Urteil vom OLG Hamburg: Schadensersatz bei ungerechtfertigten Schufa-Einträgen

Berlin, München 06.02.2024 – Eine negative Schufa-Meldung kann die Kreditwürdigkeit eines Betroffenen enorm belasten. Gegen unberechtigte Meldungen kann man sich jedoch wehren und zudem einen Schadensersatz verlangen. Das OLG Hamburg sprach mit Urteil vom 10. Januar 2024 einem Betroffenen € 4.000,00 als Schadensersatz zu.

Was war passiert?

Die Barclays Bank hatte zweimal bei der Schufa die gleiche strittige Forderung als Negativeintrag gemeldet. Infolgedessen verweigerte die Hausbank des Betroffenen einen angefragten Kredit und sperrte zudem dessen Kreditkarte.

Das Oberlandesgericht Hamburg beurteilte den Negativeintrag für rechtswidrig, die Forderungen hätten nicht gemeldet werden dürfen und hierdurch sei dem Verbraucher ein immaterieller Schaden im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entstanden.

Das Urteil ist ein Meilenstein für sämtliche Personen, welche sich mit unberechtigten Schufa-Einträgen konfrontiert sehen. Es zeigt zudem auf, dass die Folgen eines negativen Eintrages auch in angemessener Höhe schadensrechtlich kompensiert werden können.

Das Gericht hat festgestellt, dass ein Negativeintrag in das Schuldnerverzeichnis bereits ohne weitere Umstände einen Schaden für das soziale Ansehen des Betroffenen darstellt. Außerdem reicht es aus, dass eine Forderung bestritten wird, um das berechtigte Interesse des Kreditinstituts an der Meldung zu entkräften.

CLLB-Rechtsanwälte empfiehlt:

Personen, welche mit unberechtigten Forderungen konfrontiert werden, sollten diese zunächst bestreiten, um einen möglichen Schufa-Eintrag zu verhindern oder zumindest einen späteren Schadensersatzprozess vorzubereiten.

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