CLLB – Rechtsanwälte berichten
Berlin, München 22.01.2025 – Studien zur Folge leben in Deutschland über alle Altersgruppen etwa 30 Prozent der Männer und 13 Prozent der Frauen mit einer obstruktiven Schlafapnoe. Mit zunehmenden Alter steigt die Häufigkeit der Diagnose deutlich an. So sind bis zu 60 Prozent der 65- bis 70-jährigen Männer von einer obstruktiven Schlafapnoe betroffen.
Die Schlafapnoe ist eine Atmungsstörung, bei der die Atmung im Schlaf immer wieder flacher wird (Hypopnoe) oder ganz aussetzt (Apnoe). In etwa 90 Prozent der Fälle ist eine Verengung beziehungsweise Blockierung (Obstruktion) der oberen Atemwege ursächlich.
Typische Symptome der obstruktiven Schlafapnoe sind lautes, unregelmäßiges Schnarchen und häufige Aufwachreaktionen durch Atemaussetzer. Zudem leiden viele Betroffene unter einer ausgeprägten Tagesmüdigkeit und fühlen sich trotz scheinbar ausreichendem Schlaf ständig erschöpft.
Allerdings bleibt die obstruktive Schlafapnoe aufgrund der unspezifischen Symptome häufig unbemerkt. „Über 95% Prozent der Patienten in Deutschland, die an Schlafapnoe leiden, sind nicht diagnostiziert oder therapiert. Dies bedeutet, dass über 20 Millionen Menschen in Deutschland jede Nacht um Luft ringen, anstatt von gesundem Schlaf zu profitieren,” sagt Katrin Pucknat, CEO von ResMed Germany (https://www.resmed-healthcare.de/news/neue-zahlen-von-schlafapnoe-betroffenen/).
„Eine unbehandelte Schlafapnoe kann eine Reihe von teils schwerwiegenden Erkrankungen begünstigen“, erklärt Prof. Heiser, Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (Obstruktive Schlafapnoe: Etwa jeder Dritte ist betroffen). Dazu zählen dem Experten zufolge insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen, Herzinfarkt und Schlaganfall. So sei etwa das Risiko für einen Herzinfarkt bei Betroffenen viermal höher als bei Menschen ohne Schlafapnoe.
Betroffene Personen, sollten daher eine schlafmedizinische Diagnose – z.B. in einem Schlaflabor – einholen, um bedrohliche Folgeerkrankungen zu vermeiden.
Sollte die private Krankenversicherung eine Kostenübernahme verweigern, so steht die Kanzlei CLLB, welche bereits diverse Verfahren zu Gunsten von Mandaten erfolgreich abschließen konnte, rechtsberatend zur Verfügung.