Landgericht Wiesbaden verurteilt Facebook auf Schadensersatz

Berlin, München 22.02.2024. Die Kanzlei CLLB berichtete bereits über das Datenleck bei Facebook (Meta), von welchem allein in Deutschland ca. 6 Millionen Facebook Nutzer betroffen sind. Nunmehr erstreiten CLLB Rechtsanwälte ein weiteres positives Urteil gegen den Internetriesen.

Das Landgericht Wiesbaden sprach unserem Mandanten Schadensersatz in Höhe von € 600,00 zu, weil er im unregulierten Bereich des Internets die endgültige Kontrolle über seine Daten verloren hat. Der Mandant hatte zwar keinen konkreten Vermögensschaden zu beklagen, bekam aber den immateriellen Schaden in Form von Geld ersetzt, gem. Art. 82 DSGVO.

Das Urteil reiht sich ein in eine Masse an positiven Gerichtsentscheidungen, wonach sogar Schadensbeträge von bis zu € 1.000,00 ausgeurteilt worden sind. Soweit ersichtlich existieren über 167 positive Gerichtsentscheidungen. Die Haftung von Meta wurde zudem von Oberlandesgerichten dem Grunde nach bestätigt.

Das Bemerkenswerte an dem Urteil aus Wiesbaden: Facebook wird nicht nur zur Zahlung verurteilt, sondern auch, es zukünftig zu unterlassen, die Daten unserer Mandantschaft unzureichend zu sichern. Ferner stellten die Richter fest, dass die Befürchtung unserer Mandantschaft, dass ihre Daten zu Straftaten missbraucht werden könnten, nachvollziehbar ist. Facebook hat daher auch für zukünftige hypothetische Schäden zu haften, so das Gericht.

Die Kanzlei CLLB weiß um die Gefahren, welche mit dem konkreten Datenleck einhergehen. Cyberkriminelle missbrauchen den geleakten Datensatz tagtäglich in großem Still. Ein unabsichtlich angeklickter Link bei einer Versandbestätigung, ein Anruf von einem vermeintlichen Bankmitarbeiter und oftmals ist sogar ein konkreter Vermögensschaden auf dem Bankkonto zu beklagen.

CLLB Rechtsanwälte empfehlen daher von dem Datenleck betroffenen Personen, eine Klage auch aus Vorsichtsgründen anzustrengen, um im Zeitalter fortschreitender KI-Technologie und exponentiell zunehmender Cyberkriminalität auf der sicheren Seite zu sein. Die Betroffenheit lässt sich durch Eingabe der Telefonnummer (+49…) auf https://haveibeenpwned.com/ schnell überprüfen.

Rückenwind bekamen die Datenschutzverfahren jüngst von dem höchsten Gericht, dem EuGH, wonach die Befürchtung des Missbrauchs der Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann und die Gegenseite die Beweislast für die Geeignet- und Angemessenheit der technischen Sicherheitsmaßnahmen trägt, so Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve von der Kanzlei CLLB, der das Urteil erstritt.

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