München, 25.10.2023. Ohne die erforderliche Konzession waren Online-Sportwetten in Deutschland verboten. Das bedeutet, dass Spieler die Rückzahlung ihres Verlusts aus illegalen Sportwetten im Internet verlangen können. Das LG Paderborn entschied mit Urteil vom 25.09.2023, dass die beklagte Betreiberin der Online-Sportwetten einem Spieler seinen Verlust in Höhe von 46.657,80 Euro vollständig zurückzahlen muss, weil sie nicht im Besitz der erforderlichen Lizenz für ihr Angebot war.
Bis zum 1. Juli 2021 galt in Deutschland ein weitreichendes Verbot für Online-Glücksspiele. Auch Online-Sportwetten fielen unter das umfassende Verbot. Sie waren nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn die Bundesländer die erforderliche Lizenz dafür erteilt haben. Doch auch ohne eine in Deutschland gültige Genehmigung haben viele Anbieter ihre Online-Glücksspiele und Online-Sportwetten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich gemacht. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die Verträge nichtig und die Spieler können ihr Geld zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, der schon für viele Spieler Geld von Online-Casinos zurückgeholt hat. Aufgrund der weit verbreiteten Werbung für Online-Sportwetten ist der Spieler davon ausgegangen, dass es sich um ein legales Angebot handelte. Dem war aber nicht so. Der Kläger hatte zwischen Mai 2013 und April 2018 mit seinem in Deutschland registrierten Account über die von der Beklagten betriebene Website an Online-Sportwetten teilgenommen. Dabei verlor er insgesamt rund 46.700 Euro. Seine Klage hatte am LG Paderborn Erfolg. Die Beklagte habe mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Für Sportwetten sei zwar eine Befreiung von dem Verbot möglich gewesen, über eine solche Genehmigung habe die Beklagte im Jahr 2018 jedoch nicht verfügt. Die abgeschlossenen Wettverträge seien daher nichtig und der Kläger habe Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seiner Verluste, so das LG. Dem Argument der Beklagten, dass sie bereits eine Konzession beantragt hatte, erteilte das LG Paderborn eine Absage. Denn das Veranstalten von Online-Sportwetten habe nach dem Glücksspielstaatsvertrag zwingend die Erteilung einer Konzession vorausgesetzt. „Solange diese nicht erteilt war, bestand das grundsätzliche Verbot fort. Das bloße Recht auf die (künftige) Erteilung einer Konzession kann im Verhältnis zum Spielteilnehmer aus dem verbotenen kein erlaubtes Online-Wettspiel machen“, stellte das LG Paderborn klar. Weiter führte das Gericht aus, dass das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag dem Schutz der Spieler und der Suchtprävention diene. Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er an illegalen Online-Sportwetten teilgenommen hat. Es sei nicht erkennbar, dass er das Verbot kannte und auch die Beklagte habe nicht das Gegenteil dargelegt“, so das LG Paderborn. „Das Verbot von Online-Glücksspielen wurde zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem müssen die Anbieter zwingend eine in Deutschland gültige Lizenz haben. Spieler haben daher nach wie vor gute Möglichkeiten, ihr verloren geglaubtes Geld zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.