Krypto Broker gehackt – Geld weg

Berlin, München 23.04.2024 – Digitale Kryptowährungen wie Bitcoin erfreuen sich immer größerer Beliebtheit und sind zwischenzeitig im Mainstream eines modernen Investors angekommen. Schlecht nur, wenn der Broker gehackt wird und das Geld plötzlich weg ist.

So auch bei einem von der Kanzlei CLLB vertretenen Mandanten, welcher durch einen Hack seines Accounts über 150.000 EUR verlor. Juristisch gilt es zu prüfen, inwieweit der Broker für die unautorisierten Abbuchungen zu haften hat. 

Vergleichbar sind derartige Hacks mit klassischen Bankkontenhacks, wo die Kanzlei CLLB bereits mehrere Erfolge erzielte.

Hier wie dort geht es um die Frage, ob der Kunde grob fahrlässig sensible Daten teilte. Die Hürden des Bundesgerichtshofes, was den Maßstab der groben Fahrlässigkeit anbelangt wurden außerordentlich hoch angesetzt. Es bedarf eines in objektiver Hinsicht schweren und in subjektiver Hinsicht schlechthin unentschuldbaren Verstoßes.

Auch geht es um die Frage, wie der Hack sich ereignete. Offenkundig waren technisch versierte Hacker am Werk, da die 2. Faktoren abgegriffen wurden, welche den Schutz vor missbräuchlichen Überweisungen hätten gewährleisten sollen. Hier gilt zu berücksichtigen, dass nicht Aufgabe des Kunden ist darzulegen, wie der Hack sich ereignete, sondern der Broker sich in einer so genannten sekundären Darlegungslast befindet.

Die Kanzlei CLLB hat bereits erfolgreiche datenschutzrechtliche Verfahren gegen namenhafte Broker geführt und weiß daher um die aktuellen Sicherheitsstandards Bescheid. Da mit dem Hack zudem personenbezogene Daten kompromittiert wurden, sollten Betroffene auch Ansprüche gem. der DSGVO geltend machen, um für ein Verfahren gegen den Broker bestmöglich aufgestellt zu sein.

Selbst wenn es dem Broker gelingen sollte, dem Kunden grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen, gilt es zu prüfen, ob der Hack durch aktuelle dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsvorkehrungen hätte verhindert werden können. Auch hier kann die Kanzlei CLLB auf ihre umfassende datenschutzrechtliche Expertise zurückgreifen.

Die Kanzlei CLLB empfiehlt daher, keine unüberlegten Schritte zu gehen und jegliche Kommunikation mit dem Broker einer entsprechend versierten Kanzlei Ihrer Wahl zu überlassen.

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