CLLB in München: Ihre erfahrene Kanzlei für Erbrecht
Ein Todesfall wirft oft nicht nur emotionale, sondern auch juristische Fragen auf. Als erfahrene Anwaltskanzlei für Erbrecht in München begleiten wir Sie bei allen rechtlichen Herausforderungen rund um Nachlass, Testament und Pflichtteil. Ob Sie erben, vererben oder Ansprüche geltend machen wollen: Wir bieten Ihnen für den Raum München eine strukturierte, zielorientierte Beratung auf Basis jahrzehntelanger Erfahrung und fundierter Fachkenntnis im Erbrecht.
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Unsere Leistungen im Erbrecht – Gut beraten für München
Im Erbrecht geht es oft um komplexe Vermögenswerte, familiäre Konstellationen und formale Hürden. Unsere Anwälte in München stehen Ihnen bei allen erbrechtlichen Themen kompetent zur Seite – von der Analyse der Erbfolge über die Gestaltung eines Testaments bis zur (außer-)gerichtlichen Auseinandersetzung. Ziel ist es, Konflikte zu vermeiden, Ihre Rechte zu sichern und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu erreichen.
Als spezialisierter Anwalt für Erbrecht in München wissen wir, worauf es ankommt – auch in komplexen Situationen.
- Erbauseinandersetzung
- » Pflichtteilsrecht
- Testamentsgestaltung (Gestaltung & Auslegung)
- » Testamentsanfechtung
- Auskunftsansprüche
- Gesetzliche Erbfolge
- Haftung des Erben
- » Erbscheinsverfahren
- Vorsorgevollmachten & Verfügungen
- Mediation bei Erbstreitigkeiten
- Erbschaftsteuerrecht
- Erbengemeinschaft
So beraten wir Sie in München
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1Anfrage stellen
Schildern Sie uns Ihr Anliegen über unser sicheres Online-Formular. Wir melden uns kurzfristig mit einer Ersteinschätzung.
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2Prüfung der Sach- und Rechtslage
Nachdem Sie uns beauftragt haben, sichten wir relevante Unterlagen wie Testamente, Erbscheine oder Nachlassaufstellungen und analysieren die erbrechtliche Ausgangslage.
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3Individuelle Strategieplanung
Wir zeigen Ihnen Handlungsoptionen auf – ob gerichtliche Durchsetzung, Verhandlung mit Miterben oder Gestaltung neuer Verfügungen. Dabei behalten wir Ihre Ziele und wirtschaftlichen Interessen immer im Blick.
Anwalt für Erbrecht in München – warum wir die richtige Wahl sind
Unsere spezialisierten Anwälte für Erbrecht in München kombinieren rechtliche Exzellenz mit praktischer Erfahrung aus hunderten Nachlassfällen. Wir arbeiten transparent, diskret und mit dem Anspruch, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Vertrauen Sie auf juristische Qualität und eine persönlich engagierte Begleitung.
Häufige Fragen im Erbrecht
- Erbausschlagung: 6 Wochen nach Kenntnis
- Pflichtteilsanspruch: 3 Jahre nach Kenntnis zum Jahresende
- Testamentsanfechtung: innerhalb von 1 Jahr ab Kenntnis
- Erbschaftsteuererklärung: 3 Monate nach dem Todesfall muss das Finanzamt informiert werden
Erbrecht Anwalt: Unsere Schwerpunkte in München
Erbauseinandersetzung
Die Aufteilung eines Nachlasses unter mehreren Erben ist selten konfliktfrei. Sobald eine Erbengemeinschaft entsteht, stehen gemeinsame Entscheidungen über Immobilien, Bankguthaben oder persönliche Gegenstände an. Unterschiedliche Interessen, emotionale Spannungen oder Unklarheiten in der rechtlichen Ausgangslage führen schnell zu Blockaden. Wir unterstützen Sie in dieser sensiblen Phase mit einer sachlich-strukturierten Begleitung, um eine faire und rechtssichere Auseinandersetzung zu erreichen.
