12.000 Euro vom Online-Casino zurück

München, 09.09.2022. Die Betreiberin eines Online-Casinos muss einem Spieler seinen Verlust in Höhe von rund 12.000 Euro ersetzen. Das hat das Landgericht Mühlhausen mit Urteil vom 30.08.2022 entschieden (Az.: 3 O 924/20). Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Beklagte mit ihrem Angebot von Online-Glücksspielen gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. Die Spielverträge seien daher nichtig und der Kläger habe somit Anspruch auf die Erstattung seiner Verluste. Das Urteil hat CLLB Rechtsanwälte erstritten.

Bis auf wenige Ausnahmen war Online-Glücksspiel in Deutschland bis Ende Juni verboten. Dennoch machten viele Betreiber von Online-Casinos ihre Online-Glücksspiele auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die abgeschlossenen Spielverträge jedoch nichtig und die Spieler können ihre Verluste zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der schon für viele Spieler Geld von den Online-Casinos zurückgeholt hat.

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger mit Wohnsitz in Thüringen über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an den Online-Glücksspielen teilgenommen. Über die notwendige Lizenz für das Anbieten von Online-Glücksspielen in Deutschland verfügte die beklagte Gesellschaft mit Sitz in Malta jedoch nicht. Zwischen Oktober 2017 und April 2020 hat der Kläger bei virtuellen Automatenspielen insgesamt knapp 12.000 Euro verspielt. „Diesen Verlust forderten wir nun von der Betreiberin des Online-Casinos zurück“, so Rechtsanwalt Cocron.

Die Klage hatte Erfolg. Die Beklagte habe ihr Angebot von Online-Glücksspielen auf Deutschland ausgerichtet und lasse unstreitig Spieler aus Deutschland zu, ohne über eine in Deutschland gültige Lizenz zu verfügen. Damit habe sie gegen § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verstoßen, wonach das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet verboten war. Die abgeschlossenen Spielverträge seien daher nichtig und der Kläger habe Anspruch auf die vollständige Erstattung seiner Verluste, entschied das LG Mühlhausen.

Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er durch die Teilnahme an den Glücksspielen selbst gegen das Verbot verstoßen habe. Einerseits könne nicht davon ausgegangen werden, dass er Kenntnis von dem Verbot hatte und andererseits werde der Schutzzweck des Verbots konterkariert, wenn die Anbieter illegaler Glücksspiele die Spieleinsätze behalten dürften. Das würde sie ermutigen, die illegalen Glücksspiele weiter anzubieten, so das Gericht.

Zum 1. Juli 2021 wurden die Regelungen für das Online-Glücksspiel in Deutschland zwar gelockert. „Die Änderungen gelten jedoch nicht rückwirkend. Zudem muss ein Anbieter nach wie vor über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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