Gerade in jüngster Zeit erreichen unsere Kanzlei vermehrt Anfragen, die im Zusammenhang mit Regressforderungen gegen einen Rechtsanwalt stehen. Dies betrifft vor allem – aber nicht nur – die Massenschadenfälle, wie etwa den Diesel-Abgasskandal. Doch viele dieser Regressforderungen sind juristisch fragwürdig – und oft unbegründet.
Lesen Sie hier alle Infos zu den häufiger werdenden Regressforderungen und welche rechtlichen Möglichkeiten Anwälte haben.
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Was ist eine Regressforderung durch die Rechtsschutzversicherung bzw. den Mandanten?
Bei einer Regressforderung verlangt eine Rechtsschutzversicherung bzw. ein Mandant von einem Anwalt die Erstattung gezahlter Kosten – meist wegen angeblicher anwaltlicher Pflichtverletzungen. In vielen Fällen stehen die folgenden Vorwürfe im Raum:
- Der Anwalt habe eine erfolglose Klage veranlasst.
- Der Anwalt habe unzureichend beraten.
- Der Anwalt habe über Risiken nicht ausreichend aufgeklärt.
Im Kontext des Dieselskandals argumentieren manche Rechtsschutzversicherungen, der Anwalt hätte eine Klage nicht einreichen dürfen, weil sie später erfolglos blieb – etwa wegen Verjährung oder fehlender Anspruchsgrundlage. Diese Sichtweise verkennt jedoch oft die juristische Komplexität des Falles.

Die Anwaltshaftung: Wann haftet ein Anwalt?
Grundsätzlich haftet ein Anwalt nur dann, wenn er nachweislich gegen seine anwaltlichen Pflichten verstoßen hat – etwa durch mangelhafte Aufklärung, fehlerhafte Beratung oder Fristversäumnisse. Steht eine Pflichtverletzung des Anwalts fest, ist für die Frage des Bestehens eines Schadensersatzanspruches die sogenannte hypothetische Kausalität entscheidend, d.h. es kommt darauf an: Wie hätte sich der Mandant bei pflichtgemäßer Beratung verhalten bzw. ist durch ein Fristversäumnis überhaupt ein Schaden entstanden?
Ein verlorener Prozess allein ist kein Haftungsgrund. Dennoch versuchen Rechtsschutzversicherungen, diesen Umstand in Regressforderungen umzudeuten – insbesondere im hochkomplexen Umfeld des Diesel-Abgasskandals.
Anwaltsregress am Beispiel des Diesel-Abgasskandals
Der Diesel-Abgasskandal, der 2015 begann, erschütterte nicht nur die Verbraucher, sondern auch die Rechtschutzversicherer. Denn hieraus entstand der Fallkomplex mit den meisten Klagen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Auch in juristischer Hinsicht entwickelten sich die Verfahren zu einer Achterbahnfahrt mit unterschiedlichsten Entscheidungen.
Spannungsverhältnis zwischen Pflicht und Realität
Diese hochkomplexe Entwicklung einerseits und die Pflicht des Rechtsanwalts anderseits, auf den sichersten Weg hinzuweisen, stand daher in einem gewissen Spannungsverhältnis. Dies führt dazu, dass sich nun einerseits Geschädigte des Abgasskandals an uns wenden, weil sie trotz Einschaltung eines Anwalts „leer“ ausgingen und daher Ansprüche gegen den früheren Rechtsanwalt geprüft haben wollen.
In einem weit größeren Umfang erhalten wir aber nun Anfragen von Rechtsanwälten, die sich Regressforderungen von Rechtschutzversicherungen früherer Mandanten ausgesetzt sehen. Einige Rechtschutzversicherungen haben sich offenbar zum Ziel gesetzt, möglichst viel von den bezahlten Prozesskosten von den Rechtsanwälten wieder einfordern zu wollen.
Erfolgreiche Abwehr einer Regressforderung im Dieselskandal durch CLLB
In einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreuten Verfahren gab das Oberlandesgericht München den Hinweis, dass die seitens der Versicherung geltend gemachten Ansprüche teilweise verjährt sein könnten und der Versicherung im Übrigen der Kausalitätsnachweis nicht gelungen sei. Im Ergebnis hat der Versicherer in der Folge seine Berufung gegen ein bereits klagabweisendes Urteil des Landgerichts München I zurückgenommen.
Auch kann in vielen Fällen die Einrede der Verjährung erfolgreich erhoben werden, wenn die Rechtschutzversicherung beispielsweise die Erstattung außergerichtlicher Gebühren verlangt.
Falls ein Rechtsanwalt eine vollständige Aufklärung des Mandanten unterlassen hat, ist die sog. hypothetische Kausalität zu prüfen – also die Frage, was der Mandant bei ordnungsgemäßer Aufklärung gemacht hätte.
Ihre kompetente Verteidigung im Fall einer Regressforderung
Um einen möglichen Anwaltsregress beurteilen zu können, bedarf es der Klärung von vielen Punkten. Bei Fragen rund um einen Anwaltsregress, speziell im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal, unterstützen wir Sie umfassend und kompetent.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte zählt zu den erfahrensten Kanzleien im Bereich des Dieselskandals – einem wichtigen Aspekt, wenn es um Regressforderungen und die Anwaltshaftung im Dieselskandal geht. Viele betreute Fälle in dieser Thematik und tiefgreifende Kenntnisse im Versicherungsrecht machen uns zu einem starken Partner bei der Abwehr ungerechtfertigter Regressforderungen durch Rechtsschutzversicherungen.
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1Kostenlose Erstberatung
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, in der wir Ihre Situation prüfen und Ihnen mögliche rechtliche Optionen aufzeigen.
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2Mandatsverhältnis
Erst, wenn Sie sich aktiv für eine Zusammenarbeit mit uns entscheiden, kommt es zu einem Mandatsverhältnis.
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3Durchsetzung Ihrer Rechte
Wir kümmern uns um Ihr Anliegen und halten Sie über den Status Ihres Falls regelmäßig auf dem Laufenden.




