Mercedes S-Klasse – KBA ordnet Rückruf an

München, 01.10.2020. Der Mercedes-Abgasskandal macht auch vor Fahrzeugen der Luxusklasse nicht Halt. Nachdem Daimler auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereits eine Reihe verschiedener Mercedes-Dieselmodelle wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen musste, hat es nun Modelle der S-Klasse erwischt. Wie das KBA am 11.08.2020 veröffentlichte, muss Daimler fast 6.200 Fahrzeuge der S-Klasse, von denen ca. 1.260 in Deutschland zugelassen sind, in die Werkstätten rufen.

Grund für den verpflichtenden Rückruf ist eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems, die das KBA festgestellt hat und die Daimler entfernen muss. Dazu soll die Software des Motorsteuergeräts aktualisiert werden.

Von dem Rückruf betroffen sind Fahrzeuge der Modelle S 350 BlueTEC, S 350 d, S 350 BlueTEC 4MATIC, S 350 d 4MATIC (BR 222) der Baujahre 2015 bis 2017. In diesen Fahrzeugen wird der Dieselmotor des Typs OM 642 mit der Abgasnorm Euro 6 verwendet. Nähere Angaben, welche Funktion als unzulässig bewertet wird, macht das KBA nicht.

Welche langfristigen Auswirkungen ein solches Update auf Verbrauch, Leistung oder Verschleiß des Motors hat, ist nicht bekannt. Für die Fahrzeuge der Oberklasse bedeutet der Rückruf darüber hinaus einen Image- und damit verbunden auch einen erhöhten Wertverlust.

Für Daimler ist es nicht der erste Rückruf im Abgasskandal, den das KBA verpflichtend angeordnet hat. Der Autobauer führt die Rückrufe zwar durch, steht aber auf dem Standpunkt, dass die beanstandeten Funktionen zulässig sind. „Mit dieser Meinung steht Daimler aber zunehmend alleine da. Verschiedene Gerichte haben inzwischen entschieden, dass betroffene Mercedes-Kunden Anspruch auf Schadenersatz haben“, sagt Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte.

Mit dem OLG Naumburg hat nun auch erstmals ein Oberlandesgericht Daimler zum Schadensersatz verurteilt. Es entschied mit Urteil vom 18.09.2020, dass Daimler wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zum Schadensersatz verpflichtet ist und der Kläger Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags hat (Az. 8 U 8/20).

Rückenwind erfahren Schadensersatzklagen gegen Daimler im Abgasskandal auch durch die EuGH-Generalanwältin Eleanora Sharpston. Sie hatte am 30. April 2020 erklärt, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig. „Abschalteinrichtungen, die den Motor eher langfristig vor Versottung schützen sollen, wie z.B. ein Thermofenster, sind demnach nicht zulässig. Vor diesem Hintergrund dürfte es für Daimler schwierig werden, die Gerichte von der Zulässigkeit der beanstandeten Funktionen zu überzeugen. Die Chancen auf Schadensersatz sind damit weiter gestiegen“, so Rechtsanwalt Braun.

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/mercedes-abgasskandal/

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