Spieler bekommt 77.000 Euro von Online-Casino zurück

München, 22.08.2022. Aufatmen bei einem Glücksspieler, nachdem er im Laufe der Zeit insgesamt rund 77.000 Euro im Online-Casino verloren hatte. CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn jetzt zurückgeholt. Mit Urteil vom 29.07.2022 entschied das Landgericht Frankfurt, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos den Verlust bis auf den letzten Cent ersetzen muss (Az.: 2-07 O 431/20). Grund: Mit ihrem Angebot habe die Beklagte gegen das im Glücksspielstaatsvertrag geregelte Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstoßen und daher keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld.

Online-Glücksspiele waren in Deutschland bis Ende Juni 2021, bis auf wenige Ausnahmen, verboten. Trotz dieses Verbots machten die Betreiber ihre Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler mit Wohnsitz in Deutschland leicht zugänglich. „Da sie mit ihrem Angebot gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben die Anbieter der Glücksspiele jedoch keinen rechtlichen Anspruch auf die Einsätze der Spieler und müssen die Verluste erstatten“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

So verhielt es sich auch in dem Fall vor dem LG Frankfurt. Der Kläger nahm zwischen März 2017 und September 2020 an den Online-Glücksspielen der beklagten Betreiberin des Online-Casinos mit Sitz in Malta teil und verlor dabei insgesamt rund 77.000 Euro. „Das Geld verlangten wir nun wegen Verstoßes gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag zurück“, so Rechtsanwalt Cocron, der schon für zahlreiche Spieler verloren geglaubtes Geld von Online-Casinos zurückgeholt hat.

Die Klage hatte Erfolg. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag sei das Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen im Internet in Deutschland verboten gewesen. Da die Beklagte gegen dieses Verbot verstoßen habe, seien die abgeschlossenen Spielverträge nichtig und der Kläger habe Anspruch auf den vollständigen Ersatz seines Verlustes, entschied das LG Frankfurt und machte dabei deutlich, dass das Verbot auch nicht gegen europäisches Recht verstoße.

Dem Rückzahlungsanspruch des Spielers stehe auch nicht entgegen, dass er ebenfalls gegen das Verbot verstoßen habe. Einerseits habe er vorgetragen, nicht gewusst zu haben, dass Online-Glücksspiel illegal ist. Andererseits dürfe dies nicht dazu führen, dass die Betreiber der Online-Casinos das Geld behalten dürfen. Ansonsten würde sie dies ermuntern, ihr illegales Angebot fortzuführen, so das LG Frankfurt. Das Verbot diene in erster Linie dem Schutz der Spieler vor suchtfördernden und ruinösen Verhalten.

„Zum 1. Juli 2021 wurden die Regeln für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland zwar gelockert. Doch das gilt nicht rückwirkend und außerdem ist für das Angebot nach wie vor eine in Deutschland gültige Lizenz zwingend erforderlich. Daher haben viele Spieler nach wie vor gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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