Online Casino zur Rückzahlung von Verlusten verurteilt

München, 05.12.2023. Ein Spieler hatte bei Glücksspielen im Internet mehr als 15.000 Euro verloren. CLLB Rechtsanwälte hat das Geld nun für ihn zurückgeholt. Das Landgericht Bremen entschied mit Urteil vom 03.11.2023, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe und die geschlossenen Spielverträge deshalb nichtig seien. Der Kläger habe daher Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seines Verlusts. Zwischen Januar 2018 und Juni 2018 hatte der Mandant von CLLB Rechtsanwälte an Online-Glücksspielen über Webseiten der Beklagten teilgenommen. Insgesamt summierten sich seine Verluste dann auf rund 15.000 Euro. „Dass Online-Glücksspiele in diesem Zeitraum in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten waren, wusste unser Mandant nicht. Da die Betreiberin der Webseiten keine gültige Lizenz für ihr Glücksspielangebot hatte, verlangten wir von ihr die vollständige Erstattung der Verluste“, sagt Rechtsanwalt István Cocron. Das LG Bremen gab der Klage statt. Gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag in seiner damaligen Fassung seien Online Glücksspiele inklusive Online-Sportwetten verboten gewesen. Da die Beklagte gegen dieses Verbot verstoßen habe, seien die geschlossenen Spielverträge nichtig. Somit habe die Beklagte keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und müsse dem Kläger seinen Verlust vollständig zurückzahlen, entschied das Gericht. Nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele in Deutschland verboten. Da die Beklagte gegen dieses Verbot verstoßen habe, seien die geschlossenen Spielverträge mit dem Kläger von Anfang an nichtig gewesen. Daher habe der Kläger Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seiner Verluste, so das Gericht. Dem Rückforderungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er selbst gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen habe. Er habe glaubhaft dargelegt, dass er keine Kenntnis von dem Verbot hatte und die Beklagte habe auch nicht das Gegenteil bewiesen, so das LG Bremen. Zudem dient das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag in erster Linie dem Schutz der Spieler vor Spielsucht oder ruinösem Verhalten. Dieses Ziel würde unterlaufen, wenn die Anbieter illegaler Glücksspiele das Geld behalten dürften. Das wäre für sie ein erheblicher Anreiz die Online-Glücksspiele trotz des Verbots weiter anzubieten, führte das Gericht weiter aus. „Das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag wurde zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem müssen die Anbieter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen, was nach wie vor häufig nicht der Fall ist. Spieler haben daher gute Chancen, ihren Verlust zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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