Dabei übernehmen wir die Bewertung des Nachlasses, prüfen Teilungsansprüche, entwerfen Auseinandersetzungsverträge und vertreten Sie – falls erforderlich – auch gerichtlich. Unser Ziel ist es, sowohl Ihre wirtschaftlichen Interessen zu sichern als auch eine Eskalation innerhalb der Familie zu vermeiden. Mit Erfahrung, Fingerspitzengefühl und klarer juristischer Argumentation bringen wir selbst komplexe Erbengemeinschaften wieder in lösungsorientierte Bahnen.
Pflichtteilsrecht
Wurden Sie im Testament nicht berücksichtigt oder mit einem geringeren Anteil bedacht, steht Ihnen unter Umständen ein Pflichtteilsanspruch zu. Als nahe Angehörige – insbesondere Kinder, Ehepartner oder Eltern – können Sie nicht vollständig enterbt werden. Wir prüfen, ob Sie pflichtteilsberechtigt sind, berechnen den konkreten Anspruch anhand des Nachlasswertes und unterstützen Sie dabei, die dafür erforderlichen Auskünfte einzuholen.
Testamentsgestaltung
Ein gut durchdachtes Testament schafft Klarheit und verhindert spätere Streitigkeiten. Ob Einzeltestament, Berliner Testament oder Erbvertrag – wir beraten Sie umfassend zur passenden Form, zu inhaltlichen Regelungen sowie zu steuerlichen Auswirkungen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir individuelle Lösungen, die sowohl Ihre Vermögensstruktur als auch familiäre Besonderheiten berücksichtigen.
Dabei achten wir auf klare Formulierungen, rechtssichere Gestaltung und Vollständigkeit. Auch zu ergänzenden Verfügungen wie Vermächtnissen, Auflagen oder Enterbungen erhalten Sie fundierte juristische Empfehlungen.
Testamentsanfechtung
Nicht jedes Testament ist automatisch wirksam – insbesondere dann nicht, wenn formale Fehler vorliegen oder Zweifel an der freien Willensbildung des Erblassers bestehen. Wir prüfen für Sie, ob eine Anfechtung möglich ist und welche rechtlichen Optionen bestehen. Typische Anfechtungsgründe sind Irrtum, Täuschung, Drohung oder fehlende Testierfähigkeit. Auch wenn gesetzliche Erben zu Unrecht ausgeschlossen wurden, kann eine Anfechtung sinnvoll sein.
Unsere Kanzlei vertritt Sie außergerichtlich oder gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Gleichzeitig unterstützen wir Mandant:innen, die ein Testament gegen eine Anfechtung verteidigen wollen.
Auskunftsansprüche
Wer erbberechtigt oder pflichtteilsberechtigt ist, hat Anspruch auf Auskunft über den Umfang des Nachlasses. Dazu zählen Informationen über Konten, Immobilien, Schenkungen oder Schulden des Erblassers. Wir setzen diese Ansprüche für Sie durch – notfalls auch gerichtlich – und sorgen für eine vollständige und transparente Aufklärung der Vermögensverhältnisse.
Auf Basis der erhaltenen Auskünfte lässt sich der Pflichtteil korrekt berechnen oder die Berechtigung zur Auseinandersetzung innerhalb einer Erbengemeinschaft besser einordnen. Wir prüfen auch die formale und inhaltliche Richtigkeit von Nachlassverzeichnissen, fordern fehlende Unterlagen nach und beraten Sie zu möglichen Schritten bei unvollständigen oder verweigerten Angaben.
Gesetzliche Erbfolge
Liegt kein Testament vor, greift die gesetzliche Erbfolge. Dabei bestimmt das Gesetz, in welcher Reihenfolge Verwandte des Verstorbenen erben. Ehepartner, Kinder, Enkel oder Eltern werden dabei nach einem festen Schema berücksichtigt. Bei komplexen Familienkonstellationen – etwa bei Patchwork-Familien, unehelichen Kindern oder nicht ehelichen Lebensgemeinschaften – bringt die gesetzliche Erbfolge zudem oft unerwartete Ergebnisse. Wir helfen Ihnen zu klären, ob und in welchem Umfang Sie als gesetzlicher Erbe infrage kommen, und beraten zu Ihren Rechten und Pflichten.
