bwin muss Spieler Verlust in Höhe von 23.500 Euro erstatten

München, 28.09.2022. Über eine Webseite von bwin hatte ein Spieler ca. 23.500 Euro bei Online-Glücksspielen verloren. Nun bekommt er das Geld zurück. Da die beklagte Betreiberin des Online-Casinos mit ihrem Angebot gegen das umfassende Verbot von Glücksspielen im Internet verstoßen habe, seien die Spieleinsätze ohne Rechtsgrund erfolgt und der Spieler habe Anspruch auf die Erstattung seines Verlusts, entschied das Landgericht Bielefeld mit Urteil vom 21.09.2022 (Az.: 5 O 397/20).

Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass Spieler ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückfordern können. Grund dafür ist, dass bis Ende Juni 2021 in Deutschland ein weitreichendes Verbot für Glücksspiele im Internet galt. „Viele Anbieter haben dennoch ihre Online-Casinos auch für Spieler in Deutschland über deutschsprachige Webseiten leicht zugänglich gemacht. Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die abgeschlossenen Spielverträge nichtig und die Spieler können ihren Verlust zurückfordern“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

In dem Fall vor dem LG Bielefeld hatte der Kläger über eine deutschsprachige Webseite von bwin zwischen Januar 2017 und Februar 2018 an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich rund 23.500 Euro verloren. Das Geld forderte er nun von der Betreiberin des Online-Casinos zurück.

Die Klage hatte Erfolg. Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele war in Deutschland gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag bis auf wenige Ausnahmen verboten. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen, stellte das LG Bielefeld fest. Daher seien die Spielverträge nichtig und die Spieleinsätze seien ohne rechtlichen Grund geleistet worden. Der Kläger habe daher Anspruch auf die Erstattung seines Verlusts.

Dem stehe auch nicht entgegen, dass der Kläger durch seine Teilnahme an den Online-Glücksspielen ebenfalls gegen das Verbot verstoßen habe. Denn einerseits diene das Verbot vorwiegend dem Schutz des Spielers und andererseits sei nicht ersichtlich, dass dem Kläger das Verbot bekannt war. Die Beklagte habe dafür keine konkreten Anhaltspunkte vorgebracht, führte das Gericht aus.

Zum 1. Juli 2021 wurden die Regelungen für Online-Glücksspiel in Deutschland zwar gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist eine entsprechende Lizenz für das Glücksspielangebot in Deutschland erforderlich. „Daher bestehen nach wie vor gute Chancen, Verluste von den Online-Casinos zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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