Seit 2004 ist CLLB eine der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes und Kapitalmarktrechts.
Wir vertreten private und institutionelle Investoren, Versicherungsnehmer und Verbraucher sowohl in ausgewählten Einzelfällen als auch in Massenschadensfällen.
Zahlreiche, zum Teil wegweisende, von uns erstrittene Urteile belegen, dass wir die Herausforderungen auch juristischen Neulands mit Engagement und Leidenschaft gerne annehmen.
Unsere Kanzlei
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Unser Service für Sie
Wir beraten Sie zuverlässig und kompetent – ganz ohne Kostenrisiko.
1. Kostenlose Erstberatung
In den allermeisten Fällen, bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. Dabei erhalten Sie bereits zu Beginn eine Einschätzung Ihres Falls und mögliche Chancen auf Erfolg.
2. Prüfung Ihrer Unterlagen
Nachdem Sie uns die benötigten Unterlagen zugesandt haben, prüfen wir diese im Detail und klären die Deckung durch Ihre Rechtsschutz-versicherung oder Alternativen.
3. Durchsetzung Ihrer Rechte
Nach offizieller Beauftragung leiten wir alles Weitere in die Wege, um Ihre Rechte durchzusetzen.
Wir sind für Sie da
Unsere erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sorgen für die korrekte rechtliche Einordnung und Durchsetzung Ihrer Rechte.
Aktuelle News & Verfahren
München, 31.07.2026. Mehrere Gerichte haben Spielern, die über die deutschsprachige Webseite pokerstars.eu hohe Verluste bei Online-Glücksspielen erlitten hatten, Rückzahlungsansprüche zugesprochen. CLLB Rechtsanwälte konnte in drei Verfahren erfolgreich durchsetzen, dass die TSG Interactive Gaming Europe Ltd. als Betreiberin des Glücksspielangebots die entstandenen Verluste erstatten muss. Sowohl das Oberlandesgericht Köln als auch die Landgerichte Köln und Bonn […]
München, den 17.07.2026 – Neue Erkenntnisse im Zusammenhang mit der „Besicherten 19. Wiener Grundbesitz-Anleihe plus“ der CPI Neunzehnte Immo Holding GmbH werfen nach Angaben der Kanzlei CLLB Rechtsanwälten Fragen zur Verwendung der investierten Anleihegelder auf. Nach einem Schreiben der Kanzlei Kaan Cronenberg Rechtsanwälte an die Anleihegläubiger sollen Recherchen ergeben haben, dass die Anleihemittel nicht entsprechend […]
München, 18.06.2026. Mit 332 – 341 Kilometern hatte der Hersteller die Reichweite eines E-Autos nach WLTP angegeben. So weit ist ein Käufer mit seinem Modell allerdings nicht gekommen. Nach einem Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 18.12.2025 kann er sein E-Fahrzeug nun zurückgeben und erhält sein Geld zurück. Das Gericht machte deutlich, dass ein erheblicher Sachmangel […]





