München, 06.05.2019. Das Landgericht Bonn hat im Abgasskandal dem Käufer eines VW Touareg V6 3.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 1 O 234/18).
Das Urteil ist wegweisend, weil die Audi AG als Herstellerin des Motors zur Zahlung des Schadensersatzes verurteilt wurde. „Der 3-Liter-Dieselmotor wurde von Audi produziert und nicht nur im VW Touareg verbaut, sondern auch in diversen Audi- und Porsche-Modellen. Das Urteil zeigt, dass die Käufer dieser Fahrzeuge gute Chancen haben, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, weil sie durch unzulässige Abschalteinrichtungen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden“, sagt Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, der den Schadensersatzanspruch seines Mandanten im Verfahren vor dem LG Bonn durchgesetzt hat.
Der Kläger hatte den VW Touareg 3.0 TDI im Oktober 2015 gebraucht gekauft. Nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt bei der Überprüfung des VW Touareg 3.0 l Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt und deshalb Ende 2017 den Rückruf angeordnet hatte, verlangte der Kläger die Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Das LG Bonn gab der Klage weitgehend statt. Es stellte fest, dass der Käufer durch die unzulässige Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden sei und daher Anspruch auf Schadensersatz habe. Die Audi AG habe den 3-Liter-Dieselmotor mit den Abschalteinrichtungen entwickelt, hergestellt und ihn Volkswagen zum Einbau in den Touareg überlassen. Durch die Abschalteinrichtungen habe sie dafür gesorgt, dass die Abgasreinigung – anders als auf dem Prüfstand – im realen Straßenverkehr nicht vollständig erfolgt. „Damit hat sie die Schadstoffprüfung und die Einstufung der mit ihren Motoren ausgestatteten Kraftfahrzeuge in Schadstoffklassen ad absurdum geführt“, so das LG Bonn. Zudem habe Audi dadurch die Käufer dieser Fahrzeuge der Gefahr ausgesetzt, dass den Fahrzeugen die Zulassung entzogen wird. Die Käufer seien durch dieses Verhalten vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden, wobei der Schaden schon durch den Abschluss des Kaufvertrags entstanden sei und durch die Installation eines Software-Updates auch nicht entfalle.
Audi muss daher den VW Touareg zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Bemerkenswert ist, dass das LG Bonn bei dem VW Touareg von einer zu erwartenden Laufleistung von 400.000 Kilometern ausging, während Audi selbst nur ca. 200.000 bis 250.000 Kilometern veranschlagt. „Das führt zu einer deutlich geringeren Nutzungsentschädigung, so dass unser Mandant einen wesentlich höheren Schadensersatzanspruch hat“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz von CLLB Rechtsanwälte.
Der VW-Abgasskandal beschränkt sich nicht auf Dieselfahrzeuge mit dem Motor EA 189, sondern hat sich auch auf großvolumigere Fahrzeuge mit dem 3-Liter-Dieselmotor ausgeweitet. Bei diesen Fahrzeugen ist es zu diversen Rückrufen durch das Kraftfahrt-Bundesamt gekommen. „Auch in diesen Fällen bestehen gute Aussichten, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, so Dr. Leitz.
Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/