Berlin, München 01.12.2023 – Die Kanzlei CLLB, welche bereits eine Vielzahl von Klageverfahren wegen gebrochener Kupferspiralen gegen den Hersteller Eurogine führt, erzielte jüngst weitere Erfolge. Die Landgerichte München I, Halle und Berlin sprachen Recht und verurteilten den Hersteller auf Schmerzensgeld, bis zu € 7.000,00.
Die Urteile zeigen, dass der Hersteller klar in der Haftung steht, so Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, von der Kanzlei CLLB, der die Urteile erstritt. Die Landgerichte Halle und Berlin erkannten, dass das Abbrechen der Spiralenarme nicht zu einem der Verhütungsmethode immanenten Risiko zählt, weshalb der Hersteller zu haften hat. Der Schutzbehauptung des Herstellers, „uterine Kräfte“ könnten der Spirale zum Bruch verholfen haben, erteilten die Gerichte eine klare Absage.
Das Landgericht München I beurteilte zutreffend, dass derartige Medizinprodukte aufgrund besonders hoher berechtigter Erwartungen an deren Funktionstauglichkeit, nicht brechen dürfen und bejahte den Produktfehler im Einklang mit unserer Rechtsansicht. Während beide Gerichte € 5.000,00 zusprachen, so verurteilte das Landgericht Berlin den Hersteller auf Schmerzensgeld in Höhe von € 7.000,00, auch unter schmerzensgelderhöhender Würdigung einer nachhaltigen psychischen Belastung.
Die aktuelle Entwicklung stimmt uns überaus zuversichtlich und dürfte viele Frauen ermutigen, den Rechtsweg zu beschreiten. Aktuell scheint der Hersteller jedoch auf Zeit zu spielen und zu hoffen, die Thematik aussitzen zu können. Eile ist jedoch geboten, denn betroffene Frauen, deren Spiralen bereits im Jahr 2021 gebrochen sind, müssten spätestens kommendes Jahr den Klageweg beschreiten, um eine drohende Verjährung zu verhindern. Im Übrigen ist auch relevant, wann die Kenntnis davon vorlag, dass der Spiralbruch auf dem Produktfehler beruhte.
Die Kanzlei CLLB steht betroffenen Frauen daher weiterhin mit Rat und Tat zur Seite.