Betrug mit Festgeldanlagen auf Zinsbund.de

CLLB-Rechtsanwälte warnen vor neuer Betrugsmethode

München, Berlin 20.01.2024 – Die BaFin berichtete bereits mit Meldung vom 17.12.2024, dass der Verdacht besteht, dass auf der Webseite Zinsbund.de Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen, insbesondere Tages- und Festgelder, ohne die notwendige Erlaubnis angeboten werden.

Im vorliegenden Fall, der die Kanzlei CLLB jüngst erreichte, wurde mit einer scheinbar seriösen Festgeldanlage der ING mit einem moderaten Zinssatz von 4,3 % p.a. geworben.

Der Interessent wurde von einem vermeintlichen Bankmitarbeiter kontaktiert. Dieser sprach dialektfrei und fließend Deutsch, wirkte vertrauenswürdig, hielt sich vornehm zurück. Die übermittelten Unterlagen enthielten eine Übersicht zur Anlage mit Kontoeröffnungsantrag und Post-ID-Code und ergaben keinerlei Hinweise auf einen möglichen Betrug. Der Verweis auf die gesetzliche Einlagensicherung von € 100.000 sowie offenbar von den Betrügern parallel geschaltete positive Internetberichte, wiegten das Opfer in trügerischer Sicherheit.

Nach einer lokalen Post-ID Überprüfung wurde ein Anlagekonto (bei der C24 Bank) eröffnet und der Anlagebetrag überwiesen. Die Täter hatten jedoch den vollen Zugriff auf das Konto und überwiesen die Gelder weiter.

Während andere Kanzleien primär Strafanzeigen empfehlen, verlaufen diese erfahrungsgemäß leider oftmals im Sande. Die Betrüger waschen das Geld zu professionell, die Spur verliert sich im Ausland, Rechtshilfeersuchen bleiben oftmals unbeantwortet.

Eine Strafanzeige ist zwar richtig und wichtig, jedoch sollten unbedingt mögliche zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Die auf Kapitalmarktrecht und Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei CLLB sieht hier die Banken in der Haftung. Denn diese sind gemäß den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, sich Gewissheit über Person und Anschrift des Kontoinhabers und Verfügungsberechtigten zu verschaffen.

Dies ist offenkundig nicht geschehen, denn sonst wäre aufgefallen, dass das Konto von den Betrügern eröffnet wurde und sich der Geschädigte lediglich mit Post ID verifizierte. 

Fazit: Das Post-ID Verfahren, welches eigentlich geschaffen wurde, um Sicherheit und Kundenfreundlichkeit im digitalen Zeitalter in Einklang zu bringen, steht zunehmend auf der Probe. Banken müssen durch eine entsprechende Security by Design Lösung, bei welcher die Sicherheit bereits im System verankert ist, derartige Betrugsfälle im Keim unterbinden. Im konkreten Verfahren hätte bereits ein kompletter Abgleich der Daten zwischen dem Kontoinhaber und den von den Betrügern angegebenen Daten den Betrug erkennen und verhindern können.

Im laufenden Verfahren werden wir die Bank hiermit konfrontieren, denn aus Sicht der Kanzlei CLLB handelt es sich hierbei um einen Sorgfaltspflichtenverstoß, der Schadensersatzansprüche begründen kann. Zudem handelt es sich um unautorisierte Abbuchungen, für welche Banken grundsätzlich zu haften haben.

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