Online-Casino: OLG Frankfurt am Main weist Berufung zurück
München, 05.12.2023. Ein Spieler hatte bei Online-Glücksspielen kein Glück. Im Lauf der Zeit türmte
er Verluste in Höhe von 77.867,89 Euro auf. CLLB Rechtsanwälte hat das Geld nun
für ihn zurückgeholt. Hier hatte die Betreiberin eines Online-Casinos Berufung
gegen die Entscheidung eines Landgerichts eingelegt, das sie dazu verurteilt
hatte, einem Kläger seine Verluste aus Online-Glücksspielen zurückzuzahlen. Das
OLG Frankfurt am Main machte mit seinem Beschluss deutlich, dass die Berufung
keine Chance hat und der Kläger Anspruch auf die Rückzahlung seines Verlusts
hat.
Hintergrund ist, dass in Deutschland bis Ende Juni 2021 ein umfassendes Verbot für Online-Glücksspiele bestand. Dem Verbot zum Trotz haben die Betreiber der Online-Casinos ihr Angebot über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich gemacht. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die geschlossenen Spielverträge nichtig und die Spieler können ihren Verlust von den Online-Casinos zurückfordern“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
In dem vorliegenden Fall hatte der Spieler über eine deutschsprachige
Webseite der Beklagten zwischen 2017 und 2020 an Online-Glücksspielen
teilgenommen und insgesamt fast 78.000 Euro verloren. Die Beklagte verfügte
nicht über die erforderliche Lizenz für ihr Angebot in Deutschland. „Wir haben für unseren Mandanten daher auf die Rückzahlung seines Verlustes geklagt“, so Rechtsanwalt Cocron.
Die Klage hatte in zweiter Instanz trotz Berufung Erfolg. Das OLG Frankfurt
am Main entschied, dass der Kläger Anspruch auf die Rückzahlung seines Verlusts
habe. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag sei das Vermitteln und
Veranstalten öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten gewesen. Gegen
dieses Verbot habe die Beklagte mit ihrem Angebot verstoßen. Die
abgeschlossenen Verträge seien daher nichtig und die Beklagte habe keinen
rechtlichen Anspruch auf das Geld, so das Gericht.
Der Verstoß gegen das Verbot habe zur Nichtigkeit der Spielverträge geführt. Wenn die Anbieter der illegalen Glücksspiele das Geld behalten dürften, laufe das den Zielen des Verbots wie Bekämpfung der Spielsucht oder Spieler- und Jugendschutz zuwider. Daher müsse die Beklagte den Verlust erstatten, führte das OLG aus.
Dem Rückzahlungsanspruch des Spielers stehe auch nicht entgegen, dass er
durch seine Teilnahme an den Spielen möglicherweise selbst gegen das Verbot
verstoßen habe. Denn es sei nicht ersichtlich, dass er Kenntnis von dem Verbot
hatte. Vielmehr sei davon auszugehen, dass er „mehr oder minder gedankenlos das
Online-Angebot der Beklagten genutzt hat“, so das OLG. Die Beklagte habe auch
nichts anderes dargelegt.
Zum 1. Juli 2021 wurde das Verbot von Online-Glücksspielen zwar etwas
gelockert, das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist eine Lizenz nach wie
vor zwingend erforderlich. Das Urteil des OLG Frankfurt am Main ist ein weiterer Beleg dafür, dass Spieler nach wie vor gute Chancen haben, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.