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Themenseite zu "Lebensversicherung"

Widerspruch / Rück­tritt bei Le­bens- und Renten­ver­sicher­ungen

Verbraucher können in vielen Fällen, sowohl bei gekündigten als auch bei noch laufenden Lebens- und Renten­versicherungen, die bezahlten Beiträge zurückfordern.
07.06.2024

Rürup-Rente widerrufen

München, 06.06.2024. Viele Kunden sind mit ihren Basis-Rentenversicherungsverträgen (sog. Rürup-Rente) unzufrieden. An sich gibt es kaum Möglichkeiten sich von diesen Verträgen vorzeitig zu trennen. Eine Türe dazu hat nun der Bundesgerichtshof mit seinen Entscheidungen vom 24.01.2024, Az. IV ZR 306/22 und vom 11.10.2023, Az. IV ZR 41/22) geöffnet, indem er den Widerruf der Versicherungsverträge zuließ. […]
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26.09.2023

Nachträgliche Kürzung der Riester-Rente unwirksam

München, 26.09.2023. Um rund ein Viertel wollte die Zurich Deutscher Herold einem Versicherungsnehmer die Riester-Rente kürzen. Dagegen wehrte sich dieser mit Erfolg. Das Landgericht Köln entschied mit Urteil vom 8. Februar 2023, dass die einseitige Kürzung durch den Versicherer unwirksam ist. Der Verbraucher sei durch eine entsprechende Anpassungsklausel in dem Vertrag unangemessen benachteiligt worden, so […]
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26.09.2023

LG Köln: Riester-Rente durfte nicht nachträglich gekürzt werden

München, 26.09.2023. Ein Versicherungsnehmer hat sich erfolgreich gegen die Kürzung seiner Riester-Rente gewehrt. Aufgrund ungünstiger Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt wollte die Zurich Deutscher Herold Versicherung den vereinbarten Rentenfaktor um rund ein Viertel kürzen. Da spielte das LG Köln jedoch nicht mit und entschied mit Urteil vom 08.02.2023, dass eine entsprechende Anpassungsklausel in den Vertragsbedingungen den […]
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20.09.2016

Widerspruch bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

Viele Verbraucher können bei Lebens- und Rentenversicherungen noch heute widersprechen und deutlich höhere Rückzahlungen von den Versicherungen erhalten.
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14.12.2015

Verkauf von Lebensversicherungen – CLLB reicht Klagen ein

München, 14.12.2015: Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, reicht diese erneut Klage für einen geschädigten Anleger gegen dessen Anlageberater ein, der dem Anleger empfohlen hat, seine Lebensversicherung zu verkaufen.
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01.07.2015

Verkauf von Lebensversicherungen – OLG Nürnberg bestätigt Erlaubnispflicht nach Kreditwesengesetz

München, 01.07.2015 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin meldet, bestätigt das OLG Nürnberg mit Entscheidung vom 05.12.2014 Schadensersatzansprüche von Inhabern von Lebensversicherungen, die diese an Lebensversicherungshändler verkauft haben.
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27.04.2015

BGH entscheidet erneut verbraucherfreundlich zur Verjährung des Widerspruchsrechts bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

München, 24.04.2015 – In seinem Urteil vom 08.04.2015, Az. IV ZR 103/15,  hat sich der Bundesgerichtshof erneut mit dem Widerspruchsrecht nach dem sogenannten Policenmodell bei Lebens- und Rentenversicherungen beschäftigt und klargestellt, wann der Rückforderungsanspruch des Versicherungsnehmers verjährt. 
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11.03.2015

Ansprüche bei vorzeitig beendeten Lebensversicherungen – CLLB Rechtsanwälte vertritt Versicherte

München, 10.03.2015 – Wie die Rechtsanwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, gibt es nach dem Urteil des BGH vom Mai 2014 auch noch nach Jahren die Möglichkeit, eine Lebensversicherung zu widerrufen. 
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09.05.2014

WWW.CLLB-Versicherungsrecht.de: Bundesgerichtshof verurteilt Allianz Versicherung zur Rückzahlung von Versicherungsprämien bei Lebensversicherungen – Rückzahlungsansprüche in Millionenhöhe für Kunden der gesamten Versicherungsbranche möglich

München, den 8. Mai 2014:  Der Bundesgerichtshof hat die Allianz AG zur Rückzahlung von Versicherungsprämien einer Lebensversicherung verurteilt. Geklagt hatte ein Kunde der Allianz AG, der bei der Gesellschaft eine Lebensversicherung abgeschlossen hatte. Nachdem er den Vertag mehrere Jahre lang bespart hatte, kündigte er schließlich im Jahr 2008 seine Lebensversicherung. Anstatt aber den gesamten einbezahlten […]
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26.07.2012

Bundesgerichtshof entscheidet, dass einige Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen bei Lebensversicherungsverträgen unwirksam sind. CLLB Rechtsanwälte prüfen Ansprüche.

München, 26.07.2012. Wie der Tagespresse zu entnehmen ist, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem von der Verbraucherzentrale Hamburg geführten Verfahren einige Klauseln in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen als intransparent und unwirksam erachtet. Betroffen sind insbesondere die Klauseln, die den Rückkaufswert bei Lebensversicherungen regeln.
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