Online Sportwetten – Tipico muss Verluste erstatten
München, 21.11.2023. Ob bei klassischen Casinospielen oder bei Sportwetten im Internet – ein Mandant
von CLLB Rechtsanwälte hatte kein Glück. Er hatte über die Internetdomain tipico.de an Online Glücksspielen teilgenommen und am Ende insgesamt rund 13,366,90 Euro verloren. Das Blatt hat sich nun doch noch gewendet, denn das Landgericht Bochum hat mit Urteil entschieden, dass er Anspruch auf die Rückzahlung seines Verlusts hat.
Das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland wurde erst zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Bis dahin galt ein umfassendes Verbot für öffentliche Glücksspiele im Internet, das nur wenige Ausnahmen kannte. Die Betreiber der Online-Casinos machten ihre Online-Glücksspiele trotz des Verbots auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. „Damit haben sie gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Das führt dazu, dass die abgeschlossenen Spielverträge nichtig sind und die Betreiber der Online-Casinos keinen Anspruch auf das Geld haben“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, der schon für zahlreiche Spieler die Verluste zurückgeholt hat.
In dem Fall vor dem LG Bochum hatte der Spieler zwischen 2014 und 2020 über eine deutschsprachige Webseite der Tipico Games Ltd. an den Online-Sportwetten teilgenommen und dabei unterm Strich fast 14.000 Euro verloren. „Dieses Geld haben wir nun zurückgefordert“, so Rechtsanwalt Cocron.
Das LG Bochum gab der Klage statt und entschied, dass die Beklagten sowohl die Verluste aus den Sportwetten erstatten müssen. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag waren Online-Glücksspiele, inklusive Online-Sportwetten, in dem streitgegenständlichen Zeitraum in Deutschland grundsätzlich verboten. Da die beklagten Anbieter der Online-Glücksspiele gegen dieses Verbot verstoßen haben, seien die abgeschlossenen Verträge nichtig und der Kläger habe somit Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seiner Verluste, so das Gericht.
Ziele des Glücksspielvertrags seien die Bekämpfung und Vermeidung von Spielsucht, der Spieler- und Jugendschutz, die Kanalisierung und Begrenzung des Glücksspielangebots sowie die Sicherstellung eines fairen Spiels und der Schutz vor Kriminalität. An diesen Zielen habe sich auch nach der Reform des Glücksspielstaatsvertrag nichts geändert. Diese Ziele würden jedoch unterlaufen, wenn die Anbieter illegaler Glücksspiele, das Geld behalten dürften. Die abgeschlossenen Verträge seien daher als nichtig anzusehen, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügt, führte das LG Bochum aus.
Dem Rückzahlungsanspruch stehe auch nicht entgegen, dass der Kläger durch seine Teilnahme an den Glücksspielen ebenfalls gegen das Verbot verstoßen habe. Es sei nicht ersichtlich, dass ihm das Verbot bekannt war und auch die Beklagte habe nicht substantiiert dargelegt, dass der Kläger von dem Verbot wusste, so das LG.
Im Hinblick auf die Online-Sportwetten könne sich die Beklagte nicht darauf berufen, dass sie eine Genehmigung für ihr Angebot erwartete. Die Erlaubnis sei erst Ende 2020 erteilt worden und habe keinen rückwirkenden Einfluss, erklärte das LG Bochum.
„Das Urteil zeigt, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste bei Online-Glücksspielen inklusive Sportwetten zurückzuholen. Das grundsätzliche Verbot wurde zwar zum 1. Juli 2023 etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend und eine in Deutschland gültige Lizenz ist nach wie vor zwingend erforderlich“, so Rechtsanwalt Cocron.