Regress­forde­rungen am Beispiel Diesel­skandal: So wehren sich Anwälte gegen die Rechts­schutz­versicherung und Mandanten

Wir beraten Sie umfassend zur Anwaltshaftung

Gerade in jüngster Zeit erreichen unsere Kanzlei vermehrt Anfragen, die im Zusammen­hang mit Regress­forde­rungen gegen einen Rechtsanwalt stehen. Dies betrifft vor allem – aber nicht nur – die Massen­schadenfälle, wie etwa den Diesel-Abgasskandal. Doch viele dieser Regress­forde­rungen sind juristisch fragwürdig – und oft unbegründet.

Lesen Sie hier alle Infos zu den häufiger werdenden Regress­forde­rungen und welche rechtlichen Möglich­keiten Anwälte haben.

Inhalt

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    Was ist eine Regress­forde­rung durch die Rechts­schutz­versich­erung bzw. den Mandanten?

    Bei einer Regress­forderung verlangt eine Rechts­schutz­versicherung bzw. ein Mandant von einem Anwalt die Erstattung gezahlter Kosten – meist wegen angeblicher anwaltlicher Pflicht­verletzungen. In vielen Fällen stehen die folgenden Vorwürfe im Raum:

    • Der Anwalt habe eine erfolglose Klage veranlasst.
    • Der Anwalt habe unzureichend beraten.
    • Der Anwalt habe über Risiken nicht ausreichend aufgeklärt.

    Im Kontext des Dieselskandals argumentieren manche Rechts­schutz­versich­erungen, der Anwalt hätte eine Klage nicht einreichen dürfen, weil sie später erfolglos blieb – etwa wegen Verjährung oder fehlender Anspruchs­grundlage. Diese Sichtweise verkennt jedoch oft die juristische Komplexität des Falles.

    Ein Anwalt sitzt an seinem Schreibtisch. Er hat mehrere Dokumente in der Hand und schaut diese fragend an.

    Die Anwaltshaftung: Wann haftet ein Anwalt?

    Grundsätzlich haftet ein Anwalt nur dann, wenn er nach­weislich gegen seine anwalt­lichen Pflichten verstoßen hat – etwa durch mangel­hafte Auf­klärung, fehlerhafte Beratung oder Frist­ver­säum­nisse. Steht eine Pflicht­ver­letzung des Anwalts fest, ist für die Frage des Bestehens eines Schadens­ersatz­an­spruches die so­genan­nte hypo­theti­sche Kau­salität entscheidend, d.h. es kommt darauf an: Wie hätte sich der Mandant bei pflicht­gemäßer Beratung ver­halten bzw. ist durch ein Frist­versäum­nis über­haupt ein Schaden entstanden?

    Ein verlorener Prozess allein ist kein Haftungs­grund. Dennoch versuchen Rechts­schutz­ver­sich­erungen, diesen Umstand in Regress­forde­rungen umzudeuten – insbesondere im hoch­kom­plexen Umfeld des Diesel-Abgasskandals.

    Anwaltsregress am Beispiel des Diesel-Abgasskandals

    Der Diesel-Abgasskandal, der 2015 begann, erschütterte nicht nur die Verbraucher, sondern auch die Recht­schutz­versicherer. Denn hieraus entstand der Fallkomplex mit den meisten Klagen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Auch in juristischer Hinsicht entwickelten sich die Verfahren zu einer Achter­bahnfahrt mit unter­schied­­lichsten Entscheidungen.

    Spannungsverhältnis zwischen Pflicht und Realität

    Diese hochkomplexe Entwicklung einerseits und die Pflicht des Rechtsanwalts anderseits, auf den sichersten Weg hinzuweisen, stand daher in einem gewissen Spannungs­verhältnis. Dies führt dazu, dass sich nun einerseits Geschädigte des Abgasskandals an uns wenden, weil sie trotz Einschaltung eines Anwalts „leer“ ausgingen und daher Ansprüche gegen den früheren Rechtsanwalt geprüft haben wollen.

