbrauchen Identitäten legitimer Banken und umgehen Sicherheitsverfahren, um an das Geld der Anleger zu gelangen.

    Ja, wenn Banken ihre Sorgfaltspflichten verletzen, können sie haftbar gemacht werden. Dies betrifft insbesondere die mangelnde Überprüfung der Kundenidentität bei Kontoeröffnungen und Überweisungen.

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