CLLB Rechtsanwälte holt knapp 158.000 Euro vom Online-Casino zurück

München, 28.06.2022. Das Geld auf seinen Konten hatte ein Mandant bei Online-Glücksspielen fast vollständig verzockt – rund 158.000 Euro. Das Blatt hat sich für ihn noch einmal gewendet und CLLB Rechtsanwälte hat am Landgericht Stuttgart erstritten, dass er sein schon verloren geglaubtes Geld zurückbekommt. Mit Urteil vom 17.06.2022 hat das LG Stuttgart entschieden, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos keinen Anspruch auf das Geld hat, da sie mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe (Az.: 20 O 487/20).

Bis Ende Juni 2021 galt in Deutschland ein weitreichendes Verbot für Online-Glücksspiele. Das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag diente u.a. dazu, die Spieler vor ruinösem Verhalten zu schützen. Viele Anbieter haben sich um das Verbot jedoch nicht gekümmert und über deutschsprachige Webseiten ihre Online-Glücksspiele auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich gemacht. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben sie keinen Anspruch auf die Einsätze der Spieler und müssen den Verlust erstatten“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Dass Online-Glücksspiele zu einem ruinösen Verhalten der Spieler führen können, zeigte sich in dem Fall vor dem Landgericht Stuttgart. Von seiner Wohnung in Baden-Württemberg aus hatte der nach eigenen Angaben zum damaligen Zeitpunkt spielsüchtige Kläger zwischen Januar 2017 und März 2018 bei Online-Glücksspielen  knapp 158.000 Euro verloren. Dabei sei er davon ausgegangen, dass die Glücksspiele legal sind, von dem Verbot in Deutschland habe er keine Kenntnis gehabt. Zudem sei er in diesem Zeitraum spielsüchtig gewesen und habe sich deswegen in Behandlung gegeben. „Von der Betreiberin des Online-Casinos haben wir nun die Erstattung seines Verlusts in Höhe von rund 158.000 Euro verlangt“, so Rechtsanwalt Cocron.

Die Klage hatte am LG Stuttgart Erfolg. Nach § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten öffentlicher Glücksspiele im Internet in Deutschland verboten. Gegen dieses Verbot habe die beklagte Betreiberin des Online-Casinos verstoßen. Die geschlossenen Spielverträge seien daher nichtig und die Beklagte habe keinen rechtlichen Anspruch auf die Spieleinsätze des Klägers und müsse den Verlust erstatten, so das Gericht.

Dass auch der Kläger gegen das Glücksspielverbot verstoßen habe, stehe seinem Rückzahlungsanspruch nicht im Wege.  Ihm könne einerseits nicht unterstellt werden, dass ihm das Verbot bewusst war und andererseits würde auch die Kenntnis nicht dazu führen, dass die Beklagte das Geld behalten könne. Dadurch würde das gesetzliche Verbot konterkariert, führte das LG Stuttgart aus.

Das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland wurde zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. „Das gilt jedoch nicht rückwirkend und nach wie vor ist eine in Deutschland gültige Lizenz für das Angebot von Glücksspielen notwendig. Spieler haben daher gute Chancen, ihr verloren geglaubtes Geld zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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