Online-Glücksspiel weiter verboten – Mr. Green muss Angebot einstellen

München, 08.01.2021. Online-Glücksspiel war und ist in Deutschland bis auf sehr wenige Ausnahmen verboten. Das bekam auch der Anbieter Mr. Green vor dem Kammergericht Berlin zu spüren. Das Gericht entschied mit Urteil vom 6. Oktober 2020, dass Mr. Green sein Online-Casinoangebot in Deutschland einzustellen hat, weil der Anbieter keine notwendige deutsche Lizenz für das Anbieten von Glücksspielen im Internet hat.

Das Oberlandesgericht des Landes Berlin bestätigte damit nicht nur das erstinstanzliche Urteil, sondern stellte auch klar, dass es keine Duldung für das Veranstalten von Online-Glücksspiel ohne Lizenz gibt. Daran ändere auch nichts, dass für dieses Jahr eine Reform des Glücksspielstaatsvertrags geplant ist. Daraus lasse sich nicht schließen, dass das in Deutschland derzeit geltende Verbot von Online-Glücksspiel gegen europäisches Recht verstoße.

„Damit hat das Kammergericht Berlin dem Argument vieler Anbieter, dass das in Deutschland geltende Verbot von Online-Glücksspiel gegen Unionsrecht verstoße, den Zahn gezogen. Ohne deutsche Lizenz bleibt das Angebot von Online-Casinos in Deutschland weitgehend illegal. Die Anbieter können sich nicht auf ihre in einem anderen Mitgliedsstaat der EU ausgestellten Lizenzen berufen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Diese Ansicht wurde inzwischen auch von verschiedenen Oberverwaltungsgerichten bestätigt. So hat beispielsweise das OVG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 20. August 2019 deutlich gemacht, dass das in § 4 Abs. 4 des Glückspielspielstaatsvertrag geregelte Internetverbot weder gegen das deutsche Grundgesetz noch gegen Europarecht verstoße. Ähnliche Entscheidungen haben auch die Oberveraltungsgerichte Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt oder Baden-Württemberg bereits getroffen.

Das KG Berlin stellte darüber hinaus klar, dass es auch keine Duldung von Online-Glücksspiel ohne entsprechende Lizenz gebe. Dies scheide schon aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit aus, denn eine Entscheidung den bisherigen Glücksspielstaatsvertrag aufzuheben oder nicht mehr anzuwenden, gebe es nicht. Der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag sei geltendes Recht und mögliche Änderungen in 2021 könnten nicht vorweggenommen werden, führte das Gericht weiter aus. Auch ein Umlaufbeschluss der Staats- und Senatskanzleien der Länder vom 8. September 2020 ändere daran nichts.

„Bis auf wenige Ausnahmen, z.B. in Schleswig-Holstein, ist Online-Glücksspiel in Deutschland weiterhin illegal. Das bedeutet auch, dass Spieler ihre verlorenen Einsätze von den Anbietern zurückverlangen können“, so Rechtsanwalt Cocron.

Anspruchsgegner können aber nicht nur die Anbieter der Online-Glücksspiele sein, sondern auch Banken und Zahlungsdienstleister, die die finanziellen Transaktionen durchführen. Denn im Glücksspielstaatsvertrag ist auch ein umfassendes Mitwirkungsverbot geregelt.

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