Opalenburg – Urteil: Klägerin dringt mit außerordentlicher Kündigung durch

Landgericht München I verurteilt Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG zur Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens

München, 22.06.2018: Das Landgericht München I hat die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG mit Urteil vom 03.05.2018 dazu verurteilt (nicht rechtskräftig), das auf die von CLLB Rechtsanwälte vertretene Klägerin entfallende Auseinandersetzungsguthaben zu ermitteln.

Zudem hat das Landgericht München I festgestellt, dass die Beteiligung der Klägerin an der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG beendet wurde.

Das Landgericht München I stellte in den Entscheidungsgründen fest, dass der von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegerin ein Recht zur außerordentlichen Kündigung ihrer Beteiligung zustand.

Rechtsfolge ist, so das Landgericht München I, dass die Beteiligung der Klägerin an der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG durch wirksame außerordentliche Kündigung beendet wurde.

Ferner hat die von CLLB Rechtsanwälte vertretene Klägerin Anspruch auf Ermittlung des auf ihre Beteiligung an der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG entfallenden Auseinandersetzungsguthabens entsprechend der Vorgaben des Gesellschaftsvertrages.

CLLB Rechtsanwälte empfehlen Anlegern der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG daher, Zahlungsaufforderungen der Gesellschaft nicht ungeprüft nachzukommen und, sofern sie sich von der Beteiligung lösen wollen, erforderlichenfalls umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um das Beteiligungsverhältnis zu beenden. Ob eine Lösung von der Beteiligung möglich ist, sollten Anleger durch einen mit der Materie vertrauten Rechtsanwalt prüfen lassen.

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