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16.05.2023
BGH verurteilt Pfando zu Schadenersatz
Themen:
Pfando,
München, 16.05.2023. Zwangslagen wie finanzielle Schwierigkeiten dürfen nicht unangemessen ausgenutzt werden. Dann können Verträge sittenwidrig und nichtig sein. Der BGH hat mit Urteil vom 16.11.2022 in einem Fall entschieden, dass bei einem Vertrag mit dem Pfandleiher Pfando ein wucherähnliches Geschäft vorliegt und der Kläger daher Anspruch auf Schadenersatz gegen Pfando hat.
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