Das Auto Verpfänden und weiter nutzen: Vorsicht beim Anbieter Pfando!

München, Berlin, 26.07.2023. Das Auto verpfänden und dennoch weiter nutzen zu können, klingt verlockend. Bei dem Anbieter Pfando entpuppt es sich jedoch oft als zu schön, um wahr zu sein.

Der Anbieter Pfando verspricht seinen Kunden schnelles Bargeld ohne Mobilitätseinbußen, aber es gibt einen Haken: Anders als bei einer klassischen Verpfändung, muss das Fahrzeug an Pfando verkauft werden und kann nur gegen eine hohe Miete weiter genutzt werden. Die Mietzahlungen sind jedoch keine Rückzahlung des Geldes und das Fahrzeug wird nach Ablauf der Mietzeit nicht automatisch zurückübertragen.

Einige unserer Mandanten berichten, dass ihnen fälschlicherweise gesagt wurde, das Auto bleibe ihr Eigentum, so Rechtsanwältin Liersch, die eine Vielzahl von betroffenen Verbrauchern vertritt.

Am Ende der Vertragslaufzeit wird sogar ein „Rückkauf“ verlangt, bei dem der erhaltene Kaufpreis plus Gebühren gezahlt werden müssen, obwohl die Mieten bereits nach rund 6 Monaten den Kaufpreis überstiegen haben. Bleibt die Zahlung aus, fordert Pfando die Herausgabe des Fahrzeugs, teilweise wird das Fahrzeug ohne Ankündigung und ohne das Wissen der betroffenen Personen abgeholt. Pfando versucht, die Fahrzeuge umgehend weiterzuverkaufen.

Betroffene sind jedoch keineswegs hilflos. Der BGH entschied in seinem Grundsatzurteil vom 16.11.2022, dass Pfando´s Verträge sittenwidrig und nichtig sind, wenn der tatsächliche Wert des Autos den erhaltenen Kaufpreis um das Doppelte übersteigt. Dem Kläger wurde ein Schadensersatzanspruch in Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs zugesprochen und erhielt die komplette Miete zurück.

Das OLG Düsseldorf entschied mit Urteil vom 06.12.2022, dass auch Betroffene, deren Fahrzeug noch nicht abgeholt wurde, ihre Ansprüche durchsetzen können. Die Verträge wurden auch hier aufgrund der hohen Abweichung des Kaufpreises zum tatsächlichen Wert des Fahrzeugs für nichtig erklärt. Die Klägerin sei Eigentümerin des Fahrzeugs geblieben, die Verträge waren rückabzuwickeln. Sie konnte ihr Fahrzeug behalten und erhielt die gezahlten Mieten sowie die Fahrzeugpapiere und den Zweitschlüssel zurück.

Pfando wurde bereits mehrfach aufgrund gerichtlicher Entscheidungen im Eilverfahren auferlegt abgeholte Fahrzeuge herauszugeben, Versteigerungen wurden untersagt.

CLLB Rechtsanwälte empfehlen daher Betroffenen Kunden ihre Ansprüche schnellstmöglich durch eine entsprechend versierte Kanzlei ihrer Wahl Kontakt prüfen zu lassen, um Ansprüche auf Schadenersatz bzw. Rückabwicklung des Vertrags geltend zu machen.

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