München, 16.09.2022. Bei Sportwetten im Internet hatte ein Spieler rund 8.000 Euro verloren. CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn zurückgeholt. Das Landgericht Dresden entschied mit Urteil vom 13.09.2022, dass die Invicta Networks N.V. mit Sitz in Curaçao als Veranstalterin der Sportwetten im Internet den Verlust vollständig ersetzen muss, da sie mit dem Angebot gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe (Az.: 10 O 2570/20).
Von seinem Wohnsitz in Sachsen hatte der Kläger zwischen 2017 und 2020 an den Online-Sportwetten über eine englischsprachige Webseite der Beklagten teilgenommen. Dabei verzockte er unter dem Strich rund 8.000 Euro. Dass das Angebot der Online-Sportwetten in Deutschland verboten war, wusste der Kläger zu diesem Zeitpunkt nicht.
Bis Ende Juni 2021 war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten. „Auch Sportwetten zählen zu Glücksspielen und fallen daher ebenfalls unter das Verbot “, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte. Die Bundesländer hatten zwar die Möglichkeit, Online-Sportwetten zu erlauben. Das war hier allerdings nicht der Fall.
Da die Beklagte nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügte, habe sie gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Die abgeschlossenen Verträge seien daher nichtig und der Kläger habe Anspruch auf die Erstattung seines Verlusts, entschied das LG Dresden.
„Wer Glücksspiele oder Sportwetten im Internet öffentlich anbietet, muss über die notwendige Lizenz verfügen. Ansonsten ist das Angebot illegal und die Spieler können ihre Verluste zurückfordern“, so Rechtsanwalt Cocron.