Karatgold Coins – Unerlaubtes Geschäft muss abgewickelt

München, 12.11.2019. Die BaFin ordnet die Abwicklung des unerlaubten E-Geld-Geschäfts mit der Kryptowährung Karatgold Coins an und die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt nach einem Bericht des Handelsblatt u.a. wegen Betrugsverdachts gegen den Chef der Karatbars-Gruppe. Die Karatbars-Gruppe und strahlt derzeit nicht gerade im goldenen Licht. Für die Anleger sind die jüngsten Nachrichten rund um die Karatbars-Gruppe durchaus beunruhigend.

Auf Gold basierende Kryptowährungen erschienen offenbar vielen Anlegern als eine sichere Kapitalanlage sein. Sie investierten in die Kryptowährungen Karatgold Coin (KBC) und Karatbank Coin (KCB) der Karatbars-Gruppe, die die digitalen Währungen über eine Stiftung in Belize, Mittelamerika, emittierte.

Die Hoffnungen der Anleger in eine stabile und renditeträchtige Geldanlage könnten jedoch bitter enttäuscht werden. Denn nach Informationen des Handelsblatt hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen gegen den Firmenchef aufgenommen. Demnach geht es u.a. um Betrugsverdacht. Die Staatsanwaltschaft macht bislang keine näheren Angaben dazu und der Firmenchef weiß nichts von Ermittlungen und halte sich ohnehin für unschuldig.

Wie die Ermittlungen sich weiter gestalten, ist noch offen. Konkret und auch beunruhigend für die Anleger ist hingegen die Abwicklungsanordnung der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin. Die BaFin hat der Karatbit Foundation mit Sitz in Belize mit Bescheid vom 21. Oktober 2019 aufgegeben, das durch die Ausgabe des Karatgold Coins ohne Erlaubnis in Deutschland betriebene E-Geld-Geschäft einzustellen und abzuwickeln. Der Bescheid ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

„Der Bescheid bedeutet, dass das in Karatgold investierte Geld unverzüglich an die Anleger zurückgezahlt werden muss“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte. Wie das Handelsblatt berichtet, wurden etwa 100 Millionen Euro bei Anlegern eingesammelt. Das Geld müsste jetzt an sie zurückfließen. Allerdings hat der Firmenchef bereits Widerstand gegen den BaFin-Bescheid angekündigt. „Es ist aber ohnehin fraglich, ob die Rückzahlung geleistet werden kann. Anleger sollten daher genau im Auge behalten, ob ihr investiertes Geld demnächst zurückgezahlt wird und ggf. rechtliche Schritte einleiten“, so Rechtsanwalt Cocron.

Denn weder Gold noch digitale Währungen sind zwangsläufig sichere Geldanlagen wie die Beispiele PIM Gold GmbH und Envion AG zeigen.

„Anleger haben allerdings einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Beratung. Dazu gehört auch eine umfassende Aufklärung über die bestehenden Risiken der Geldanlage. Haben die Vermittler ihre Informationspflichten verletzt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.

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