Online-Glücksspiel: Online-Casino muss knapp 62.700 Euro zurückzahlen

München, 20.05.2022. Aufatmen bei einem Spieler, der knapp 62.700 Euro beim Online-Glücksspiel  verloren hatte. Er bekommt das Geld bis auf den letzten Cent zurück. Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 18.05.2022 entschieden, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos ihm den Verlust vollständig ersetzen muss (Az.: 17 O 29/21). Da sie mit ihrem Angebot gegen das weitreichende Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstoßen habe, habe sie keinen Anspruch auf das Geld, so das Gericht. Das Urteil hat CLLB Rechtsanwälte erstritten und damit zum wiederholten Mal Geld von einem Online-Casino zurückgeholt.

Hintergrund für das Urteil ist, dass das Anbieten und Veranstalten von Online-Glücksspielen in Deutschland bis Ende Juni 2021 weitgehend verboten war. Viele Betreiber von Online-Casinos wollten auf den Markt in Deutschland aber offensichtlich nicht verzichten und machten ihre Online-Glücksspiele über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben sie die Spieleinsätze jedoch ohne rechtlichen Grund erhalten. Daher müssen sie den Spielern ihre Verluste erstatten“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

So war es auch in dem Fall, den das Landgericht Berlin nun entschieden hat. Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte nahm seit Beginn 2019 über eine deutschsprachige Webseite an den angebotenen Online-Glücksspielen teil. Bis Mai 2020 hatte er unterm Strich knapp 62.700 Euro verloren. Das Geld forderte er nun von der Betreiberin des Online-Casinos zurück, da sie über keine Lizenz für ihr Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland verfügte.

Die Klage hatte Erfolg. Nach Nr. 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertag sei das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland verboten gewesen. Gegen dieses Verbot habe die beklagte Gesellschaft mit Sitz in Gibraltar verstoßen. Die zwischen den Parteien geschlossenen Glücksspielverträge seien daher nichtig und die Beklagte habe die Einsätze ohne Rechtsgrund erlangt. Darum müsse sie dem Kläger seinen Verlust vollständig ersetzen, entschied das LG Berlin.

Es könne auch nicht davon ausgegangen werden, dass dem Kläger bewusst war, sich an illegalen Online-Glücksspielen zu beteiligen. Selbst Leichtfertigkeit könne ihm nicht vorgeworfen werden, führte das Gericht weiter aus.

Das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland wurde zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. „Das gilt jedoch nicht rückwirkend und nach wie vor ist eine in Deutschland gültige Lizenz für das Angebot von Glücksspielen notwendig. Spieler haben daher gute Chancen, ihr verloren geglaubtes Geld zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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