Haftung des Erben
Mit dem Erbe übernehmen Sie nicht nur Rechte, sondern auch mögliche Schulden. Wir beraten Sie ausführlich zur Erbenhaftung und zeigen Wege auf, wie Sie Ihre persönliche Haftung begrenzen oder ganz vermeiden können. Dabei prüfen wir, ob eine Ausschlagung sinnvoll ist oder andere rechtliche Mittel wie die Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz zum Einsatz kommen sollten.
Auch wenn Sie bereits gehandelt haben, können wir Ihre Haftung ggf. noch eingrenzen. In komplexen Nachlasssituationen analysieren wir die Vermögenslage zügig und rechtssicher, um eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen und Sie vor unerwarteten finanziellen Risiken zu schützen.
Erbscheinsverfahren
Ein Erbschein wird benötigt, um gegenüber Banken, Behörden oder Grundbuchämtern die Erbenstellung nachzuweisen – besonders dann, wenn kein notarielles Testament vorliegt. Wir prüfen, ob ein Erbschein erforderlich ist, bereiten die notwendigen Unterlagen für Sie auf und begleiten Sie durch das Verfahren beim Nachlassgericht.
Vorsorgevollmachten & Verfügungen
Eine frühzeitige Vorsorge kann nicht nur rechtliche, sondern auch menschliche Belastungen im Ernstfall deutlich reduzieren. Wir beraten Sie umfassend zur rechtssicheren Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen – angepasst an Ihre individuelle Lebenssituation. Ziel ist es, selbstbestimmt zu regeln, wer in medizinischen oder finanziellen Fragen für Sie handeln darf, wenn Sie es selbst nicht mehr können.
Dabei achten wir auf formale Korrektheit, inhaltliche Klarheit und eine rechtssichere Ausgestaltung. Auch zur Kombination mit testamentarischen Verfügungen oder lebzeitigen Schenkungen beraten wir Sie individuell. Besonders bei älteren oder alleinstehenden Personen ist eine vorausschauende Planung sinnvoll, um Streit oder behördliche Eingriffe zu vermeiden.
Mediation bei Erbstreitigkeiten
Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie sind emotional belastend und können Beziehungen dauerhaft beschädigen. Eine Mediation bietet die Möglichkeit, Konflikte auf neutralem Boden zu klären – ohne Richter, aber mit professioneller Begleitung. Als erfahrene Kanzlei im Erbrecht für den Raum München unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen Streitbeilegung, bevor es zu verhärteten Fronten oder Gerichtsverfahren kommt.
Wir moderieren strukturierte Gespräche, schaffen Verständnis für unterschiedliche Perspektiven und helfen dabei, tragfähige Lösungen zu entwickeln. Ziel ist eine Einigung, die rechtlich sauber und für alle Beteiligten akzeptabel ist. Gerade bei Erbengemeinschaften oder komplexen Familienverhältnissen kann die Mediation ein entscheidender Schritt sein, um Vermögen zu sichern und persönliche Beziehungen zu erhalten.
Erbschaftssteuer
Beim Erben geht es nicht nur um Rechte und Pflichten – auch steuerliche Aspekte spielen eine zentrale Rolle. Je nach Verwandtschaftsgrad und Nachlasshöhe können erhebliche steuerliche Belastungen entstehen. Wir beraten Sie zur optimalen Ausnutzung von Freibeträgen, zu den Steuerklassen und zur Bewertung einzelner Nachlasspositionen. So helfen wir Ihnen, unnötige Abgaben zu vermeiden und eine steuerlich sinnvolle Nachlassregelung zu gestalten.




