Erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen bei unautorisierten Abbuchungen

Berlin, München 12.10.2023 – Die Kanzlei CLLB, welche bereits eine Vielzahl von geschädigten Bankkunden vertritt, setzt erneut Ansprüche zugunsten der Verbraucher durch.

CLLB Rechtsanwälte berichteten bereits wiederholt über die zunehmende Anzahl von unautorisierten Zahlungsabbuchungen zu Lasten deutscher Bankkunden. Grundsätzlich haben diese nur für den Schaden aufzukommen, sofern es der Bank gelingt, ihnen grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit ihren Zahlungsdaten nachzuweisen.

Die Hürden des Bundesgerichtshofes wurden hierbei verbraucherschutzfreundlich sehr hoch angesetzt. Grobe Fahrlässigkeit erfordert hiernach einen in objektiver Hinsicht schweren und in subjektiver Hinsicht schlechthin unentschuldbaren Verstoß gegen die Anforderungen der konkret erforderlichen Sorgfalt.

Selbst ein objektiv grober Pflichtenverstoß rechtfertigt für sich noch keinen zwingenden Schluss auf ein entsprechend gesteigertes personales Verschulden.

Dabei kommt dem Zahlungsdienstleister auch kein Anscheinsbeweis zugute, dass wenn die Nutzung eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments korrekt aufgezeichnet worden und die Prüfung der Authentifizierung beanstandungsfrei geblieben ist, eine konkrete grob fahrlässige Pflichtverletzung des Zahlungsdienstnutzers nach § 675v Abs. 2 BGB vorliegt.

Dementsprechend lenken Banken oftmals bereits außergerichtlich ein und erstatten den Schaden. So auch in einem aktuellen Rechtsfall wo die Kanzlei CLLB erneut den kompletten Schadensbetrag zugunsten des Mandanten von einem renommierten Kreditinstitut erfolgreich geltend machen konnte. 

CLLB Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Bankkunden daher eine schnellstmögliche Kontaktaufnahme mit einer entsprechend versierten Kanzlei ihrer Wahl, um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben.  

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