Darlehen werden im Rahmen von Kapitalanlagemodellen entweder von Seiten der Anleger zur Verfügung gestellt oder von Anlegern zur Finanzierung bestimmter Investitionen in Anspruch genommen. Wir prüfen Möglichkeiten der Kündigung und/oder die Zulässigkeit der Darlehensbedingungen und Widerrufsbelehrungen. Außerdem kommen auch insoweit unter Umständen Beratungshaftungsansprüche in Betracht. Wir vertreten die Anleger bzw. Darlehensnehmer im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit den abgeschlossenen Darlehensverträgen.
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