Tipico muss Glücksspieler Verlust erstatten

München, 07.09.2022. Knapp 20.000 Euro hat CLLB Rechtsanwälte für einen Glücksspieler zurückgeholt. Dieser hatte das Geld in einem Online-Casino der Tipico Games Ltd. verloren. Anders als die Tipico-Sportwetten waren die Casinospiele jedoch verboten. Das sah auch das Landgericht Siegen so. Die Tipico Games Ltd. habe mit ihrem öffentlichen Angebot von Glücksspielen im Internet gegen das weitreichende Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Die Spielverträge seien daher nichtig und Tipico müsse dem Kläger seinen Verlust vollständig erstatten, urteilte das LG Siegen (Az.: 2 O 311/21).

Das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland wurde erst zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Bis dahin galt ein umfassendes Verbot für öffentliche Glücksspiele im Internet, das nur wenige Ausnahmen kannte. Die Betreiber der Online-Casinos machten ihre Online-Glücksspiele trotz des Verbots auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. „Damit haben sie gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Das führt dazu, dass die abgeschlossenen Spielverträge nichtig sind und die Betreiber der Online-Casinos keinen Anspruch auf das Geld haben“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, der schon für zahlreiche Spieler die Verluste zurückgeholt hat.

In dem Fall vor dem LG Siegen hatte der Spieler zwischen 2017 und 2020 über eine deutschsprachige Webseite der Tipico Games Ltd. an den Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich fast 20.000 Euro verloren. „Dieses Geld haben wir nun zurückgefordert“, so Rechtsanwalt Cocron.

Die Klage hatte Erfolg. Nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet grundsätzlich verboten. Gegen dieses Verbot habe die Beklage mit ihrem Angebot verstoßen. Eine in Deutschland gültige Lizenz für das Anbieten von Online-Glücksspielen habe sie ebenfalls nicht besessen. Die Spielverträge seien daher nichtig. Somit habe die Beklagte die Spieleinsätze ohne Rechtsgrund erlangt und müsse dem Kläger seinen Verlust vollständig ersetzen, urteilte das LG Siegen.

Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er mit seiner Teilnahme an den Glücksspielen ebenfalls gegen das Verbot verstoßen habe. Es sei nicht ersichtlich, dass er das Verbot gekannt habe. Zudem diene das Verbot dem Schutz der Spieler. Der Gesetzgeber habe sich bewusst für ein absolutes Verbot von Casino-Spielen im Internet entschieden, da sie ein hohes Suchtpotenzial bergen und zudem eine hohe Manipulationsanfälligkeit aufweisen sowie zur Geldwäsche genutzt werden können. Das Verbot würde jedoch konterkariert, wenn die Betreiber der Online-Casinos das Geld dennoch behalten dürften, führte das LG Siegen weiter aus.

„Erst mit Wirkung zum 1. Juli 2021 wurde das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend und eine in Deutschland gültige Lizenz ist für das Anbieten von Glücksspielen im Internet nach wie vor unabdingbare Voraussetzung. Spieler haben daher nach wie vor gute Chancen, ihre Verluste zurückzufordern“, so Rechtsanwalt Cocron.

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