Landgericht Aachen verurteilt Eurogine

Klägerin erstreitet Schmerzensgeld in Höhe von € 7.500,00

Berlin, München 05.07.2023 – Das Landgericht Aachen verurteilt Eurogine auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von € 7.500,00 und stellt fest, dass der Hersteller für sämtliche Spätfolgen der fehlerhaften Kupferspirale zu haften hat.

Der Klägerin wurde eine Ancora eingesetzt. Im Frühjahr 2020 wurde die Klägerin von einer Freundin informiert, dass die Spirale brechen könnte. Sodann ist die Spirale tatsächlich beim Zug gebrochen. Beide Ärmchen mussten im Wege eines risikobehafteten Eingriffes unter Vollnarkose aus der Gebärmutter herausoperiert werden.

Die Klägerin beschrieb die Zeit vor der Operation als eine „ziemliche Achterbahnfahrt“. Auch wenn die OP gut verlaufen sei, verblieb bei der Klägerin eine Sorge, ob das Risiko von Fehlgeburten erhöht oder die Möglichkeit schwanger zu werden, erschwert sei. Körperliche Schmerzen waren vorhanden, jedoch eher sekundär.  

Insgesamt, so das Landgericht Aachen, hat sich das von der Kanzlei CLLB schriftsätzlich vorgetragene Bild bestätigt, sodass dem Ermessen des Gerichts nach ein Schmerzensgeldbetrag in Höhe von € 7.500,00 als angemessen erachtet wurde.

Das Urteil zeigt, dass der Hersteller auch für psychologisches Leid klar in der Haftung steht. Das Landgericht Aachen, orientiert sich bei der Schmerzensgeldhöhe an den in Berlin geführten Verfahren. Das Landgericht Berlin hat bereits € 5.000,00 ohne Operation, aber mit unklaren Fremdkörperverbleib von Plastikpartikeln, zugesprochen. Die operative Entfernung unter Vollnarkose wurde als schmerzensgeldfähig in Höhe von € 5.000 bewertet.

Während im konkreten Verfahren für die betroffene Frau zumindest klar war, dass sich keine Spiralenteile mehr in ihrem Körper befinden, sind viele Fälle bekannt, wo ganze Spiralenarme „verschwunden“ sind. Für derartige psychologische Leiden hat der Hersteller in einer entsprechenden Größenordnung zu haften, so Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve von der Kanzlei CLLB, der das Urteil erstritt.

Die Kanzlei CLLB steht daher betroffenen Frauen für eine kostenfreie Erstprüfung weiterhin zur Verfügung.

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