    In einem weit größeren Umfang erhalten wir aber nun Anfragen von Rechtsanwälten, die sich Regress­forde­rungen von Recht­schutz­versich­erungen früherer Mandanten ausgesetzt sehen. Einige Recht­schutz­versich­erungen haben sich offenbar zum Ziel gesetzt, möglichst viel von den bezahlten Prozess­kosten von den Rechts­anwälten wieder einfordern zu wollen.

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    Erfolgreiche Abwehr einer Regress­forderung im Dieselskandal durch CLLB

    In einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreuten Verfahren gab das Ober­landes­gericht München den Hinweis, dass die seitens der Ver­sich­erung geltend gemachten Ansprüche teilweise verjährt sein könnten und der Ver­sich­erung im Übrigen der Kau­salitäts­nachweis nicht gelungen sei. Im Ergebnis hat der Versicherer in der Folge seine Berufung gegen ein bereits klag­abweisendes Urteil des Landgerichts München I zurück­genom­men.

    Auch kann in vielen Fällen die Einrede der Verjährung erfolgreich erhoben werden, wenn die Recht­schutz­versich­erung beispielsweise die Erstattung außergerichtlicher Gebühren verlangt.

    Falls ein Rechtsanwalt eine vollständige Aufklärung des Mandanten unterlassen hat, ist die sog. hypothetische Kausalität zu prüfen – also die Frage, was der Mandant bei ordnungsgemäßer Aufklärung gemacht hätte.

    „Eine fundierte Kenntnis der ver­schiedenen Themen­bereiche des Diesel-Abgasskandals ist vor­liegend un­ab­ding­bar, um dement­sprech­end Ansprüche beurteilen, durch­setzen oder ab­wehren zu können. Gerade bei der Abwehr von Regress­forde­rungen der Recht­schutz­versich­erer führt eine kom­petente Ver­tretung häufig zum Erfolg.“
    Bild von Dr. Henning Leitz

    Ihre kompetente Verteidigung im Fall einer Regress­forderung

    Um einen möglichen Anwalts­regress beurteilen zu können, bedarf es der Klärung von vielen Punkten. Bei Fragen rund um einen Anwalts­regress, speziell im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgas­skandal, unterstützen wir Sie umfassend und kompetent.

    Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte zählt zu den erfahrensten Kanzleien im Bereich des Diesel­skandals – einem wichtigen Aspekt, wenn es um Regress­forderungen und die Anwalts­haftung im Dieselskandal geht. Viele betreute Fälle in dieser Thematik und tiefgreifende Kenntnisse im Versicherungs­recht machen uns zu einem starken Partner bei der Abwehr ungerechtfertigter Regress­forderungen durch Rechts­schutz­versicherungen.

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      Kostenlose Erstberatung

      Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, in der wir Ihre Situation prüfen und Ihnen mögliche rechtliche Optionen aufzeigen.

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      Häufige Fragen

      Eine Regressforderung ist der Versuch der Versicherung, vom Anwalt gezahlte Prozesskosten zurückzuerhalten – meist wegen vermeintlicher Pflichtverletzung.

      Weil viele Klagen im Dieselskandal gescheitert sind, machen Versicherungen Anwälte für den Misserfolg verantwortlich – oft zu Unrecht.

      Nur bei nachweislicher Pflichtverletzung und wenn der Mandant bei ordnungsgemäßer Beratung anders entschieden hätte (hypothetische Kausalität).

      Ganz kompakt: Verjährungseinrede, fehlender Kausalitätsnachweis, keine Pflichtverletzung erkennbar, kein konkreter Schaden für die Versicherung nachweisbar.

      Eine ganz zentrale Rolle: Viele Forderungen sind verjährt. Das kann bereits zur vollständigen Abweisung der Regressklage führen.
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