Augenlaser/Grauer Star – PKV will für notwendige OP nicht zahlen

CLLB Rechtsanwalte vertritt Patienten gegenüber Krankenversicherungen

Ohne Behandlung kann der graue Star zur Erblindung führen. PKV versucht dennoch, sich vor der Kostenübernahme zu drücken.

München, 22.03.2018 – Obwohl sich der graue Star problemlos operieren lässt, kommt es immer wieder vor, dass private Krankenversicherungen die Kostenübernahme für die Operation verweigern. Das gilt umso mehr, wenn sich privat Krankenversicherte im Alter den normalen Tarif ihrer PKV nicht mehr leisten können und in den sog. Notfalltarif abgerutscht sind. „Leider lässt sich immer wieder feststellen, dass die privaten Krankenversicherungen sich vor der Kostenübernahme der OP drücken wollen. Doch auch im Notfalltarif hat der Versicherte Rechte, die er auch durchsetzen kann“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Von einem aus Sicht von Rechtsanwalt Cocron leider typischen Fall berichtet das Magazin „Der Spiegel“. Ein 65-Jähriger ist am grauen Star erkrankt. Sein Augenarzt hält eine Operation für dringend geboten. Denn ohne OP droht der Mann zu erblinden. Das Problem: Der Mann ist in den Notlagentarif seiner PKV abgerutscht und die Versicherung weigert sich, die Kosten für die OP zu übernehmen. In dem Bericht heißt es, dass die PKV die Erkrankung am grauen Star nicht für akut erhält. Es sei ein sukzessiver Prozess, der nicht lebensbedrohlich sei.

Ist der Versicherte in den Notlagentarif abgerutscht, weil er sich die regulären Beiträge seiner PKV nicht mehr leisten kann, zahlt die Krankenversicherung den Arztbesuch nur noch bei akuten Beschwerden. Im Streit mit den privaten Krankenversicherungen geht es dann häufig darum, wann ein Versicherter akut erkrankt ist. „Wenn eine drohende Erblindung nicht akut ist, was dann? Mal ganz abgesehen davon, dass durch eine Erblindung auch Kosten entstehen. Gegen solche Krankenversicherungen sollten sich die Versicherten wehren“, sagt Rechtsanwalt Cocron.

Aus Erfahrung weiß Rechtsanwalt Cocron, dass sich private Krankenversicherungen in solchen Fällen häufig quer stellen: „Die Kostenübernahme wird oftmals in der Hoffnung abgelehnt, dass es der Versicherte ohnehin nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lässt. Doch genau das sollten die Versicherten tun.“

Oft reiche es schon, den eigenen Forderungen mit einem anwaltlichen Schreiben ein wenig Nachdruck zu verleihen. Dann merke die PKV, dass sich der Versicherte nicht so einfach abspeisen lässt, sondern gewillt ist, seine rechtlichen Ansprüche durchzusetzen, erklärt Rechtsanwalt Cocron, der schon zahlreiche Verfahren gegen private Krankenkassen bzgl. der Behandlung geführt und gewonnen hat.

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