Kostenerstattung bei Einsatz des Femtolasers zur Behandlung des Grauen Stars

CLLB sieht sehr gute Erfolgsaussichten für die Durchsetzung der Ansprüche gegenüber Privaten Krankenversicherungen bei Katarakt OPs

München, Berlin 21.02.2017 – In der Presse wird in letzter Zeit immer häufiger darüber berichtet, dass immer mehr private Krankenkassen gerichtlich dazu verpflichtet werden, die Kosten für Augen Laser Behandlungen (LASIK) zu erstatten. Doch wie sieht es mit anderen Augen OPs, wie dem Einsatz des Femtolasers beim „Grauen Star“ aus?

Die Kanzlei CLLB vertritt bereits eine Vielzahl von Patienten, die sich zur Verbesserung ihrer Sehkraft einer Augen LASIK Operation und einem Austausch der Linsen (refraktiver Linsentausch) unterzogen haben. Oftmals weigern sich die privaten Krankenkassen im direkten Schriftverkehr mit dem Versicherten, diese Kosten zu übernehmen.

Es kann sich daher lohnen, den Weg zum Anwalt zu gehen. In einem zuletzt vor dem AG Köln beendeten Verfahren wurde dem Patienten nach dessen Klage im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs mit der Versicherung mehr als 60% der Kosten der OP für seine Augen Laser Behandlung erstattet. Der Weg vor Gericht hat sich für den Patienten gelohnt.

Doch wie sieht es bei anderen Augen OPs aus?

Viele Menschen sind vom Grauen Star betroffen und unterziehen sich auf Anraten ihres Arztes einer sog. Katarakt OP. Bei dieser kommt immer öfter der Femtolaser zum Einsatz, der nach einer der Kanzlei CLLB vorliegenden medizinischen Studie im Vergleich zur konventionellen Kataraktchirurgie eine signifikant geringere Schädigung des Endothels und eine nach Durchführung der Kataraktoperation geringere Hornhautverkrümmung zeigte. Trotz Kenntnis von dieser Studie weigern sich viele Private Krankenkassen noch immer, die Kosten der Femtolaserbehandlungen zu übernehmen.

In einem erst kürzlich entschiedenen Verfahren vor dem AG Köln hat die verklagte Krankenkasse nach Anhörung eines Sachverständigen die Operationskosten für den Einsatz des Femtolasers bei einer Grauen Star OP in voller Höhe übernommen.

Da die Krankenkasse die Klage anerkannt hat, musste sie dem Patienten zudem die vollen Anwalts- und Gerichtskosten erstatten.

Diese Entscheidung sollte Patienten Mut machen, bei der Verfolgung ihrer Erstattungsansprüche gegenüber den Privaten Krankenversicherungen hartnäckig zu bleiben.

Besteht eine Rechtsschutzversicherungen auf Seiten des Patienten, bestehen zudem gute Chancen, dass diese das gesamte Prozesskostenrisiko übernehmen.

Die Kanzlei CLLB rät aufgrund der aktuellen Entwicklungen, vermeintliche Ansprüche in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt von einer spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen, um nicht unnötig auf Erstattungsansprüche zu verzichten.

CLLB Rechtsanwälte verfolgt die weitere Entwicklung und berichtet weiter.

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