LG Göttingen entscheidet: Spieler hat Anspruch auf Rückerstattung seiner Verluste

München, 01.12.2023. Ein Spieler versuchte sein Glück bei Online-Glücksspielen. Am Ende standen jedoch Verluste in Höhe von rund 8,500,00 Euro. Nun erhält er sein Geld zurück. Das Landgericht Göttingen hat mit Urteil vom 16.11.2023 entschieden, dass die beklagte Betreiberin der Webseite mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat und den Verlust daher ersetzen muss. Das Urteil hat CLLB Rechtsanwälte erstritten.

Der Kläger hatte zwischen Februar 2017 und Dezember 2017 über eine deutschsprachige Webseite der beklagten Betreiberin des Online-Casinos an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei insgesamt 8.278,00 Euro verloren. Dass zu diesem Zeitpunkt Online-Glücksspiele in Deutschland weitgehend verboten waren, war dem Spieler nicht bekannt. „Die Betreiberin des Online-Casinos verfügte nicht über die in Deutschland erforderliche Lizenz und verstieß mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Glücksspielen im Internet aus dem Glücksspielstaatsvertrag. Da die geschlossenen Spielverträge daher nichtig waren, haben wir für unseren Mandanten auf Rückzahlung des Verlustes geklagt“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Das LG Göttingen bestätigte, dass der Kläger einen Anspruch auf die Rückzahlung seines Verlustes habe. Denn die Beklagte habe mit ihrem Angebot gegen § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verstoßen, wonach das Vermitteln und Veranstalten öffentlicher Glücksspiele im Internet in diesem Zeitraum verboten war. Die geschlossenen Verträge seien daher nichtig und die Beklagte habe keinen Rechtsanspruch auf das Geld, so das Gericht.

Das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag diene dem Schutz vor Spielsucht und anderen Risiken. Auch wenn das Verbot vielfach umgangen worden sei, führe dies nicht dazu, dass Verstöße nicht verfolgt werden müssen. Das würde am Ende bedeuten, dass die Veranstalter der verbotenen Glücksspiele ihr illegales Angebot immer fortsetzen könnten. Auch wenn die Regeln für Online-Glücksspiele ab dem 1. Juli 2021 etwas gelockert wurden, führe dies nicht rückwirkend zu einem Entfall des Verbots.

Dem Kläger könne auch nicht unterstellt werden, dass er das Verbot kannte. Die Beklagte habe auch nicht das Gegenteil dargelegt, führte das LG Göttingen weiter aus. Zudem sollen die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags vor allem die Spieler vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels schützen. Dieses Ziel würde unterlaufen, wenn die Anbieter der illegalen Glücksspiele das Geld auch noch behalten dürfen, so das Gericht.

„Das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag wurde zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem müssen die Anbieter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen, was nach wie vor häufig nicht der Fall ist. Spieler haben daher gute Chancen, ihren Verlust zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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