München, 31.01.2020. Die Diskussionen um eine Legalisierung des Online-Glücksspiels in Deutschland haben vielleicht einen anderen Eindruck erweckt: Fakt ist jedoch, dass Glücksspiel im Internet in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten ist. Erst im Sommer 2021 soll es teilweise legalisiert werden. An der aktuellen Rechtslage hat der Beschluss der Bundesländer jedoch nichts geändert. Daher gilt in Deutschland nach wie vor ein umfassendes Verbot für Online-Casinos und auch ein Mitwirkungsverbot für Banken und Zahlungsdienstleister.
Das Mitwirkungsverbot ist im Glücksspielstaatsvertrag geregelt. Es besagt u.a., dass die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel verboten ist. Das bedeutet, dass Banken und andere Zahlungsdienstleister Transaktionen beim Online-Glücksspiel häufig erst gar nicht durchführen dürfen. „Die Banken und Zahlungsdienstleister treffen beim Online-Glücksspiel besondere Aufsichts- und Kontrollpflichten. Verstoßen sie gegen diese Pflichten und ermöglichen dadurch die Zahlungstransaktionen, machen sie sich ggf. schadensersatzpflichtig. Das bedeutet, dass der Spieler dann seinen Einsatz von den Banken zurückverlangen kann“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Auch das niedersächsische Innenministerium erinnert Banken und Finanzdienstleister an ihre Kontrollpflichten. In einem Schreiben an fünf Branchenverbände, darunter der Sparkassen- und Giroverband, der Bundesverband der deutschen Banken und der Verband der Volks- und Raiffeisenbanken, wies das Ministerium ausdrücklich auf das Mitwirkungsverbot hin, berichtet der NDR.
Schon im Sommer 2019 hatte das niedersächsische Innenministerium nach eigenen Angaben einem großen international tätigen Zahlungsdienstleister die Mitwirkung am Zahlungsverkehr bei in Deutschland illegalem Online-Glücksspiel untersagt. Nach NDR-Informationen soll es sich dabei um PayPal gehandelt haben. Nun könnten ähnliche Untersagungen für andere Zahlungsdienstleister folgen. Ziel ist es, dem illegalen Glücksspiel im Internet dadurch den Boden zu entziehen, da ohne Zahlungsmöglichkeit eine Teilnahme erst gar nicht möglich ist. PayPal hat beispielsweise Zahlungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Online-Glücksspiel in Deutschland inzwischen ausgeschlossen.
In diesen Zusammenhang passt auch ein Urteil des Landgerichts Ulm vom 16.12.2019 (Az.: 4 O 202/18). Das Gericht hatte PayPal zu Schadensersatz verurteilt, weil der Dienstleister Zahlungsanweisungen beim Online-Glücksspiel überhaupt nicht hätte durchführen dürfen.
Obwohl die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubten Glücksspiel untersagt ist, wird gegen dieses Verbot immer wieder verstoßen. „Das Urteil des LG Ulm könnte nicht nur für PayPal, sondern auch für andere Zahlungsdienstleister große Auswirkungen haben. Es zeigt, dass sich die Spieler ihre Einsätze unter Umständen vom Zahlungsdienstleister zurückholen können, wenn dieser die Transaktionen erst gar nicht hätten durchführen dürfen“, so Rechtsanwalt Cocron.
Auch wenn Online-Glücksspiel ab Sommer 2021 teilweise legalisiert werden soll, bedeutet das noch keinen Freifahrtschein. Die Kontrollpflicht soll dann sogar verschärft werden.