VW Abgasskandal – Schadensersatz für Kläger aus Österreich wegen Thermofenster

München, 27.07.2023. CLLB Rechtsanwälte hat am Landgericht Braunschweig Schadensersatz im Abgasskandal für einen Mandanten aus Österreich durchgesetzt. Konkret ging es in dem Fall um einen VW Tiguan mit dem Dieselmotor EA 189. Auf das Fahrzeug war zwar ein Software-Update aufgespielt worden. Doch dadurch sei der Schaden auch nach österreichischem Recht nicht beseitigt worden, zumal mit dem Update auch ein Thermofenster bei der Abgasreinigung aufgespielt wurde. Der Kläger habe daher Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, entschied das LG Braunschweig mit Urteil vom 27.06.2023.

„Die Entscheidung des Landgerichts Braunschweig zeigt zwei wesentliche Dinge. Auch nach dem Software-Update liegt bei Fahrzeugen des VW-Konzerns mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 noch eine unzulässige Abschalteinrichtung vor, und die Käufer haben dementsprechend Anspruch auf Schadensersatz. Zudem lassen sich auch die Schadensersatzansprüche österreichischer Käufer in Deutschland durchsetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte.

Der Kläger in dem zugrundeliegenden Fall stammt aus Österreich und hatte 2010 einen VW Tiguan als Gebrauchtwagen bei einem Händler in Österreich gekauft. 2015 flog der VW-Abgasskandal um Fahrzeuge des VW-Konzerns mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 auf. Auch in dem VW Tiguan des Klägers war eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Der Kläger ließ das folgende Software-Update durchführen. Er machte nun Schadensersatzansprüche geltend, weil mit dem Update eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters aufgespielt wurde. Dieses sorge dafür, dass die Abgasrückführung zwar in einem Temperaturbereich zwischen 10 und 33 Grad vollständig arbeite, bei niedrigeren oder höheren Außentemperaturen jedoch reduziert werde und der Stickoxid-Ausstoß dadurch steigt.

Das LG Braunschweig gab der Klage statt. Der Kläger habe nach österreichischem Recht Anspruch auf Schadensersatz. Österreichisches Recht sei anzuwenden, da der Kläger in Österreich wohnt und dementsprechend dort der Schaden eingetreten ist, stellte das Gericht klar.

Auch nach der österreichischen Rechtsprechung hat der Käufer Anspruch darauf, ein Fahrzeug ohne eine unzulässige Abschalteinrichtung zu erwerben, führte das LG Braunschweig aus. VW habe das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und somit schuldhaft gehandelt. Die Beklagte habe nicht dargelegt, dass die illegale Abschalteinrichtung weder vorsätzlich noch fahrlässig verwendet wurde. Zudem machte das Gericht deutlich, dass es vom Vorsatz überzeugt ist.

Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, so das LG Braunschweig. Denn er durfte davon ausgehen, ein uneingeschränkt nutzbares Fahrzeug zu erwerben und erhielt stattdessen ein Auto, dessen Typengenehmigung und somit Nutzungsmöglichkeit nur durch eine arglistige Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) erschlichen wurde. Es liege auf der Hand, dass der Kläger ein solches Fahrzeug nicht kaufen wollte, führte das Gericht weiter aus. Den Einwand von VW, dass das österreichische Recht einen Vertragsabschlussschaden nicht kennt, ließ es nicht gelten.

Der Schaden sei auch durch das Software-Update nicht beseitigt worden. Zumal das bei der Installation des Updates eingesetzte Thermofenster einer vollständigen Schadensbeseitigung entgegenstehe. Denn auch das Thermofenster sei nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs in Österreich (OGH) als unzulässige Abschalteinrichtung anzusehen, wenn dadurch die Abgasrückführung nach den vorherrschenden Temperaturverhältnissen nicht im überwiegenden Teil des Jahres aktiv ist, führte das LG Braunschweig weiter aus.

In Deutschland hat das Verwaltungsgericht Schleswig mit Urteil vom 20. Februar 2023 entschieden, dass das Software-Update rechtswidrig sei, weil es ein Thermofenster beinhalte, und es sich dabei nach der Rechtsprechung des EuGH um eine unzulässige Abschalteinrichtung.

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