Alexander Kainz hat langjährige forensische Erfahrungen vor allem bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung für Mandanten, die Aktien, Aktienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds, offene und/ oder geschlossene Immobilienfonds, Lebensversicherungsfonds oder ähnliche Anlageprodukte erworben hatten. Er hat langjährige Erfahrung bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Grund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen z.B. bei (teilweise) fremdfinanzierten Fondserwerb, bei Immobiliendarlehen oder auch bei anderen Verbraucherdarlehen. Außerdem ist er zuständig für die Geltendmachung von Ansprüchen bei unterbliebener oder fehlerhafter Belehrung im Rahmen des Abschlusses eines Lebens – oder Rentenversicherungsvertrages und die Geltendmachung von Ansprüchen bei Verkehrsunfällen.
Größter Erfolg
Alexander Kainz erstritt die erste größtenteils klagestattgebende Entscheidung für einen Anleger vor dem Landgericht München I und Oberlandesgericht München im Fallkomplex VIP Medienfonds (soweit ersichtlich).
Größter Erfolg
Alexander Kainz erstritt die erste größtenteils klagestattgebende Entscheidung für einen Anleger vor dem Landgericht München I und Oberlandesgericht München im Fallkomplex VIP Medienfonds (soweit ersichtlich).
Schwerpunkte
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Vertragsrecht
- Versicherungsrecht
- Verkehrsrecht
In den Medien
September 2018
Werdegang
seit 2008
Partner der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte jetzt CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
2005 - 2007
selbstständiger Rechtsanwalt
2002 - 2005
angestellter Rechtsanwalt, zuletzt als Bereichsleiter fehlerhafte Anlageberatung bei der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte
2000 - 2002
Referendariat in Passau mit Abschluss des zweiten Staatsexamens
1995 - 2000
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau mit Abschluss des ersten Staatsexamens