Online-Casino muss Spieler 12.000 Euro erstatten

München, 15.07.2021. Am Ende gewinnt die Bank – das gilt für die Casinos in Las Vegas und auch für die Online-Casinos im Internet. Für einen Spieler, der im Online-Casino leovegas.com knapp 12.000 Euro verloren hatte, hat Rechtsanwalt István Cocron nun Schadenersatz durchgesetzt. Die Anbieterin des Online-Glücksspiels, die World of Sportbetting Ltd. mit Sitz in Malta, muss ihm die Verluste erstatten. Das hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 5. Juli 2021 entschieden (Az.: 319 O 27/21).

Am 1. Juli 2021 haben sich zwar die Regeln für Online-Glücksspiel gelockert. Bis dahin galt in Deutschland aber bis auf wenige Ausnahmen ein Verbot für Glücksspiel in Internet. Auch in dem vorliegenden Fall hätte das Online-Glücksspiel erst gar nicht angeboten werden dürfen. „Wir haben daher die finanziellen Verluste vom Veranstalter zurückgefordert. Das Landgericht Hamburg ist unserer Argumentation gefolgt“, erklärt Rechtsanwalt Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Sein Mandant hatte von Januar bis September 2019 über die deutschsprachige Internetdomain leovegas.com von seiner Wohnung aus an dem Online-Glücksspielen teilgenommen und unterm Strich fast 12.000 Euro verloren. Seine Spieleinsätze wurden von seinem Girokonto in Deutschland abgebucht.

Da 2019 das Glücksspiel im Internet in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten war, hätte die beklagte World of Sportbetting Ltd. das Online-Glücksspiel gar nicht anbieten dürfen und ist deshalb zum Schadenersatz verpflichtet. Für die Spieleinsätze des Klägers gab es keine rechtliche Grundlage, entsprechend muss ihm der Anbieter die entstandenen Verluste erstatten, entschied das LG Hamburg.

„Die Anbieter der Online-Casinos haben ihren Sitz zumeist im EU-Ausland, z.B. in Malta. Obwohl ihnen das Verbot des Online-Glücksspiels in Deutschland bekannt war, haben sie die Glücksspiele angeboten. Für den Spieler bedeutet das Glück im Unglück. Denn er kann seine Verluste von dem Anbieter zurückfordern“, so Rechtsanwalt Cocron.

Auch nachdem die Regeln für das Online-Glücksspiel seit Anfang Juli 2021 gelockert sind, darf es nur angeboten, werden, wenn der Anbieter eine entsprechende Lizenz erworben hat.

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